Zwei Eilanträge gegen Brandenburger Corona-Verordnung

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Die ersten Betriebe in Brandenburg gehen gegen die schärferen Corona-Beschränkungen mit juristischen Mitteln vor. Zwei Eilanträge seien beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingetroffen, sagte Gerichtssprecherin Christiane Scheerhorn am Montag. Dabei handle es sich um ein Tattoo-und ein Sonnen-Studio.

Sie wenden sich gegen die seit Montag geltenden strengeren Regeln in der neuen Brandenburger Corona-Verordnung. Damit dürfen neben Gaststätten, Theatern und Kinos auch Dienstleister der Körperpflege wie Kosmetik-, Tattoo- und Sonnenstudios bis Ende November zunächst nicht mehr öffnen.

Im Brandenburger Gastgewerbe prüfen ebenfalls Betriebe, gegen die Schließung von Restaurants und Cafés vorzugehen. «Wir haben erste Bekundungen von Unternehmen, die bereit sind, hier entsprechend zu klagen», sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Brandenburg, Olaf Lücke, der Deutschen Presse-Agentur.

Lücke forderte eine klare Perspektive für die Betriebe bis ins Frühjahr. Er hofft, dass die Gaststätten im Dezember wieder öffnen können, weil das Weihnachtsgeschäft einen besonderen Stellenwert für die Branche habe. Der Verband kann nicht selbst klagen. (dpa)


 

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