Zwist um Gewerbesteuer - Reiseveranstalter hoffen auf Bundesfinanzhof

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Der Bundesfinanzhof verhandelt über die Gewerbesteuer für Hotelzimmer, die Reiseveranstalter ans Finanzamt zahlen müssen. Der Fall betrifft die gesamte Branche - ihre Verbände sprechen von einer «Urlaubssteuer», weil sie viele Reisen teurer mache. Für nicht wenige mittelständische Anbieter gehe es um die Existenz, warnte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Ob das höchste Steuergericht am Donnerstag bereits ein Urteil fällt, ist offen.

Dem Bundesfinanzhof liegt die Klage der Firma Frosch Sportreisen in Münster vor. Von ihr verlangt das Finanzamt Gewerbesteuer für Hotels und Hotelzimmer auch im Ausland, die sie für bestimmte Zeiten anmietet, jedoch nicht selbst betreibt. Der Fiskus bewertet diese Hotelzimmer nicht als Umlaufvermögen, sondern als «fiktives Anlagevermögen». Das Finanzgericht Münster gab ihm Recht, ließ jedoch Revision zu, weil die Frage sämtliche Reiseveranstalter in Deutschland betreffe. In einem vergleichbaren Fall hatte das Finanzgericht Düsseldorf nicht dem Finanzamt, sondern dem Reiseveranstalter Recht gegeben.

Die Gewerbesteuer fließt in die Kassen der Kommunen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) schätzt die Höhe der inzwischen ausstehenden Forderungen an die gesamte Branche auf etwa 1,4 Milliarden Euro. Einige mittelständische Anbieter oder Spezialreiseveranstalter könnte das in die Knie zwingen. Bustouristik-Verbandspräsident Benedikt Esser sagte dem «Handelsblatt», der erste Veranstalter habe wegen der Nachforderungen bereits Insolvenz angemeldet.


 

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