Tarifvertrag Gastronomie - die aktuellen Abschlüsse

Tarifvertrag in Gastronomie und Hotellerie

Der Tarifvertrag im Gastgewerbe wird grundsätzlich regional abgeschlossenen. Eine aktuelle Übersicht über die Tarifgebiete, Laufzeiten, Allgemeinverbindlichkeit, über wesentliche manteltarifliche Regelungen sowie Entgelte und Ausbildungsvergütungen bietet die jährlich erscheinende Tarifsynopse des DEHOGA Bundesverbandes, die über www.dehoga-shop.de zu beziehen ist.

Im Gastgewerbe besteht ein flächendeckendes, funktionierendes Netz von Tarifverträgen. Zeiten längerer tarifloser Zustände in einzelnen Tarifgebieten gehören längst der Vergangenheit an. Der Grad der Tarifbindung ist regional unterschiedlich hoch, die Mehrzahl der Betrieb orientiert sich jedoch unmittelbar oder mittelbar an Tarifverträgen.

Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT) ist in den Landesverbänden Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen möglich. Dabei ist jedoch insgesamt festzustellen, dass die überwiegende Zahl der Mitglieder sich für die Mitgliedschaft mit Tarifbindung entscheidet.

Daneben existiert ein bundesweit geltender Spezialtarifvertrag für die Systemgastronomie. Zu den Voraussetzungen der Anwendung dieses Tarifvertrages (formelles Aufnahmeverfahren) gibt ein Verfahrenstarifvertrag Auskunft. Interessenten können sich an die Fachabteilung Systemgastronomie im DEHOGA Bundesverband wenden.

Als Tarifpartner hat der neuausgerichtete Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) erstmals im November 2007 mit der Gewerkschaft für Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) bundesweit geltende Flächenmantel- und Flächengehaltstarifverträge verhandelt. Der neue Entgelttarifvertrag für mehr als 120.000 Beschäftigte ist seit 1. Januar 2020 und der Manteltarifvertrag seit 1. Januar 2015 in Kraft. Wir vertreten mehr als 830 Mitgliedsunternehmen in rund 3.000 Restaurants. Im Austausch mit u.a. Politik, Medien, Sozialpartner, weiteren Verbänden und Bildungsverantwortlichen sind wir das umfassende Sprachrohr der Branche.

Die Unterschiede bei Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen in den verschiedenen Tarifgebieten und im Ost-West-Vergleich werden zunehmend geringer; sie sind allerdings aufgrund der sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Situation der Betriebe in den verschiedenen Bundesländern und den ebenfalls sehr unterschiedlichen Lebenshaltungskosten nach wie vor beträchtlich.

Der DEHOGA Bundesverband hält für Mitglieder umfangreiche Analysen bereit. Die rund 250 Mitglieder der Tarifkommissionen der Länder werden darüber hinaus über einen Tarif-Newsletter über tarifliche Entwicklungen im DEHOGA und in anderen Branchen sowie über aktuelle tarifrechtliche Entwicklungen und tarifpolitische Diskussionen informiert.

Tarifvertrag Gastronomie - Abschlüsse nach Bundesländern und Systemgastronomie

Baden-Württemberg - Tarifvertrag Gastronomie und Hotellerie

Auf einen neuen Entgelttarifvertrag für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg haben sich der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG geeinigt. Der Vertrag sieht eine Anhebung der Vergütung in zwei Stufen zum 1. Juli 2022 und zum 1. Oktober 2023 vor und hat eine Laufzeit bis 30.09.2024.
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NRW - Tarifvertrag Gastronomie und Hotellerie

Der neue Tarifvertrag im Gastgewerbe NRW sieht Lohnsteigerungen bis zu 27,3 Prozent vor. Auch die Ausbildungsvergütungen steigen deutlich. Der DEHOGA NRW geht davon aus, dass Preisanpassungen notwendig werden.
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Tarifvertrag Systemgastronomie

Neben den Tarifverträgen, die der DEHOGA auf Ebene der Bundesländer abschließt, existiert ein bundesweit geltender Spezialtarifvertrag für die Systemgastronomie. Zu den Voraussetzungen der Anwendung dieses Tarifvertrages (formelles Aufnahmeverfahren) gibt ein Verfahrenstarifvertrag Auskunft. Interessenten können sich an die Fachabteilung Systemgastronomie im DEHOGA Bundesverband wenden.

Seit der Neuausrichtung des Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) im Jahre 2007 gestaltet auch der BDS zusammen mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Arbeitsbedingungen in der Systemgastronomie. Das Ergebnis ist u.a. der bundesweit geltende Entgelt- und Manteltarifvertrag.
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Aktuelle Nachrichten Tarifvertrag Gastronomie

Wenn an Feiertagen gearbeitet wird, so wie in Hotels und Restaurants üblich, soll ein finanzieller Ausgleich häufig als Entschädigung dienen. Aber ist dieser Anspruch gesetzlich geregelt?

Die 340 000 Beschäftigten in bayerischen Hotels und Gaststätten bekommen ab April deutlich mehr Geld. Wie die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA mitteilten, steigen die Löhne ab April für alle Berufsgruppen um 7,0 Prozent. Im Januar 2023 werden sie dann um 3,5 Prozent und im April 2023 um weitere 5,0 Prozent erhöht.

Rund 30.000 Beschäftigte im Thüringer Gastgewerbe erhalten ab April mehr Geld. In einem ersten Schritt soll ihre Bezahlung um acht Prozent steigen. Bis 2024 sind in jährlichen Stufen Entgeltverbesserungen von insgesamt 22,5 Prozent vorgesehen.

Die Beschäftigten im sächsischen Gastgewerbe erhalten ab April deutlich mehr Geld. Für viele Beschäftigte gilt dann ein Anstieg des Monatslohns zwischen 472 und 517 Euro. Die Tarifparteien einigten sich auf einen Lohnanstieg in vier Stufen mit Beginn im April dieses bis zum Juni kommenden Jahres.

Die Arbeitgeber haben der Bundesregierung wegen der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns Vorwürfe gemacht. In Arbeitgeberkreisen war mit Blick auf Arbeitsminister Hubertus Heil von einem «Prinzip Brechstange» die Rede.

Die Beschäftigten im sächsischen Gastgewerbe erhalten künftig deutlich mehr Geld. Laut Gewerkschaft NGG sollen die Löhne für die untersten Lohngruppen bis Anfang Juni 2023 in vier Stufen um insgesamt 29,8 Prozent steigen.

Die Beschäftigten in der Hamburger Gastronomie können sich auf kräftige Entgelterhöhungen einstellen. Neben dem tariflichen Mindestlohn für Branchenneulinge, sieht der Tarifvertrag zudem auch für Fachkräfte eine deutliche Entgelterhöhung vor.

Der Bundesarbeitsminister will mehr Respekt für diejenigen, die viel arbeiten, aber nur wenig Lohn bekommen. Neben der Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro müsse noch mehr getan werden.

Die Beschäftigten in Nordrhein-Westfalens Gastgewerbe bekommen ab Mai deutlich mehr Geld. Die Arbeitgeber und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) einigten sich auf einen neuen Tarifvertrag, der zum 1. Mai Lohnsteigerungen um durchschnittlich 10 Prozent vorsieht.

Der DEHOGA Baden-Württemberg und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)​​​​​​​ haben sich darauf geeinigt, die Tariflöhne und -gehälter vom 1. Januar 2022 an durchgängig um 5 Prozent anzuheben.

Tarifvertrag in der Gastronomie

Ein Tarifvertrag in der Gastronomie ist ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerverbänden geschlossener Vertrag, der die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie festlegt. Dies kann beispielsweise die Höhe der Löhne und Gehälter, die Arbeitszeiten, die Urlaubsansprüche oder die Regelungen zur Überstundenvergütung umfassen.

Tarifverträge in der Gastronomie gibt es auf nationaler Ebene, aber auch auf regionaler oder betrieblicher Ebene. Sie werden von den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften ausgehandelt und gelten in der Regel für alle Arbeitnehmer in einem bestimmten Berufsfeld oder einer bestimmten Region.

Tarifverträge in der Gastronomie sind für die Arbeitnehmer wichtig, da sie ihnen eine geregelte Arbeitswelt und verbindliche Arbeitsbedingungen bieten. Für die Arbeitgeber sind sie wichtig, da sie helfen, die Arbeitskosten zu planen und zu kalkulieren.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Tarifverträge in der Gastronomie nur für diejenigen Arbeitnehmer gelten, die in einem Tarifvertragsbetrieb beschäftigt sind. Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Betrieben sind von den Regelungen eines Tarifvertrags nicht automatisch betroffen und müssen individuelle Arbeitsverträge mit ihrem Arbeitgeber abschließen. Ausnahme: Der Tarifvertrag wurde für allgemeingültig erklärt. Dann gilt er für alle Betriebe in einem Tarifgebiet.

Es gibt in Deutschland viele verschiedene Tarifverträge in der Gastronomie, die auf die jeweiligen Bundesländer oder Regionen zugeschnitten sind. Einige der bekanntesten Tarifverträge für die Gastronomie sind:

  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TVG) in Baden-Württemberg
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Bayern
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Hessen
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Nordrhein-Westfalen
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Rheinland-Pfalz
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Saarland
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Sachsen-Anhalt
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Schleswig-Holstein

Die Regelungen in diesen Tarifverträgen können sich in einigen Punkten unterscheiden, beispielsweise bei der Höhe der Löhne und Gehälter oder den Urlaubsansprüchen. Es ist daher wichtig, sich über den geltenden Tarifvertrag in dem jeweiligen Bundesland oder der Region zu informieren.

Neben den Tarifverträgen gibt es auch noch andere Möglichkeiten, die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie festzulegen. So können beispielsweise individuelle Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden, die für einen bestimmten Betrieb oder eine bestimmte Region gelten. Es ist daher immer ratsam, sich vor der Annahme einer Stelle in der Gastronomie über die geltenden Arbeitsbedingungen zu informieren.