Tarifvertrag Gastronomie - die aktuellen Abschlüsse

Tarifvertrag in Gastronomie und Hotellerie

Der Tarifvertrag im Gastgewerbe wird grundsätzlich regional abgeschlossenen. Eine aktuelle Übersicht über die Tarifgebiete, Laufzeiten, Allgemeinverbindlichkeit, über wesentliche manteltarifliche Regelungen sowie Entgelte und Ausbildungsvergütungen bietet die jährlich erscheinende Tarifsynopse des DEHOGA Bundesverbandes, die über www.dehoga-shop.de zu beziehen ist.

Im Gastgewerbe besteht ein flächendeckendes, funktionierendes Netz von Tarifverträgen. Zeiten längerer tarifloser Zustände in einzelnen Tarifgebieten gehören längst der Vergangenheit an. Der Grad der Tarifbindung ist regional unterschiedlich hoch, die Mehrzahl der Betrieb orientiert sich jedoch unmittelbar oder mittelbar an Tarifverträgen.

Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT) ist in den Landesverbänden Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen möglich. Dabei ist jedoch insgesamt festzustellen, dass die überwiegende Zahl der Mitglieder sich für die Mitgliedschaft mit Tarifbindung entscheidet.

Daneben existiert ein bundesweit geltender Spezialtarifvertrag für die Systemgastronomie. Zu den Voraussetzungen der Anwendung dieses Tarifvertrages (formelles Aufnahmeverfahren) gibt ein Verfahrenstarifvertrag Auskunft. Interessenten können sich an die Fachabteilung Systemgastronomie im DEHOGA Bundesverband wenden.

Als Tarifpartner hat der neuausgerichtete Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) erstmals im November 2007 mit der Gewerkschaft für Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) bundesweit geltende Flächenmantel- und Flächengehaltstarifverträge verhandelt. Der neue Entgelttarifvertrag für mehr als 120.000 Beschäftigte ist seit 1. Januar 2020 und der Manteltarifvertrag seit 1. Januar 2015 in Kraft. Wir vertreten mehr als 830 Mitgliedsunternehmen in rund 3.000 Restaurants. Im Austausch mit u.a. Politik, Medien, Sozialpartner, weiteren Verbänden und Bildungsverantwortlichen sind wir das umfassende Sprachrohr der Branche.

Die Unterschiede bei Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen in den verschiedenen Tarifgebieten und im Ost-West-Vergleich werden zunehmend geringer; sie sind allerdings aufgrund der sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Situation der Betriebe in den verschiedenen Bundesländern und den ebenfalls sehr unterschiedlichen Lebenshaltungskosten nach wie vor beträchtlich.

Der DEHOGA Bundesverband hält für Mitglieder umfangreiche Analysen bereit. Die rund 250 Mitglieder der Tarifkommissionen der Länder werden darüber hinaus über einen Tarif-Newsletter über tarifliche Entwicklungen im DEHOGA und in anderen Branchen sowie über aktuelle tarifrechtliche Entwicklungen und tarifpolitische Diskussionen informiert.

Tarifvertrag Gastronomie - Abschlüsse nach Bundesländern und Systemgastronomie

Baden-Württemberg - Tarifvertrag Gastronomie und Hotellerie

Auf einen neuen Entgelttarifvertrag für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg haben sich der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG geeinigt. Der Vertrag sieht eine Anhebung der Vergütung in zwei Stufen zum 1. Juli 2022 und zum 1. Oktober 2023 vor und hat eine Laufzeit bis 30.09.2024.
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NRW - Tarifvertrag Gastronomie und Hotellerie

Der neue Tarifvertrag im Gastgewerbe NRW sieht Lohnsteigerungen bis zu 27,3 Prozent vor. Auch die Ausbildungsvergütungen steigen deutlich. Der DEHOGA NRW geht davon aus, dass Preisanpassungen notwendig werden.
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Tarifvertrag Systemgastronomie

Neben den Tarifverträgen, die der DEHOGA auf Ebene der Bundesländer abschließt, existiert ein bundesweit geltender Spezialtarifvertrag für die Systemgastronomie. Zu den Voraussetzungen der Anwendung dieses Tarifvertrages (formelles Aufnahmeverfahren) gibt ein Verfahrenstarifvertrag Auskunft. Interessenten können sich an die Fachabteilung Systemgastronomie im DEHOGA Bundesverband wenden.

Seit der Neuausrichtung des Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) im Jahre 2007 gestaltet auch der BDS zusammen mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Arbeitsbedingungen in der Systemgastronomie. Das Ergebnis ist u.a. der bundesweit geltende Entgelt- und Manteltarifvertrag.
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Aktuelle Nachrichten Tarifvertrag Gastronomie

Für die rund 80.000 Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe im Norden beginnen die Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft NGG hat mit Forderungen nach einem Lohnplus von fast 6 Prozent vorgelegt.

Geräuschlos und ohne Nachtsitzung haben die Koalitionäre den Deckel auf ihr Reformpaket gemacht. An ihm hängt viel - für die Wirtschaft, den Bestand des Regierungsbündnisses und die Stimmung im Land.

Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit verständigt. 

Überstunden gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Doch Arbeitgeber dürfen Mehrarbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Was bei Anordnung, Vergütung, Dokumentation und Arbeitszeit gilt.

Über die Renten-Reform besteht weitgehend Einigkeit. Die Bewährungsprobe für die neue Harmonie in der schwarz-roten Regierung steht aber noch bevor - ab Mittwoch im Koalitionsausschuss. Was geplant ist, bei Tageskarte lesen.

Wer im Job neues Wissen oder neue Fähigkeiten benötigt, bekommt oft eine Fortbildung dafür. Findet diese auch während der Arbeitszeit statt, liegt es nahe, dass der Arbeitgeber die Kosten dafür trägt. Doch ist das wirklich so?

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Wie Restaurantbetreiber die Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro 2026 in ihrer Preiskalkulation richtig berücksichtigen – mit konkreten Methoden, Faustregeln und Kommunikationstipps für faire Preise.

Die schwarz-rote Koalition reagiert auf gestiegene Preise. Eine Maßnahme: die sogenannte Entlastungsprämie. Doch wie viele Arbeitnehmer sie am Ende bekommen, bleibt abzuwarten.

Tarifvertrag in der Gastronomie

Ein Tarifvertrag in der Gastronomie ist ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerverbänden geschlossener Vertrag, der die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie festlegt. Dies kann beispielsweise die Höhe der Löhne und Gehälter, die Arbeitszeiten, die Urlaubsansprüche oder die Regelungen zur Überstundenvergütung umfassen.

Tarifverträge in der Gastronomie gibt es auf nationaler Ebene, aber auch auf regionaler oder betrieblicher Ebene. Sie werden von den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften ausgehandelt und gelten in der Regel für alle Arbeitnehmer in einem bestimmten Berufsfeld oder einer bestimmten Region.

Tarifverträge in der Gastronomie sind für die Arbeitnehmer wichtig, da sie ihnen eine geregelte Arbeitswelt und verbindliche Arbeitsbedingungen bieten. Für die Arbeitgeber sind sie wichtig, da sie helfen, die Arbeitskosten zu planen und zu kalkulieren.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Tarifverträge in der Gastronomie nur für diejenigen Arbeitnehmer gelten, die in einem Tarifvertragsbetrieb beschäftigt sind. Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Betrieben sind von den Regelungen eines Tarifvertrags nicht automatisch betroffen und müssen individuelle Arbeitsverträge mit ihrem Arbeitgeber abschließen. Ausnahme: Der Tarifvertrag wurde für allgemeingültig erklärt. Dann gilt er für alle Betriebe in einem Tarifgebiet.

Es gibt in Deutschland viele verschiedene Tarifverträge in der Gastronomie, die auf die jeweiligen Bundesländer oder Regionen zugeschnitten sind. Einige der bekanntesten Tarifverträge für die Gastronomie sind:

  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TVG) in Baden-Württemberg
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Bayern
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Hessen
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Nordrhein-Westfalen
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Rheinland-Pfalz
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Saarland
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Sachsen-Anhalt
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Schleswig-Holstein

Die Regelungen in diesen Tarifverträgen können sich in einigen Punkten unterscheiden, beispielsweise bei der Höhe der Löhne und Gehälter oder den Urlaubsansprüchen. Es ist daher wichtig, sich über den geltenden Tarifvertrag in dem jeweiligen Bundesland oder der Region zu informieren.

Neben den Tarifverträgen gibt es auch noch andere Möglichkeiten, die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie festzulegen. So können beispielsweise individuelle Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden, die für einen bestimmten Betrieb oder eine bestimmte Region gelten. Es ist daher immer ratsam, sich vor der Annahme einer Stelle in der Gastronomie über die geltenden Arbeitsbedingungen zu informieren.