AI Act ab August 2026: Was Hotels und Restaurants jetzt kennzeichnen müssen

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Ab 2. August 2026 gelten weitere Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung (AI Act). Die neuen Vorgaben betreffen auch Hotels, Restaurants und touristische Unternehmen, die künstliche Intelligenz für Websites, Marketing, Gästekommunikation oder soziale Netzwerke einsetzen.

Die gute Nachricht: Nicht jeder KI-Einsatz muss gekennzeichnet werden. Entscheidend ist, wofür künstliche Intelligenz eingesetzt wird und ob Inhalte von einem Menschen redaktionell überprüft werden. Nachfolgend die wichtigsten Punkte für die Praxis.


Sind Ihre KI-Bilder bereits EU-AI-Act-konform?

Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte. Doch welche Bilder auf Ihrer Hotel- oder Restaurant-Website sind betroffen?

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Diese KI-Texte müssen Hotels und Restaurants in der Regel nicht kennzeichnen

Nach den Leitlinien ist eine Kennzeichnung in der Regel nicht erforderlich, wenn KI beispielsweise eingesetzt wird für:

  • Hotel- und Restaurantbeschreibungen
  • Produkt- und Leistungsbeschreibungen
  • Speisekarten
  • Newsletter und Werbetexte
  • Übersetzungen
  • Rechtschreib- und Stilkorrekturen
  • Texte, die von einem Menschen maßgeblich erstellt oder vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft wurden

Gerade der letzte Punkt dürfte für viele Unternehmen wichtig sein. Für Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sieht der AI Act eine Ausnahme vor, wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt und den Inhalt überprüft.

Diese Inhalte können kennzeichnungspflichtig sein

Eine Kennzeichnung kann erforderlich werden, wenn KI Texte erstellt oder wesentlich verändert, die der Information der Öffentlichkeit dienen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Nachrichten
  • politische Informationen
  • gesellschaftlich relevante Themen
  • meinungsbildende oder manipulative Inhalte

Mögliche Formulierungen sind beispielsweise:

  • „Dieser Text wurde mit Unterstützung einer KI erstellt.“
  • „Dieser Inhalt wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.“

Bei KI-Bildern und Videos gelten strengere Anforderungen

Besondere Aufmerksamkeit sollten Hotels und Restaurants fotorealistischen KI-Bildern und Videos widmen.

Eine Kennzeichnung kann erforderlich sein bei:

  • vollständig KI-generierten Hotel- oder Restaurantansichten
  • künstlich erzeugten Produkt- oder Speisenfotos
  • manipulierten Unternehmensvideos
  • KI-generierten Bildern, die reale Ereignisse vortäuschen könnten
  • Deepfakes

Keine Kennzeichnung ist nach den Leitlinien regelmäßig erforderlich bei:

  • Illustrationen
  • Comics
  • Icons
  • grafischen Gestaltungselementen
  • Farb- und Belichtungskorrekturen
  • geringfügigen Bildbearbeitungen ohne Irreführung

Als Kennzeichnung genügen nach den vorliegenden Empfehlungen beispielsweise Hinweise wie:

  • „KI-generiertes Bild“
  • „Bild mit KI erstellt“
  • „Dieses Bild wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.“

Sind Ihre KI-Bilder bereits EU-AI-Act-konform?

Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte. Doch welche Bilder auf Ihrer Hotel- oder Restaurant-Website sind betroffen?

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KI-Chatbots müssen sich als solche zu erkennen geben

Setzen Hotels oder Gastronomiebetriebe KI-Chatbots oder digitale Assistenten ein, müssen Gäste erkennen können, dass sie mit einer künstlichen Intelligenz kommunizieren. Ein kurzer Hinweis beim Start des Chats genügt in der Regel.

Keine zusätzliche Kennzeichnung ist erforderlich, wenn Mitarbeiter KI lediglich als Unterstützung nutzen, etwa beim Verfassen von E-Mails oder wenn KI ausschließlich interne Prozesse automatisiert.

Praktische Empfehlung für Hotel- und Gastronomiebetriebe

Wer regelmäßig künstliche Intelligenz einsetzt, sollte interne Regeln definieren. Dazu gehören beispielsweise:

  • KI-generierte Bilder mit einer Bildunterschrift versehen.
  • Bei Videos einen entsprechenden Hinweis in der Beschreibung oder als Einblendung ergänzen.
  • Chatbots beim ersten Kontakt als KI kennzeichnen.
  • Für veröffentlichte Texte einen verbindlichen redaktionellen Prüfprozess festlegen.
  • Dokumentieren, wer die redaktionelle Verantwortung für KI-gestützte Inhalte übernimmt.

Die EU betont ausdrücklich, dass die Transparenzpflichten verhältnismäßig angewendet werden sollen. Nicht jede geringfügige Unterstützung durch künstliche Intelligenz führt automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


 

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