Google muss EU-Rekordstrafe zahlen

| Technologie Technologie

Google muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 4,1 Milliarden Euro zahlen. Das Unternehmen habe Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken, bestätigten die Richterinnen und Richter in Luxemburg.

Bei den Einschränkungen geht es um vorinstallierte Apps auf Android-Handys. Das Smartphone-Betriebssystem Android wird bei Google entwickelt und ist für Geräte-Hersteller kostenlos. Den Großteil seiner Einnahmen erzielt Google über sein Flaggschiffprodukt, die Suchmaschine. Hersteller, die auf Android-Geräten Google-Dienste einbinden wollten, mussten immer gleich ein ganzes Paket aus Google-Apps installieren, darunter den Browser Chrome und die Google-Suche. 

Strafe der EU-Kommission ursprünglich höher 

Die EU-Kommission, die für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in der EU zuständig ist, sah darin einen Verstoß und verhängte 2018 ein Bußgeld in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Das ist die bislang höchste Wettbewerbsstrafe, die die Kommission verhängt hat, wie ein Sprecher der Kommission bestätigte. Aus ihrer Sicht stellte Google durch die Kopplungspraktik sicher, dass seine Suchmaschine und der Chrome-Browser auf nahezu allen Android-Geräten vorinstalliert waren.

Die Brüsseler Behörde kritisierte darüber hinaus eine Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten keine Smartphones mit alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen durften. 

Nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter wurde mit diesen Beschränkungen das Ziel verfolgt, die beherrschende Stellung von Google im Bereich der Suchmaschinen und damit seine Einnahmen aus Werbeanzeigen im Zusammenhang mit diesen Suchen zu schützen und zu stärken. 

Google änderte Geschäftspraktik bereits

Google hatte im Verfahren bei der Kommission dagegen argumentiert, die Kopplung der App Google-Suche und des Chrome-Browsers sei notwendig gewesen, insbesondere um zu ermöglichen, Einnahmen aus seiner Investition in Android zu erzielen.

Das Unternehmen änderte die Geschäftspraktiken, klagte aber gegen die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter. Bereits in erster Instanz gab es vor dem Gericht der EU eine Schlappe: Die Luxemburger Richterinnen und Richter senkten das Bußgeld in ihrem Urteil von 2022 lediglich um rund 200 Millionen Euro auf 4,1 Milliarden Euro. 

Hintergrund der Minderung war, dass das Gericht im Gegensatz zur EU-Kommission keinen Verstoß darin sah, dass Google bestimmten großen Herstellern und Mobilfunkbetreibern Zahlungen leistete, damit sie nur die Google-Such-App auf ihren Geräten vorinstallieren. Die Kommission habe nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber dadurch tatsächlich behindert werde. Zudem hätte Google zu diesem Punkt angehört werden müssen, was nicht geschehen sei.

Reihe von hohen Strafen gegen Google

Nach einem Einspruch des Unternehmens und seines Mutterkonzerns Alphabet bestätigte der EuGH das Urteil nun endgültig. Das EU-Gericht habe in seiner Beurteilung keine Fehler gemacht, hieß es.

Wettbewerbshüter der EU-Kommission überziehen Google immer wieder mit hohen Wettbewerbsstrafen. 2024 etwa wurde eine Milliardenstrafe wegen Googles Preisvergleichsdienst vom EuGH bestätigt, eine andere Strafe wurde dagegen kurze Zeit später gerichtlich kassiert. In Schweden verdonnerte ein Gericht den Tech-Riesen erst am Mittwoch dazu, der Klarna-Tochter Pricerunner umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz zu zahlen. Der Konzern konnte die Bußgelder bisher gut verkraften - das Online-Werbegeschäft läuft. (dpa


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wo entstehen Umsätze, welche Vertriebskanäle bringen Buchungen und welche Zimmerkategorien sind besonders gefragt? DIRS21 will Hoteliers mit dem neuen Modul DIRS21 Insights einen zentralen Überblick über diese Geschäftsdaten geben. Grundlage sind Reservierungsdaten, die bereits innerhalb der Plattform verarbeitet werden.

Eventmachine stellt mit „FastPath Setup“ einen KI-gestützten Daten-Onboarding-Prozess für den MICE-Vertrieb vor. Aus verstreuten Unterlagen und Mitarbeiterwissen entsteht ein strukturiertes Angebotsportfolio, während der „Setup Health Check“ Konfigurationen live auf Logikfehler und falsches Pricing prüft. So können Hotels ab dem ersten Tag fehlerfreie MICE-Sofortangebote erstellen.

OpenTable baut seine Plattform mit mehr als 20 neuen und überarbeiteten Funktionen aus. KI und Automatisierung kommen von der Restaurantsuche über ChatGPT und Gemini bis zur Tischsteuerung und Auswertung von Betriebsdaten zum Einsatz.

DIRS21, happyhotel und ibelsa bündeln ihre Marktaktivitäten in Österreich. Fabio Torreggiani übernimmt dabei die Rolle eines gemeinsamen Ansprechpartners für den österreichischen Hotelmarkt.

Die Motel One Group integriert eine KI-gestützte Hotelsuche für Motel One und The Cloud One Hotels in ChatGPT. Verfügbarkeiten und Preise sollen dort in Echtzeit durchsucht werden können, die Buchung erfolgt weiterhin bei Motel One.

Anzeige

PMS, Restaurantkasse, Revenue, Housekeeping, Events: In vielen Hotels läuft alles nebeneinander statt zusammen. Das bremst Entscheidungen, erschwert den Einsatz von KI und kostet jeden Tag Geld. Vernetzte Hospitality-Plattformen sind daher das Zukunftsmodell. Dieser Beitrag zeigt warum, und mit welchen Quick Wins Häuser jetzt aus der Insel-Logik aussteigen.

Die Roomservice-Plattform Camo Hospitality hat vier Millionen US-Dollar in einer Seed-Finanzierungsrunde eingesammelt. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben bereits in mehr als 60 Hotels in sechs US-Märkten aktiv und will mit dem Kapital weiter expandieren.

Der Kampf um die Gastro-Kasse wird härter. Paymentkonzerne, Softwareanbieter und Lebensmittelgroßhändler wollen ins Geschäft. Doch was kostet das den Gastronomen wirklich – und wer verdient am Ende alles mit?

Mews Financial Services hat von der niederländischen Zentralbank DNB eine Lizenz als E-Geld-Institut erhalten. Die regulierten Funktionen sollen ab Ende 2026 zunächst bei einer Pilotgruppe von Unterkünften in den Niederlanden eingeführt und anschließend auf den EWR ausgeweitet werden.

Google erweitert Ask Maps um Funktionen für Restaurantbestellungen. Das System soll passende Restaurants entlang einer Route suchen und gewünschte Gerichte bis in den Warenkorb legen können.