AirHelp will Lufthansa wegen Streiks verklagen

| Tourismus Tourismus

In der vergangenen Woche waren rund 180.000 Passagiere von Flugausfällen bei der Lufthansa betroffen, nachdem die Flugbegleiter der Airline ihre Arbeit niedergelegt hatten (Tageskarte berichtete). Diese Fluggäste haben entsprechend der EU-Fluggastrechte Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Die Airline selbst verkündete jedoch, keine Entschädigungen bezahlen zu wollen. Das Portal AirHelp plant deshalb, nun juristische Schritte gegen die Airline einzuleiten.

Christian Nielsen, Chefjurist von AirHelp, erklärt die aktuelle Lage: "Passagiere, deren Flüge aufgrund der Lufthansa-Streiks ausgefallen sind, haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Im April 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof nämlich, dass selbst ein unangekündigter betriebsinterner Streik keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Airlines von ihrer Entschädigungspflicht befreit. Diese Entscheidung hat das europäische Fluggastrecht in erheblichem Maße gestärkt.“

„Hierzu konnten wir in der Zwischenzeit auch mehr als 20 Gerichtsurteile erkämpfen, die weiter belegen, dass Airlines ihre Kunden für Flugprobleme aufgrund von Streiks ihrer Angestellten entschädigen müssen. Erst vor kurzem folgte beispielsweise das Landgericht Düsseldorf in einem ähnlichen Fall unserer Argumentation und verwies in seinem Urteil direkt auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof. In einem anderen Fall, der vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt wurde, erkannte auch Lufthansa an, dass Streiks keinen außergewöhnlichen Umstand darstellen.“

„Dennoch hat die Lufthansa nun erklärt, dass die Airline ihre Passagiere nicht für die aktuellen Flugprobleme aufgrund der Streiks ihres Personals entschädigen werde. Das ist unrechtens. Betroffene Passagiere sollten sich daher keinesfalls von der Airline abspeisen lassen und können sich mit ihrem Anliegen gern an uns wenden. Wir rufen die Lufthansa dazu auf, ihre Passagiere entsprechend der europäischen Fluggastrechte zu entschädigen und unterstützen betroffene Fluggäste risikofrei bei der Durchsetzung ihrer Rechte.“

Diese Rechte haben Passagiere

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin. Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Um möglichst vielen Passagieren in Deutschland zu ihrem Recht zu verhelfen, kooperiert AirHelp seit diesem Jahr mit Verbraucherschutz Deutschland. In diesem Zusammenhang wird das Unternehmen aufgrund seiner Kunden- und Servicefreundlichkeit vom Verbraucherschutz Deutschland empfohlen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Neue Zahlen zum Flugsommer 2025: Während die internationalen Passagierzahlen steigen, setzen die Inlandsflüge ihren Rückgang fort. Das beliebteste europäische Reiseziel verzeichnet leichte Zuwächse gegenüber dem Vor-Corona-Niveau, während andere Mittelmeerstaaten starke Sprünge machen.

Der internationale Tourismus verzeichnete in den ersten neun Monaten 2025 ein robustes Wachstum mit über 1,1 Milliarden internationalen Ankünften. Die aktuelle Analyse der UN Tourismus zeigt eine weiterhin starke Reisenachfrage trotz anhaltender Inflation und geopolitischer Spannungen. Insbesondere Regionen in Afrika und Asien meldeten signifikante Zuwächse.

Übernachtungsrekorde in Österreich zeigen eine positive Entwicklung hin zur Ganzjahresdestination. Gleichzeitig stehen die Betriebe aufgrund steigender Kosten und geringer Margen wirtschaftlich unter Druck.

Knapp 2.000 Veranstaltungen, mehr als zwei Millionen Gäste: Ein Jahr lang war Chemnitz Kulturhauptstadt Europas. Kulturstaatsminister Weimer lobt eine kreative Aufbruchstimmung in der Stadt.

Ein verlangsamtes Wirtschaftswachstum, steigende Risiken und strategische Herausforderungen im Flugverkehr bestimmen die Agenda für das kommende Jahr. Unternehmen setzen verstärkt auf Datenanalyse. So sagt es der Travel Market Report 2026 von BCD.

Der eigene Hund wird immer häufiger zum ausschlaggebenden Faktor bei der Wahl des Reiseziels und der Unterkunft. Eine aktuelle Umfrage ergab, dass rund 43 Prozent der deutschen Hundebesitzer gezielt Destinationen auswählen, die besonders hundefreundlich sind.

Eine Analyse des Reiseveranstalters Fit Reisen hat die beliebtesten europäischen Inseln für die Wintersaison basierend auf der Social-Media-Aktivität ermittelt. Im Fokus standen 471 europäische Inseln, darunter 84 deutsche.

Neben Kur- und Erholungsorten sollen in Schleswig-Holstein künftig auch anerkannte Tourismusorte Kurabgaben erheben können. Was das für den nächsten Trip bedeutet und welche Orte künftig mitkassieren dürfen.

Das Stadtmagazin „Time Out“ hat das Maybachufer in Berlin-Neukölln in seinem diesjährigen Ranking als eine der coolsten Straßen der Welt eingestuft. Die Uferstraße am Landwehrkanal erreichte weltweit den siebten Platz. Im europaweiten Vergleich positionierte sich das Maybachufer auf Platz 2, direkt hinter der Rua do Bonjardim in Porto (Portugal).

Während die Stimmung in der deutschen Wirtschaft insgesamt im November unerwartet nachgab, verzeichnete der Tourismus eine deutliche Stimmungsaufhellung. Die Branche stach positiv aus dem sinkenden ifo Geschäftsklimaindex hervor, der im Berichtsmonat auf 88,1 Punkte fiel.