Arbeiterkammer Wien vs. Tui: Bestimmte Gebühren nicht mehr erlaubt

| Tourismus Tourismus

Die Arbeiterkammer Wien klagte gegen zehn Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseanbieters Tui Deutschland und bekam nun größtenteils vom Oberlandesgericht Wien recht: Stornogebühren und diverse Bearbeitungsgebühren etwa für Korrekturen bei Kinderrabatten, Umbuchungen, individuelle Reisen & Co. sind unzulässig. Die AK hat für betroffene Konsument:innen einen Musterbrief erstellt, um die unrechtmäßigen Gebühren zurückzuverlangen.

Stornogebühren bei Rücktritt vor Reisebeginn: Tui hat sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten, statt der vereinbarten Pauschale eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern. Tui musste aber nachweisen, dass sie dadurch wesentlich mehr Aufwand hatten als durch die jeweils anwendbare Pauschale. Die Stornopauschalklausel ist unzulässig: Tui konnte demzufolge immer höhere Stornokosten verrechnen – das ist für Kund:innen intransparent und gröblich benachteiligend. Es kommt daher zum vollständigen Entfall der gesamten Stornopauschalklausel – sie kann in voller Höhe zurückverlangt werden!

Bearbeitungsgebühren von 50 Euro Kinderermäßigungen: Tui hat sich beispielsweise bei falschen Altersangaben bei Kindern vorbehalten, Differenzen zum konkreten Reisepreis mit einer Bearbeitungsgebühr von 50 Euro nachzuberechnen. Die Klausel ist gröblich benachteiligend: Bei kundenfeindlichster Auslegung könnte Tui diese Gebühr einheben, unabhängig davon, ob Konsument:innen ein Verschulden an diesen falschen Angaben trifft oder nicht.

Bearbeitungsgebühren bei „individueller Reise“ von höchstens 50 Euro pro Person und Woche: Eine Klausel sah vor, dass der Reiseveranstalter für die Bearbeitung individueller, von der jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichender Reisen eine Gebühr von maximal 50 Euro pro Reisende:n und Woche einheben kann. Die Klausel ist intransparent und daher rechtswidrig: Für Konsument:innen ist es nicht erkennbar, ob ein geäußerter individueller Reisewunsch ein Sonderwunsch oder eine „individuelle Reise“ ist.

„Angemessene Bearbeitungsgebühr“ pro Person bei Flug- und/oder Hotelumbuchung: Bei von Reisenden gewünschten Flug- und/oder Hotelumbuchungen hat sich der Reiseveranstalter in einer Klausel vorbehalten, zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten eine „angemessene Bearbeitungsgebühr“ pro Person zu verlangen. Die Klausel ist unzulässig, weil für Konsument:innen völlig unklar bleibt, was als „angemessene Bearbeitungsgebühr“ verlangt werden kann.

50 Euro Umbuchungsgebühr: Die Verrechnung einer gesonderten Gebühr von 50 Euro pro Person im Fall einer Umbuchung (etwa des Termins, Orts) ist gröblich benachteiligend. Die Klausel ist unzulässig und sachlich nicht gerechtfertigt: Die Bearbeitungsgebühr wäre unabhängig vom Verschulden zu entrichten und auch unabhängig davon, ob ein konkreter Mehraufwand entstanden ist.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Leere Betten in Wien, Stornowellen in Zürich, wenig Auswirkungen in Spanien und Italien: Warum der Iran-Krieg Asien-Reisende fernhält und welche Folgen das für Hotels und Händler in Europa hat.

Die Schwarzwald Tourismus GmbH hat fünf Orte für ihr Projekt „Schwarzwald.Dorf.Hotel. – Albergo Diffuso“ ausgewählt. Die Modellorte sollen bis Ende 2026 bei der Umsetzung begleitet werden.

Air New Zealand führt ab November 2026 Schlafkabinen mit Etagenbetten in Langstreckenflugzeugen ein. Economy-Passagiere können die Plätze gegen Aufpreis buchen.

Die Wandersaison hat begonnen. Frische Luft, Ruhe, Hobbits, Weitblicke, Lacher, Betätigung in der Natur, Donald Trump, Bier. Wie schön! Genau das bieten Deutschlands kurioseste Wanderwege.

Fast zwei Drittel der von deutschen Gästen über Airbnb gebuchten Übernachtungen im Inland wurden im Jahr 2025 außerhalb von Städten verbracht. Doch in welchen Regionen war es dabei am günstigsten?

Die Nachfrage nach Campingurlaub zu Pfingsten steigt laut aktuellen Daten von PiNCAMP deutlich an und übertrifft das Wachstum der Sommersaison. Während beliebte Regionen bereits hohe Auslastungen melden, bleiben in vielen europäischen Destinationen noch Restkapazitäten.

Berlin-Touristen können sich künftig kleine Vorteile erarbeiten, wenn sie zum Beispiel Müll einsammeln oder sich anderweitig nachhaltig bei ihrer Reise verhalten. Noch diesen Sommer soll das Programm «BerlinPay» starten.

Der Münchner Flughafen leidet seit der Eröffnung 1992 an einem Geburtsfehler: Er ist mit Fernzügen nicht erreichbar. Bundesverkehrsminister Schnieder deutet an, dass das Manko behoben werden könnte.

Der Arbeitskampf bei der Lufthansa geht weiter. Nun streiken die Piloten. Welche Rechte haben betroffene Reisende - und was unternimmt Deutschlands größte Airline? Ein Überblick.

Eine aktuelle Analyse von Accor identifiziert das Mittelrheintal als die Region mit der höchsten Burgendichte in Deutschland. Das Ranking vergleicht zudem die Erreichbarkeit und Besichtigungsmöglichkeiten der historischen Anlagen.