BGH-Beschluss - Reise trotz Reisewarnung gebucht - kein Anspruch auf Erstattung

| Tourismus Tourismus

Wer trotz einer Reisewarnung eine Reise bucht und dann wegen bereits absehbarer Einschränkungen doch storniert, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Anzahlung. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung klar. Im vorliegenden Fall ging es um die Pauschalreise eines Paares aus Nordrhein-Westfalen in die Dominikanische Republik. Für das Land bestand wegen der seinerzeit herrschenden Corona-Pandemie zum Zeitpunkt der Buchung im September 2020 bereits eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Die Klägerin buchte dennoch für sich und ihren Mann - und trat dann eine Woche vor dem Hinflug im März 2021 unter Berufung auf die nach wie vor herrschende Pandemie von der Reise zurück.

Die Anzahlung wollte die Klägerin zurückhaben, scheiterte jedoch in den Vorinstanzen und nun auch vor dem BGH. Die Risiken seien der Frau schon bei der trotz Reisewarnung abgeschlossenen Buchung bekannt gewesen. Die Beeinträchtigungen der Reise waren laut BGH ebenfalls absehbar und die Risikolage auch zum eigentlichen Reisedatum im Wesentlichen unverändert gewesen. Es wäre dem Paar also zuzumuten gewesen, die Reise dennoch anzutreten. (X ZR 103/22) (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Neue Zahlen zum Flugsommer 2025: Während die internationalen Passagierzahlen steigen, setzen die Inlandsflüge ihren Rückgang fort. Das beliebteste europäische Reiseziel verzeichnet leichte Zuwächse gegenüber dem Vor-Corona-Niveau, während andere Mittelmeerstaaten starke Sprünge machen.

Der internationale Tourismus verzeichnete in den ersten neun Monaten 2025 ein robustes Wachstum mit über 1,1 Milliarden internationalen Ankünften. Die aktuelle Analyse der UN Tourismus zeigt eine weiterhin starke Reisenachfrage trotz anhaltender Inflation und geopolitischer Spannungen. Insbesondere Regionen in Afrika und Asien meldeten signifikante Zuwächse.

Übernachtungsrekorde in Österreich zeigen eine positive Entwicklung hin zur Ganzjahresdestination. Gleichzeitig stehen die Betriebe aufgrund steigender Kosten und geringer Margen wirtschaftlich unter Druck.

Knapp 2.000 Veranstaltungen, mehr als zwei Millionen Gäste: Ein Jahr lang war Chemnitz Kulturhauptstadt Europas. Kulturstaatsminister Weimer lobt eine kreative Aufbruchstimmung in der Stadt.

Ein verlangsamtes Wirtschaftswachstum, steigende Risiken und strategische Herausforderungen im Flugverkehr bestimmen die Agenda für das kommende Jahr. Unternehmen setzen verstärkt auf Datenanalyse. So sagt es der Travel Market Report 2026 von BCD.

Der eigene Hund wird immer häufiger zum ausschlaggebenden Faktor bei der Wahl des Reiseziels und der Unterkunft. Eine aktuelle Umfrage ergab, dass rund 43 Prozent der deutschen Hundebesitzer gezielt Destinationen auswählen, die besonders hundefreundlich sind.

Eine Analyse des Reiseveranstalters Fit Reisen hat die beliebtesten europäischen Inseln für die Wintersaison basierend auf der Social-Media-Aktivität ermittelt. Im Fokus standen 471 europäische Inseln, darunter 84 deutsche.

Neben Kur- und Erholungsorten sollen in Schleswig-Holstein künftig auch anerkannte Tourismusorte Kurabgaben erheben können. Was das für den nächsten Trip bedeutet und welche Orte künftig mitkassieren dürfen.

Das Stadtmagazin „Time Out“ hat das Maybachufer in Berlin-Neukölln in seinem diesjährigen Ranking als eine der coolsten Straßen der Welt eingestuft. Die Uferstraße am Landwehrkanal erreichte weltweit den siebten Platz. Im europaweiten Vergleich positionierte sich das Maybachufer auf Platz 2, direkt hinter der Rua do Bonjardim in Porto (Portugal).

Während die Stimmung in der deutschen Wirtschaft insgesamt im November unerwartet nachgab, verzeichnete der Tourismus eine deutliche Stimmungsaufhellung. Die Branche stach positiv aus dem sinkenden ifo Geschäftsklimaindex hervor, der im Berichtsmonat auf 88,1 Punkte fiel.