BGH kündigt Corona-Entscheidung im Reiserecht für August an

| Tourismus Tourismus

Ein Mann kündigt bei Ausbruch der Pandemie eine gebuchte Pauschalreise, wenig später wird sie sowieso unmöglich - muss er trotzdem Stornogebühren zahlen? Das prüfen die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) seit Dienstag. Ursprünglich hatten sie gleich eine Entscheidung verkünden wollen. Nach weiteren Beratungen im Anschluss an die Verhandlung wurde der Termin aber ohne Angabe von Gründen auf den 2. August verschoben.

Es ist der erste Corona-Fall im Reiserecht, der die obersten Zivilrichter erreicht hat. Der Kläger hatte bei einem Münchner Veranstalter für mehr als 6000 Euro eine Japan-Reise gebucht, die vom 3. bis 12. April 2020 stattfinden sollte. Am 1. März trat er wegen der sich zuspitzenden Lage von der Reise zurück und bezahlte vertragsgemäß 25 Prozent Stornokosten, knapp 1540 Euro. Ende März erging für Japan ein Einreiseverbot. Nun will er das Geld zurück.

Laut Gesetz kann der Kunde jederzeit von seiner Buchung zurücktreten. Dem Reiseveranstalter steht aber eine «angemessene Entschädigung» zu - die Stornogebühren. Ein Recht auf kostenlosen Rücktritt gibt es nur, «wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen».

Bisher ist umstritten, ob es dabei allein auf den Zeitpunkt des Rücktritts oder auch auf die weitere Entwicklung ankommt. Je nach Gericht wird mal so, mal so geurteilt. Die BGH-Richter tendieren nun dazu, auch die nachträglichen Entwicklungen in den Blick zu nehmen, wie der Vorsitzende Klaus Bacher in der Verhandlung sagte.

Dem Kläger würde das helfen: Das Landgericht München I hatte dem Veranstalter Recht gegeben, weil es am 1. März 2020 noch keine Reisewarnung gab und sich die Situation auch hätte entspannen können. «Ein erhebliches Infektionsgeschehen zu diesem Zeitpunkt wird nicht vorgetragen», heißt es in dem Urteil. Dazu äußerte sich Bacher kritisch: Möglicherweise reiche schon Ungewissheit aus, um es unzumutbar zu machen, sich auf eine Reise einzulassen.

Allerdings spielen die Richter auch mit dem Gedanken, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten. Denn für Pauschalreisen gibt es in einer EU-Richtlinie einheitliche Regeln. Der österreichische Oberste Gerichtshof hat bereits in einem ganz ähnlichen Fall Fragen in Luxemburg vorgelegt. Bachers Senat steht nun vor der Entscheidung, ob er auch diesen Weg geht. (Az. X ZR 53/21)

Inzwischen bieten viele Reiseveranstalter unter bestimmten Bedingungen eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung wegen Corona an. Bei sogenannten Flex-Tarifen lässt sich die Möglichkeit gegen Aufpreis hinzubuchen. Reisende, die Flug und Unterkunft auf eigene Faust buchen, sind generell nicht so gut abgesichert wie Pauschalurlauber. Für sie gelten nicht dieselben Regeln. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Untersuchung belegt eine hohe Pünktlichkeits-Disziplin deutscher Reisender und zeigt deutliche Unterschiede beim Bedürfnis nach persönlichem Freiraum. Während Senioren die größte Gelassenheit an den Tag legen, fordert die jüngere Generation verstärkt Distanz.

Fit Reisen hat über 7,5 Millionen Google-Bewertungen analysiert, um die besten Stadtparks Europas zu ermitteln. Während Madrid den ersten Platz verteidigt, bleibt Hamburgs Planten un Blomen die bestbewertete Anlage in Deutschland.

In München entsteht mit der „Marina Monaco“ ein temporäres Freizeitareal auf einem ehemaligen Industriegelände. Die Eröffnung ist für Mai geplant, langfristig soll dort ein neues Stadtquartier entstehen.

Am Bodensee spitzt sich ein Streit zwischen deutschen und Schweizer Schifffahrtsunternehmen zu – mit spürbaren Folgen für Fahrgäste. Die Schweizerische Bodensee-Schifffahrt (SBS) fährt in dieser Saison den Konstanzer Hafen nicht an. Hintergrund ist ein Streit über Ticketgelder.

Trotz wirtschaftlicher Schwäche stiegen die Geschäftsreisen in Deutschland deutlich an. Die VDR-Analyse zeigt mehr Reisen, sinkende Kosten und veränderte Strukturen im Markt.

Die Deutsche Zentrale für Tourismus analysiert fortlaufend die Folgen des Iran-Konflikts für den Tourismus nach Deutschland. Berichte zeigen Auswirkungen auf Flugverkehr, Preise und Nachfrage.

Nach Wochen im Persischen Golf haben die «Mein Schiff 4» und «Mein Schiff 5» die Region verlassen können - zwei geplatzte Reisen können nun stattfinden. Auch andere Schiffe passierten die Meerenge.

In Rottweil wird am kommenden Freitag die neue Fußgänger-Hängebrücke „Neckarline“ eröffnet. Die Brücke überspannt das Neckartal auf einer Länge von 606 Metern und gilt damit als längste Hängebrücke ihrer Art in Baden-Württemberg.

Sylt, Usedom, Norderney: Mobiles Arbeiten mit Meerblick ist auch in SH, MV und Niedersachsen möglich. Neben strandnahen Coworking-Plätzen gibt es dafür mancherorts auch spezielle Strandkörbe.

Leere Betten in Wien, Stornowellen in Zürich, wenig Auswirkungen in Spanien und Italien: Warum der Iran-Krieg Asien-Reisende fernhält und welche Folgen das für Hotels und Händler in Europa hat.