BGH kündigt Corona-Entscheidung im Reiserecht für August an

| Tourismus Tourismus

Ein Mann kündigt bei Ausbruch der Pandemie eine gebuchte Pauschalreise, wenig später wird sie sowieso unmöglich - muss er trotzdem Stornogebühren zahlen? Das prüfen die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) seit Dienstag. Ursprünglich hatten sie gleich eine Entscheidung verkünden wollen. Nach weiteren Beratungen im Anschluss an die Verhandlung wurde der Termin aber ohne Angabe von Gründen auf den 2. August verschoben.

Es ist der erste Corona-Fall im Reiserecht, der die obersten Zivilrichter erreicht hat. Der Kläger hatte bei einem Münchner Veranstalter für mehr als 6000 Euro eine Japan-Reise gebucht, die vom 3. bis 12. April 2020 stattfinden sollte. Am 1. März trat er wegen der sich zuspitzenden Lage von der Reise zurück und bezahlte vertragsgemäß 25 Prozent Stornokosten, knapp 1540 Euro. Ende März erging für Japan ein Einreiseverbot. Nun will er das Geld zurück.

Laut Gesetz kann der Kunde jederzeit von seiner Buchung zurücktreten. Dem Reiseveranstalter steht aber eine «angemessene Entschädigung» zu - die Stornogebühren. Ein Recht auf kostenlosen Rücktritt gibt es nur, «wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen».

Bisher ist umstritten, ob es dabei allein auf den Zeitpunkt des Rücktritts oder auch auf die weitere Entwicklung ankommt. Je nach Gericht wird mal so, mal so geurteilt. Die BGH-Richter tendieren nun dazu, auch die nachträglichen Entwicklungen in den Blick zu nehmen, wie der Vorsitzende Klaus Bacher in der Verhandlung sagte.

Dem Kläger würde das helfen: Das Landgericht München I hatte dem Veranstalter Recht gegeben, weil es am 1. März 2020 noch keine Reisewarnung gab und sich die Situation auch hätte entspannen können. «Ein erhebliches Infektionsgeschehen zu diesem Zeitpunkt wird nicht vorgetragen», heißt es in dem Urteil. Dazu äußerte sich Bacher kritisch: Möglicherweise reiche schon Ungewissheit aus, um es unzumutbar zu machen, sich auf eine Reise einzulassen.

Allerdings spielen die Richter auch mit dem Gedanken, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten. Denn für Pauschalreisen gibt es in einer EU-Richtlinie einheitliche Regeln. Der österreichische Oberste Gerichtshof hat bereits in einem ganz ähnlichen Fall Fragen in Luxemburg vorgelegt. Bachers Senat steht nun vor der Entscheidung, ob er auch diesen Weg geht. (Az. X ZR 53/21)

Inzwischen bieten viele Reiseveranstalter unter bestimmten Bedingungen eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung wegen Corona an. Bei sogenannten Flex-Tarifen lässt sich die Möglichkeit gegen Aufpreis hinzubuchen. Reisende, die Flug und Unterkunft auf eigene Faust buchen, sind generell nicht so gut abgesichert wie Pauschalurlauber. Für sie gelten nicht dieselben Regeln. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Schwarzwald Tourismus GmbH hat fünf Orte für ihr Projekt „Schwarzwald.Dorf.Hotel. – Albergo Diffuso“ ausgewählt. Die Modellorte sollen bis Ende 2026 bei der Umsetzung begleitet werden.

Air New Zealand führt ab November 2026 Schlafkabinen mit Etagenbetten in Langstreckenflugzeugen ein. Economy-Passagiere können die Plätze gegen Aufpreis buchen.

Die Wandersaison hat begonnen. Frische Luft, Ruhe, Hobbits, Weitblicke, Lacher, Betätigung in der Natur, Donald Trump, Bier. Wie schön! Genau das bieten Deutschlands kurioseste Wanderwege.

Fast zwei Drittel der von deutschen Gästen über Airbnb gebuchten Übernachtungen im Inland wurden im Jahr 2025 außerhalb von Städten verbracht. Doch in welchen Regionen war es dabei am günstigsten?

Die Nachfrage nach Campingurlaub zu Pfingsten steigt laut aktuellen Daten von PiNCAMP deutlich an und übertrifft das Wachstum der Sommersaison. Während beliebte Regionen bereits hohe Auslastungen melden, bleiben in vielen europäischen Destinationen noch Restkapazitäten.

Berlin-Touristen können sich künftig kleine Vorteile erarbeiten, wenn sie zum Beispiel Müll einsammeln oder sich anderweitig nachhaltig bei ihrer Reise verhalten. Noch diesen Sommer soll das Programm «BerlinPay» starten.

Der Münchner Flughafen leidet seit der Eröffnung 1992 an einem Geburtsfehler: Er ist mit Fernzügen nicht erreichbar. Bundesverkehrsminister Schnieder deutet an, dass das Manko behoben werden könnte.

Der Arbeitskampf bei der Lufthansa geht weiter. Nun streiken die Piloten. Welche Rechte haben betroffene Reisende - und was unternimmt Deutschlands größte Airline? Ein Überblick.

Eine aktuelle Analyse von Accor identifiziert das Mittelrheintal als die Region mit der höchsten Burgendichte in Deutschland. Das Ranking vergleicht zudem die Erreichbarkeit und Besichtigungsmöglichkeiten der historischen Anlagen.

Die Auslastung der Beherbergungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern lag zu Ostern 2026 laut Umfrage unter den Erwartungen. Als Gründe werden unter anderem gestiegene Kraftstoffpreise und wetterabhängige Reiseentscheidungen genannt.