BGH stellt Kriterien für kostenlosen Reiserücktritt in der Pandemie auf

| Tourismus Tourismus

Gerade in den ersten Corona-Monaten haben viele Urlauber ihre Buchung zurückgezogen - wann geht das kostenlos, wann werden Stornogebühren fällig? Pauschal beantworten lässt sich das nicht, wie die ersten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag zeigen. In Kombination mit der Art der Reise können Alter und Vorerkrankungen eine Rolle spielen. Entscheidend sind aber immer die genauen Umstände im Einzelfall. 

Grundsätzlich haben Pauschalurlauber das Recht, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Dem Reiseveranstalter steht allerdings eine «angemessene Entschädigung» zu - die Stornogebühren. Ein kostenfreier Rücktritt ist im Gesetz nur ausnahmsweise vorgesehen: nämlich dann, «wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen».

Der Ausbruch der Corona-Pandemie ist laut BGH ein solcher außergewöhnlicher Umstand, der zumindest im Sommer 2020 das Potenzial hatte, eine Reise erheblich zu beeinträchtigen. Um diesen Zeitraum ging es in allen drei Fällen, die zur Verhandlung ausgewählt wurden. Sie seien nur auf den ersten Blick ähnlich gelagert, sagte der Senatsvorsitzende Klaus Bacher. Tatsächlich spielen jeweils unterschiedliche Faktoren eine Rolle.

1. Mit Mitte 80 und anfälliger Lunge auf Flusskreuzfahrt?

Der Fall: Eine 84-Jährige wollte im Juni 2020 eine Flusskreuzfahrt auf der Donau machen. Da sie schon öfter Probleme mit Lungen- und Bronchialentzündungen hatte, riet ihr die Hausärztin dringend ab. Zwei Wochen vor Reisebeginn stornierte die Frau ihre Buchung aus dem Januar. Die Kreuzfahrt fand mit Hygienekonzept statt. So galt Maskenpflicht auf den Gängen, und im Speisesaal wurde in zwei Schichten gegessen. Außerdem gingen statt 176 nur 100 Passagiere an Bord. Die Reise sollte ziemlich genau 1600 Euro kosten. Der Veranstalter wollte von der Frau 85 Prozent Stornogebühren.

Die Entscheidung: Die Frau muss nichts bezahlen. Ihr Alter kann zu ihren Gunsten berücksichtigt werden. Denn zum Zeitpunkt der Buchung sei es völlig egal gewesen, in der Pandemie aber plötzlich zum Risikofaktor geworden, sagte Bacher. Gleichzeitig habe das zuständige Landgericht zu Recht angenommen, dass das Ansteckungsrisiko wegen der beengten Verhältnisse an Bord deutlich größer gewesen sei als zu Hause. Und es habe noch keine Impfungen und Therapien gegeben. Wichtig: Darauf können sich keine Senioren berufen, die noch nach Ausbruch der Pandemie eine Reise gebucht haben. Hier dürften die Gerichte davon ausgehen, dass sie wussten, worauf sie sich einlassen.

2. Nicht nach Mallorca, weil das Hotel geschlossen ist?

Der Fall: Ein Mann hatte für zwei Erwachsene und ein Kind für Juli 2020 eine Pauschalreise auf die spanische Ferieninsel Mallorca gebucht. Mit Flügen und Halbpension sollte der Urlaub etwas mehr als 3500 Euro kosten. Anfang Juni erklärte der Mann den Rücktritt. Das gebuchte Hotel war damals laut Landgericht «pandemiebedingt nicht geöffnet». Es machte auch im Juli nicht wieder auf.

Die Entscheidung: Das geschlossene Hotel allein ist für den BGH kein Grund, dem Mann die Stornogebühren zu erlassen. Bacher sagte, es gebe zwar Fälle, in denen die Auswahl eines ganz bestimmten Hotels für den Urlauber eine besondere Rolle spiele. Davon könne aber nicht generell ausgegangen werden. Hier gab es in derselben Anlage noch ein zweites Hotel einer besseren Kategorie - der Veranstalter hätte also die Möglichkeit gehabt, der Familie eine Alternative anzubieten. Das zuständige Landgericht muss sich den Fall jetzt noch einmal anschauen. Denn aus dem bisherigen Urteil geht auch nicht klar genug hervor, wie sonst die Corona-Lage am Urlaubsort war.

3. Für eine Kreuzfahrt bezahlen, die nie stattfand?

Der Fall: Ein Mann hatte für August 2020 eine Ostsee-Kreuzfahrt gebucht und bei einem Gesamtpreis von mehr als 8000 Euro rund 3200 Euro angezahlt. Ende März trat er vom Vertrag zurück. Zu diesem Zeitpunkt gab es eine weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts vor «nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland». Einige Monate später, im Juli, sagte der Veranstalter die Kreuzfahrt komplett ab. Von dem Kunden behielt er einen Teil der Anzahlung ein.

Die Entscheidung: Die BGH-Richter neigen dazu, in solchen Fällen auch die nachträgliche Entwicklung zu berücksichtigen. Sie meinen, dass man sich nicht nur den Zeitpunkt des Rücktritts anschauen kann. Für Pauschalreisen gibt es allerdings in einer EU-Richtlinie einheitliche Regeln. Der Senat will deshalb zunächst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu dem Aspekt abwarten. Dort hatten die Karlsruher Richter bereits Anfang August in einem anderen Fall angefragt. Das Verfahren zur Kreuzfahrt wird solange ausgesetzt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vom Meeresrauschen in den Schlaf gewiegt werden und morgens den Sonnenaufgang über der See beobachten: Schlafstrandkörbe sind beliebt. Über eine Erfolgsgeschichte aus dem Norden.

Eine aktuelle Analyse untersucht die Beliebtheit von 30 Alpendestinationen anhand von Instagram-Followerzahlen und Gastronomiebewertungen. Die Ergebnisse zeigen regionale Unterschiede in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz.

Eine Umfrage unter Ferienhausvermietern zeigt, dass neben klassischen Verboten auch kurios anmutende Regeln existieren. Diese spezifischen Vorgaben sollen meist die Unterkunft vor Schäden bewahren und den Aufenthalt für alle Gäste sichern.

Strand, Altstadt oder Sehenswürdigkeit: Im Urlaub ist das Smartphone schnell gezückt. Doch wer die Fotos anschließend in sozialen Medien oder in größeren Chatgruppen teilt, sollte vorher genau hinschauen.

Der Wildes-Wasser-Weg in Bodenmais ist zum schönsten Wanderweg Deutschlands 2026 in der Kategorie Tagestouren gewählt worden. Insgesamt beteiligten sich über 52.000 Personen an der Abstimmung des Wandermagazins.

Das Statistische Bundesamt registriert für das erste Halbjahr 2026 gestiegene Preise für Flugtickets und Pauschalreisen. Dabei zeigen sich je nach Destination teils deutliche regionale Unterschiede bei den Kosten.

Die anhaltende Trockenheit im Hochsommer lässt die Pegelstände des Rheins in Hessen und Rheinland-Pfalz fallen und fallen - für Kabinenschiffe könnte es demnächst eng werden.

Ein aktueller Bericht offenbart wachsende Unterschiede im Reiseverhalten europäischer Nationen. Während Reisende in Deutschland ihre Ausgaben pro Trip erhöhen, setzen britische Urlauber auf eine höhere Frequenz.

Der Deutsche Tourismusverband hat seinen Praxisleitfaden für nachhaltigen Tourismus aktualisiert. Eine Studie zeigt gleichzeitig, dass zwar ein hohes Bewusstsein herrscht, aber oft personelle und finanzielle Kapazitäten fehlen.

Streit ums Handgepäck: Das Oberlandesgericht in Hamm kippt die Ein-Stück-Regel einer spanischen Fluggesellschaft. Zu den umstrittenen Maßen sagen die Richter aber nichts.