Bundesgerichtshof urteilt zu Reiserücktritt wegen Corona

| Tourismus Tourismus

Im Streit um Rückzahlungen nach einem Reiserücktritt während der Corona-Pandemie hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehr Klarheit geschaffen. Demnach dürfen etwa Einreiseverbote oder die Absage einer Reise bei der Frage nach Rückzahlungen nicht berücksichtigt werden, wenn diese erst nach dem Zeitpunkt des Rücktritts stattgefunden haben. Der BGH folgte damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Konkret entschied das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe zu drei Klagen von Menschen, die für 2020 Pauschalreisen gebucht hatten. Für einen Kläger sollte es nach Japan gehen, für zwei weitere nach Mallorca, ein Mann hatte eine Ostseekreuzfahrt gebucht - alle traten aber nach Ausbruch der Pandemie von ihrer Reise zurück. Als später Einreiseverbote verhängt beziehungsweise die Reisen Corona-bedingt abgesagt wurden, verlangten sie von den jeweiligen Veranstaltern Rückzahlungen für Anzahlungen und Stornokosten.

Als die Fälle 2022 in Karlsruhe landeten, war sich der BGH nicht sicher, ob bei der rechtlichen Beurteilung nur die außergewöhnlichen Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts maßgeblich sind, oder ob auch Umstände zu berücksichtigen seien, die nach dem Rücktritt, aber noch vor dem geplanten Beginn der Reise aufgetreten waren. Er legte die Frage dem EuGH vor. Die Luxemburger Richterinnen und Richter entschieden im Februar 2024, dass nach der EU-Pauschalreiserichtlinie nur die Situation zu berücksichtigen ist, die im Zeitpunkt des Rücktritts bestand.

Wann sind Beeinträchtigungen wahrscheinlich?

Der BGH hob nun in allen drei Fällen das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Landgerichte zurück. Die Gerichte müssten beurteilen, ob schon beim Reiserücktritt die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung bestand. Im Falle der Japanreise hatte das Landgericht zwar entschieden, dass beim Rücktritt noch kein unvermeidbarer außergewöhnlicher Zustand vorlag - allerdings mit fehlerhafter Begründung, so der BGH. 

So reiche es nicht aus, die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung zu verneinen, weil es beim Rücktritt noch nicht zu einer erheblichen Zahl von Infektionen in Japan gekommen war und die Maßnahmen dort vor allem auf eine Verhinderung von Infektionen zielten. Das Gericht müsse klären, ob die ungewöhnliche Art und Anzahl der Maßnahmen hinreichende Anhaltspunkte für eine erhebliche Infektionsgefahr waren, und nicht sicher war, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen würden, um diese Gefahr abzuwenden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mehr als 29.400 Beschwerden in nur sechs Monaten: Die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr meldet einen Rekord – vor allem Flugreisende fordern Entschädigung nach Ausfällen und Verspätungen.

Trotz inflationsbedingter Belastungen plant die Mehrheit der Hamburger eine Sommerreise, achtet dabei jedoch verstärkt auf Rabatte und das Preis-Leistungs-Verhältnis. Der klassische Strandurlaub bleibt dabei die beliebteste Urlaubsform.

Mittelgebirge, Städte, Freizeitparks: Sachsen hat im Sommer viel für einen abwechslungsreichen Urlaub zu bieten. Die Tourismusbranche rechnet mit weiteren Buchungen in den kommenden Wochen.

Eine aktuelle Umfrage von SAP Concur zeigt, dass deutsche Geschäftsreisende touristische Hotspots zunehmend meiden. Hohe Kosten, überfüllte Innenstädte und eingeschränkte Verfügbarkeiten beeinflussen demnach die Reiseplanung.

Klinik und Bett statt Strand: Für ein Paar endete der Traumurlaub auf Mauritius schon auf dem Hinflug - mit gebrochenen Wirbeln und Schmerzen. Im Nachgang klagen sie gegen den Reiseveranstalter.

Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber hat eine neue Initiative zur strategischen Neuausrichtung des Tourismus gestartet. Grundlage der kommenden Beratungen sind die Ergebnisse einer branchenweiten Umfrage mit über 1.100 Teilnehmern.

Zum Start der Sommerferien hat ECPAT Deutschland eine Kampagne gegen Kindesmissbrauch im Tourismus gestartet. Gemeinsam mit Behörden und Reiseveranstaltern sollen Reisende für Zivilcourage sensibilisiert werden.

Eine aktuelle Auswertung von Airbnb identifiziert die beliebtesten deutschen Strandorte für den Sommer 2026. Dabei dominieren vor allem Ziele an der Ostseeküste das Ranking der Suchanfragen.

Ab sofort kostet der reguläre Eintritt in den Kölner Dom zwölf Euro. Mit dem neu eingeführten Eintrittspreis sollen die gestiegenen Kosten etwa für den Schutz des Denkmals gedeckt werden.

Mozarts Geburtsstadt ist ein touristisches Juwel. Entsprechend viele Reisende steuern die 160.000-Einwohner-Stadt speziell für einen Tagesausflug an. Oft gibt es Stau - das soll jetzt anders werden.