Die DER Touristik Group veröffentlicht eine Grundsatzerklärung zum Schutz der Menschenrechte. Damit bekräftigt das International Board der Gruppe die hohe Relevanz, die das Stärken der Menschenrechte und Vorbeugen von Menschenrechtsverletzungen für die Unternehmensgruppe hat. Die Grundsatzerklärung gilt für alle eigenen Geschäftstätigkeiten sowie Geschäftspartner weltweit entlang der touristischen Wertschöpfungskette.
"Die Achtung der Menschenrechte ist für unser Unternehmen von sehr großer Bedeutung. Gemäß unserer Unternehmenswerte handeln wir ethisch und nachhaltig, um sicherzustellen, dass wir und unsere Partner die Interessen von Gesellschaft und Umwelt schützen. Wir wollen positive Entwicklungen vorantreiben und negativen Entwicklungen entgegenwirken", sagt Sören Hartmann, CEO DER Touristik Group. Die Grundsatzerklärung basiert auf international gültigen Standards und Richtlinien wie beispielsweise der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN).
Priorität auf dem Schutz von Kindern und von Arbeitnehmerrechten
Im Jahr 2018 hat die DER Touristik Group eine Analyse der wesentlichen menschenrechtlichen Risiken durchgeführt. Das Ziel war, tatsächliche und potentielle negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte zu ermitteln. Die Analyse ergab, dass der Schutz von Kindern sowie der von Arbeitnehmern besonders sensible Bereiche sind. Das Unternehmen will daher insbesondere auf diesem Gebiet positive Entwicklungen vorantreiben und noch mehr zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Betroffenen ergreifen.
Standards für Mitarbeiter und Partner weltweit
Bereits vor ihrer offiziellen Grundsatzerklärung engagierte sich die Gruppe für den Schutz von Menschenrechten und setzte Maßnahmen um, deren Umfang nun ausgeweitet und standarisiert wird. Dazu gehören das Entwickeln und Anpassen von Richtlinien und Prozessen, aber auch das Ausweiten des Schulungsprogrammes für Mitarbeiter an den Unternehmensstandorten, sowie Mitarbeiter der Hotels und Zielgebietsagenturen. An Lieferanten und Dienstleister werden konkrete Anforderungen, die von Zertifizierungs-anforderungen begleitet werden, formuliert. Auch das Fördern von Bildungs- und Entwicklungsprojekten sowie der Aufbau eigener Initiativen zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte und dem Schutz von Kindern befinden sich in der Umsetzung.