Doch kein Urlaub: Hohe Kosten für Stornierungen von Reisen

| Tourismus Tourismus

Viele Deutsche buchen ihren Urlaub gerne früh. Die Reiseveranstalter locken mit satten Rabatten. Oft lohnt es sich finanziell, wenn sich Kunden schon viele Monate im Voraus für ein Ziel entscheiden - solange sie die Reise auch antreten.

Kommen aber unerwartet die Hochzeit der Lieblingscousine oder ein Streit mit dem Partner dazwischen, kann ein nicht angetretener Urlaub teuer werden. Denn die Veranstalter verlangen teils hohe Gebühren für eine Stornierung - und zwar nicht nur für kurzfristige Absagen.

Bei FTI müssen Pauschalreisende ein Viertel der Reisekosten bezahlen - wenn sie bis zum 30. Tag vor Abflug von der Reise zurücktreten. Ähnliche Regelungen gelten bei Dertour und Thomas Cook. Bei Tui kostet die Stornierung bis 31 Tage vor Abreise 20 Prozent, ab 30 Tagen sind es schon 40 Prozent des Preises – aber nur bei Buchungen ohne Flug. Mit Flug wird es noch teurer, dann sind 40 Prozent des Reisepreises schon bis zu einen Monat vor Abreise fällig. Wer früh bucht, sollte überlegen, ob er die Reise wirklich antreten kann.

Für sehr kurzfristige Stornierungen zahlen Kunden oft fast den gesamten Reisepreis – es sei denn, sie haben eine Reiserücktrittsversicherung. Bei FTI werden bei Stornierungen ab drei Tagen vor Reiseantritt etwa 85 Prozent des Preises fällig, bei Angeboten mit der Kennzeichnung XFTI sogar 90 Prozent. Ähnliche Gebühren finden sich bei allen Veranstaltern. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede bei den Staffelungen, ab wann es für verhinderte Urlauber wirklich teuer wird. Ein Beispiel: Wer bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn den Urlaub storniert, muss bei FTI je nach Angebot zwischen 60 und 70 Prozent zahlen, bei Dertour sind es bei Kreuzfahrten oder Angeboten der Rubrik «Scenic Eclipse» dann schon 80 oder sogar 95 Prozent.

Eine kostenfreie Stornierung ist meist nur in sehr geringem Umfang möglich - etwa bei Tui innerhalb von drei Tagen, allerdings nur bei Hotel- und Pauschalreisen, die man über das Online-Portal gebucht hat. Eine andere Option ist die Flexgarantie für Hotelbuchungen: Kunden zahlen neun Euro, dafür können sie das Hotel bis einen Tag vor Anreise (bis 18 Uhr) kostenfrei stornieren. Bei Thomas Cook ist eine Umbuchung bis zehn Tage vor Reiseantritt kostenfrei, wenn man die entsprechende Flexoption hinzugebucht hat. Bei FTI ist das etwa bei Stornierungen von Städtereisen sowie für einige Destinationen aus dem Eigenanreise-Segment bis 14 Uhr am Vortag möglich.

Doch für Kunden ist es kompliziert: Die AGB zum Rücktritt sind bei manchen Veranstaltern sehr umfangreich. Dertour listet dazu auf seiner Internetseite an die hundert Links für verschiedene Destinationen auf - in den Gesamt-AGB sind die Rücktrittsregelungen samt Gebühren auf zwölf Seiten zusammengefasst. Ähnlich kleinteilig ist die Staffelung bei Thomas Cook - die Konditionen unterscheiden sich teils stark je nach Reiseart, Produkt und Destination. Das Prinzip der Staffelung sei altbekannt, doch diese starke Differenzierung ist neu, sagt Tourismusforscher Prof. Torsten Kirstges von der Jade Hochschule in Wilhelmshaven.

Tui bildet da eine Ausnahme: Der Veranstalter hat seine Stornoregeln zum 1. Juli deutlich vereinfacht. Dort gibt es nur noch drei Stufen und kurzfristige Reiserücktritte sind seitdem billiger. Während früher ab 14 Tagen vor Reisebeginn 90 Prozent des Gesamtpreises fällig wurden, sind es jetzt nur noch 80 Prozent. Solche Änderungen sind immer wieder nötig. «Das ist nicht guter Wille der Veranstalter, sondern basiert auf Gerichtsurteilen», erklärt Kirstges. Die Richter prüfen, ob die Pauschalen wirklich etwa dem entsprechen, was für die Veranstalter an Kosten anfällt. Entspricht dies nicht oder nicht mehr der Realität, müssen die Veranstalter nachbessern.

«Generell gibt es zwei Wege», erklärt Kirstges. Die individuelle Berechnung der Kosten nach einem Reiserücktritt pro Kunde oder eine pauschale Staffelung. Alle großen Veranstalter setzten auf Letzteres.

Bei kurzfristigen Stornierungen können Veranstalter Verträge mit Partnern wie Hotels oder Airlines schwerer einhalten. Das kostet im Zweifel Geld, die «Strafzahlung» für Kunden fallen dann höher aus.

Kunden können häufig aber nachweisen, dass die entstandenen Rücktrittskosten geringer sind als die angesetzte Pauschale. «Wenn das in der Pauschalreise enthaltene Hotel trotzdem ausgebucht ist, kann der Veranstalter durch den Rücktritt nicht so große Kosten gehabt haben», erklärt Kirstges.

Wer Zweifeln daran hat, dass die Gebühr angemessen ist, sollte sich zunächst an den Veranstalter wenden und um Nachlass bitten. Die Verantwortlichen hätten schließlich kein Interesse daran, unnötig Kunden zu vergraulen. «Wenn das nicht hilft, kann man sich einen Rechtsbeistand suchen oder an einen Verbraucherverband wenden.» Nicht alles, was Veranstalter in die AGB schreiben, sei rechtmäßig.

(dpa/tmn) 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Global Hotel Alliance präsentiert aktuelle Einblicke in die zukünftigen Reisegewohnheiten. Die Umfrage unter 34 Millionen Mitgliedern ihres Loyalitätsprogramms zeigt einen deutlichen Trend zu persönlicheren, langsameren Reisen, bei denen Asien als Traumziel dominiert und technologiegestützte Planung zunimmt.

In Mailand sind Schlüsselkästen zum Einchecken in Ferienwohnungen künftig verboten. Ab Januar werden bis zu 400 Euro fällig, wenn immer noch eine Keybox in der Nähe der Wohnungstür oder an der Hausfassade hängt.

Die Tourismusbranche in Deutschland erhält eine neue Basis zur Messung von Nachhaltigkeit. Neun Kernindikatoren, von der Gästezufriedenheit bis zu den Treibhausgasemissionen, sollen künftig eine einheitliche und ganzheitliche Steuerung des regionalen Tourismus ermöglichen.

Zum Entwurf der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie wurde im Trilogverfahren eine Einigung erzielt. Eine erste Bewertung des Deutschen Reiseverbandes sieht Licht und Schatten: Während die Vermittlung von Einzelleistungen möglich bleibt, führen erweiterte Pflichten und unveränderte Fristen für Erstattungen zu neuem Aufwand für die Reiseunternehmen.

Die französische Compagnie des Alpes (CdA) plant, den im April 2025 erworbenen Freizeitpark Belantis in Sachsen schrittweise in den ersten Astérix-Park außerhalb Frankreichs umzugestalten. Die Transformation des Standorts in der Nähe von Leipzig soll bis 2030/31 abgeschlossen sein und eine offizielle Namensänderung beinhalten.

TUI meldet einen frühen und erfolgreichen Buchungsstart für den Sommer 2026. Besonders Griechenland setzt sich an die Spitze der beliebtesten Urlaubsziele. Der Veranstalter reagiert mit einem erweiterten Angebot für Familien, Alleinreisende und Rundreisen.

Der Tourismusverband Wonderful Copenhagen hat das neue Tourismusmodell DestinationPay vorgestellt. Das Konzept lädt Städte weltweit dazu ein, den bereits in Kopenhagen etablierten Ansatz CopenPay zu übernehmen, welcher Touristen für nachhaltiges Verhalten mit Vergünstigungen belohnt.

Nach elf Jahren soll die Marienschlucht am Bodensee im kommenden Frühjahr wieder öffnen. Die Touristenattraktion wird am 28. März bei einem «Tag der offenen Schlucht» erstmals wieder für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Neue Zahlen zum Flugsommer 2025: Während die internationalen Passagierzahlen steigen, setzen die Inlandsflüge ihren Rückgang fort. Das beliebteste europäische Reiseziel verzeichnet leichte Zuwächse gegenüber dem Vor-Corona-Niveau, während andere Mittelmeerstaaten starke Sprünge machen.

Der internationale Tourismus verzeichnete in den ersten neun Monaten 2025 ein robustes Wachstum mit über 1,1 Milliarden internationalen Ankünften. Die aktuelle Analyse der UN Tourismus zeigt eine weiterhin starke Reisenachfrage trotz anhaltender Inflation und geopolitischer Spannungen. Insbesondere Regionen in Afrika und Asien meldeten signifikante Zuwächse.