Dreitägiger Streik: Diese Rechte haben Germanwings-Passagiere

| Tourismus Tourismus

Germanwings-Passagiere müssen sich auf Flugausfälle und Verspätungen über den Jahreswechsel einstellen: Von Montag, 30. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr streiken die Flugbegleiter der Lufthansa-Tochter. Weitere mögliche Streiks könnte die Gewerkschaft Ufo am 2. Januar verkünden, teilte sie am Freitag mit. Dann könnten auch die Lufthansa selbst und weitere Töchter betroffen sein.

Diese Rechte haben Betroffene:

Grundsätzlich gilt: Fällt ein Flug streikbedingt aus oder verspätet er sich um mehr als drei Stunden, muss die Fluggesellschaft laut EU-Recht Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. Andernfalls sollten Betroffene der Airline eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen - am besten per Mail.

Zwei bis drei Stunden halten Reiserechtsexperten dabei als Frist für angemessen. Kommt die Fluggesellschaft der Aufforderung nicht nach, können sich Reisende selbst Ersatz beschaffen und die Kosten an die Airline weiterreichen.

Wie wird das in der Praxis gehandhabt?

In der Regel bemühen sich Airlines, die betroffenen Passagiere umzubuchen. Außerdem bietet Germanwings, aber auch Lufthansa selbst und andere Töchter-Airlines wie bei Annullierungen von innerdeutschen Flügen immer alternativ die Nutzung von Zügen der Deutschen Bahn an. Das elektronische Ticket lässt sich online beim Abruf der Buchung oder an einem Schalter in einen Reisegutschein umtauschen.

Vom Streik betroffene Reisende der Germanwings sollten sich online über den Status ihres Fluges auf dem Laufenden halten und die Website von Germanwings auf entsprechende Informationen checken.

Welche Regeln gelten für Pauschalurlauber?

Bei Pauschalreisen gilt: Der Reiseveranstalter muss sich um eine alternative Beförderung kümmern. Ab einer Verspätung von mehr als vier Stunden am Ankunftsort können Urlauber ihren Reisepreis nachträglich anteilig mindern. Verkürzt sich ein ohnehin kurzer Urlaub durch die Streikmaßnahmen erheblich, kann der Gast die Reise auch beim Anbieter stornieren. Er bekommt dann den Reisepreis zurück.

Steht Betroffenen eine Entschädigung zu?

Der Bundesgerichtshof (BGH) befand 2012, dass ein Pilotenstreik ein außergewöhnlicher Umstand ist. Die Folge: Die von Verspätungen und Annullierungen betroffenen Passagiere bekamen keine Entschädigung (Az.: X ZR 138/11; X ZR 146/11). Jedoch muss die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um die Folgen des Ausstands zu minimieren.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass sich eine Fluggesellschaft bei einem wilden Streik nicht ohne weiteres auf außergewöhnliche Umstände berufen kann (Az.: X ZR 111/17). Bislang ist dieses Urteil jedoch nicht unbedingt auf reguläre Streiks übertragbar - das muss der EuGH noch klären. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Streit ums Handgepäck: Das Oberlandesgericht in Hamm kippt die Ein-Stück-Regel einer spanischen Fluggesellschaft. Zu den umstrittenen Maßen sagen die Richter aber nichts.

Die Bemühungen von Schweiz Tourismus, den Overtourismus durch eine gezielte Lenkung der Gäste zu dämpfen, zeigen bislang keine messbare Wirkung. Während touristische Zentren weiter stark wachsen, profitieren kleinere Regionen kaum von der staatlich geförderten Strategie.

Der World Travel & Tourism Council (WTTC) hat eine weltweite Kampagne zur Bestimmung der 7 zeitgenössischen Weltwunder gestartet. Der Auswahlprozess orientiert sich an festen Kriterien und ist auf ein Jahr angelegt.

Mit der Eröffnung der Tiroler Zugspitzbahn am 5. Juli 1926 begann eine neue Ära des Alpentourismus. Als erste Seilbahn Tirols und zweitälteste Österreichs machte sie die Zugspitze erstmals bequem für Gäste aus aller Welt erreichbar.

Der Deutsche Reiseverband prognostiziert für das laufende Touristikjahr trotz geopolitischer Unsicherheiten ein leichtes Umsatzwachstum. Während Mittelmeerziele und Kreuzfahrten zulegen, bleiben Fernreisen hinter den Erwartungen zurück.

Der Deutsche Alpenverein, der Österreichische Alpenverein und Alpenvereine in Südtirol starten eine gemeinsame Kampagne gegen Bettwanzen auf Berghütten. Beim DAV sind nach eigenen Angaben jährlich fünf bis 20 Hütten betroffen.

Eine neue Untersuchung zeigt, dass zwei Drittel der deutschen Geschäftsreisenden ihre Dienstreisen für private Aufenthalte verlängern. Besonders inländische Großstädte profitieren von diesem Trend, bei dem Reisende im Durchschnitt drei zusätzliche Nächte buchen.

Eine aktuelle Untersuchung zeigt deutliche Preisunterschiede bei deutschen Ferienhäusern, wobei Sylt das Ranking anführt. In den Alpenregionen bleibt der Tegernsee die teuerste Lage, erreicht jedoch nicht das Preisniveau der Küstenhotspots.

Für das von der Helma-Insolvenz betroffene Ostseeresort Olpenitz ist ein neuer Investor gefunden worden. Der Käufer übernimmt rund 39.000 Quadratmeter Entwicklungsflächen und soll auch weitere Bauabschnitte des Poseidon fertigstellen.

Die Niederlande sind weit mehr als nur das Land von Tulpen, Windmühlen und Käse. Für viele Reisende bietet das Nachbarland eine perfekte Mischung aus Entspannung, Natur und Kultur. Wer eine Auszeit vom Alltag sucht, muss nicht unbedingt in den Flieger steigen. Ein Urlaub bei den niederländischen Nachbarn ist unkompliziert, abwechslungsreich und ideal für Familien, Paare oder Alleinreisende.