Dreitägiger Streik: Diese Rechte haben Germanwings-Passagiere

| Tourismus Tourismus

Germanwings-Passagiere müssen sich auf Flugausfälle und Verspätungen über den Jahreswechsel einstellen: Von Montag, 30. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr streiken die Flugbegleiter der Lufthansa-Tochter. Weitere mögliche Streiks könnte die Gewerkschaft Ufo am 2. Januar verkünden, teilte sie am Freitag mit. Dann könnten auch die Lufthansa selbst und weitere Töchter betroffen sein.

Diese Rechte haben Betroffene:

Grundsätzlich gilt: Fällt ein Flug streikbedingt aus oder verspätet er sich um mehr als drei Stunden, muss die Fluggesellschaft laut EU-Recht Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. Andernfalls sollten Betroffene der Airline eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen - am besten per Mail.

Zwei bis drei Stunden halten Reiserechtsexperten dabei als Frist für angemessen. Kommt die Fluggesellschaft der Aufforderung nicht nach, können sich Reisende selbst Ersatz beschaffen und die Kosten an die Airline weiterreichen.

Wie wird das in der Praxis gehandhabt?

In der Regel bemühen sich Airlines, die betroffenen Passagiere umzubuchen. Außerdem bietet Germanwings, aber auch Lufthansa selbst und andere Töchter-Airlines wie bei Annullierungen von innerdeutschen Flügen immer alternativ die Nutzung von Zügen der Deutschen Bahn an. Das elektronische Ticket lässt sich online beim Abruf der Buchung oder an einem Schalter in einen Reisegutschein umtauschen.

Vom Streik betroffene Reisende der Germanwings sollten sich online über den Status ihres Fluges auf dem Laufenden halten und die Website von Germanwings auf entsprechende Informationen checken.

Welche Regeln gelten für Pauschalurlauber?

Bei Pauschalreisen gilt: Der Reiseveranstalter muss sich um eine alternative Beförderung kümmern. Ab einer Verspätung von mehr als vier Stunden am Ankunftsort können Urlauber ihren Reisepreis nachträglich anteilig mindern. Verkürzt sich ein ohnehin kurzer Urlaub durch die Streikmaßnahmen erheblich, kann der Gast die Reise auch beim Anbieter stornieren. Er bekommt dann den Reisepreis zurück.

Steht Betroffenen eine Entschädigung zu?

Der Bundesgerichtshof (BGH) befand 2012, dass ein Pilotenstreik ein außergewöhnlicher Umstand ist. Die Folge: Die von Verspätungen und Annullierungen betroffenen Passagiere bekamen keine Entschädigung (Az.: X ZR 138/11; X ZR 146/11). Jedoch muss die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um die Folgen des Ausstands zu minimieren.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass sich eine Fluggesellschaft bei einem wilden Streik nicht ohne weiteres auf außergewöhnliche Umstände berufen kann (Az.: X ZR 111/17). Bislang ist dieses Urteil jedoch nicht unbedingt auf reguläre Streiks übertragbar - das muss der EuGH noch klären. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 83 Prozent der Briten Interesse an Reisen zu literarischen Schauplätzen oder Filmdrehorten haben. Dabei spielen besonders die Identifikation mit Charakteren und die visuelle Präsenz in Medien eine Rolle für die Reiseentscheidung.

Urlaub in Schleswig-Holstein steht bei vielen Deutschen weiter hoch im Kurs. Doch wegen der höheren Lebenshaltungskosten zögern viele mit einer Buchung. Die Touristiker beobachten das mit Sorge.

Neue Reiseformate wie Zero-Day-Trips, regionale Meetings und hybride Veranstaltungen verändern nach Angaben der Initiative Chefsache Business Travel die Planung von Geschäftsreisen. Unternehmen bündeln Reisen stärker und richten sie gezielter auf konkrete geschäftliche Ziele aus.

Mehr als dreimal so viele Touristen wie griechische Einwohner strömten 2025 in das Urlaubsland. Auf Jetset-Inseln wie Santorini oder Mykonos bringt der Rekord-Tourismus die Infrastruktur ans Limit.

Eine aktuelle Auswertung von Fit Reisen analysiert das Suchinteresse für Ayurveda-Angebote in Europa. Dabei zeigt sich eine starke Präferenz für deutsche Regionen sowie eine Verschiebung hin zu mediterranen Zielen infolge der Iran-Krise.

Eine Studie des Technologieunternehmens Amadeus sieht weltweit eine hohe Offenheit vieler Reisender gegenüber künstlicher Intelligenz und digitalen Mobilitätsdiensten. Gleichzeitig bleiben Sprachbarrieren, Zusatzkosten und unzureichende Informationen häufig genannte Probleme im Reiseverkehr.

Fast die Hälfte der Passagierflüge, die auf deutschen Hauptverkehrsflughäfen starten oder landen, sind auf Kurzstrecken unterwegs. Die häufigste Verbindung war 2025 die zwischen Frankfurt/Main und London-Heathrow.

Wenn Eltern oder Großeltern mit Kindern auf Reisen gehen, heißt das Ziel besonders oft Schleswig-Holstein: Bei Urlaubern mit kleinen Kindern lag das nördlichste Bundesland in den Jahren 2023 bis 2025 in Deutschland an erster Stelle vor Mecklenburg-Vorpommern.

Der Plattformbetreiber Airbnb plant den Ausbau zu einem umfassenden Dienstleistungsmarktplatz nach dem Vorbild von Amazon und integriert im Sommer 2026 neben tausenden Boutique-Hotels auch Mietwagen, Gastronomieangebote zur Fußball-Weltmeisterschaft sowie neue KI-Werkzeuge in seine Anwendung.

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des BTW zeigt, dass wirtschaftliche Sorgen und steigende Kosten das Reiseverhalten der Bundesbürger belasten. Der Verband fordert angesichts sinkender Buchungsbereitschaft politische Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftswachstums.