Dreitägiger Streik: Diese Rechte haben Germanwings-Passagiere

| Tourismus Tourismus

Germanwings-Passagiere müssen sich auf Flugausfälle und Verspätungen über den Jahreswechsel einstellen: Von Montag, 30. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr streiken die Flugbegleiter der Lufthansa-Tochter. Weitere mögliche Streiks könnte die Gewerkschaft Ufo am 2. Januar verkünden, teilte sie am Freitag mit. Dann könnten auch die Lufthansa selbst und weitere Töchter betroffen sein.

Diese Rechte haben Betroffene:

Grundsätzlich gilt: Fällt ein Flug streikbedingt aus oder verspätet er sich um mehr als drei Stunden, muss die Fluggesellschaft laut EU-Recht Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. Andernfalls sollten Betroffene der Airline eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen - am besten per Mail.

Zwei bis drei Stunden halten Reiserechtsexperten dabei als Frist für angemessen. Kommt die Fluggesellschaft der Aufforderung nicht nach, können sich Reisende selbst Ersatz beschaffen und die Kosten an die Airline weiterreichen.

Wie wird das in der Praxis gehandhabt?

In der Regel bemühen sich Airlines, die betroffenen Passagiere umzubuchen. Außerdem bietet Germanwings, aber auch Lufthansa selbst und andere Töchter-Airlines wie bei Annullierungen von innerdeutschen Flügen immer alternativ die Nutzung von Zügen der Deutschen Bahn an. Das elektronische Ticket lässt sich online beim Abruf der Buchung oder an einem Schalter in einen Reisegutschein umtauschen.

Vom Streik betroffene Reisende der Germanwings sollten sich online über den Status ihres Fluges auf dem Laufenden halten und die Website von Germanwings auf entsprechende Informationen checken.

Welche Regeln gelten für Pauschalurlauber?

Bei Pauschalreisen gilt: Der Reiseveranstalter muss sich um eine alternative Beförderung kümmern. Ab einer Verspätung von mehr als vier Stunden am Ankunftsort können Urlauber ihren Reisepreis nachträglich anteilig mindern. Verkürzt sich ein ohnehin kurzer Urlaub durch die Streikmaßnahmen erheblich, kann der Gast die Reise auch beim Anbieter stornieren. Er bekommt dann den Reisepreis zurück.

Steht Betroffenen eine Entschädigung zu?

Der Bundesgerichtshof (BGH) befand 2012, dass ein Pilotenstreik ein außergewöhnlicher Umstand ist. Die Folge: Die von Verspätungen und Annullierungen betroffenen Passagiere bekamen keine Entschädigung (Az.: X ZR 138/11; X ZR 146/11). Jedoch muss die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um die Folgen des Ausstands zu minimieren.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass sich eine Fluggesellschaft bei einem wilden Streik nicht ohne weiteres auf außergewöhnliche Umstände berufen kann (Az.: X ZR 111/17). Bislang ist dieses Urteil jedoch nicht unbedingt auf reguläre Streiks übertragbar - das muss der EuGH noch klären. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Four Seasons hat die Flugrouten der Private Jet Experience für das Jahr 2028 vorgestellt. Die Reisen kombinieren Langstreckenflüge im Privatjet mit Aufenthalten in neuen und bestehenden Hotels von Four Seasons.

Fit Reisen hat europäische Urlaubsorte auf ihre Gräserpollen-Belastung untersucht. Während Tórshavn auf den Färöern und nordische Regionen nahezu pollenfrei sind, verzeichnen das portugiesische Alentejo und Standorte in der Schweiz die höchsten Werte.

Der Deutschland-Tourismus verzeichnete im Winter 2025/2026 mit 117,2 Millionen Übernachtungen das zweitstärkste Ergebnis seiner Geschichte. Trotz steigender Auslastung in der Hotellerie leidet das Gastgewerbe unter einem deutlichen Zuwachs bei den Insolvenzen, während die Konsumzurückhaltung auch den Tagestourismus bremst.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass persönliche Interessen und Empfehlungen aus dem Umfeld die Urlaubsplanung in Deutschland dominieren. Nur fünf Prozent der Befragten lassen sich bei der Auswahl ihrer Reiseziele von Trends aus sozialen Netzwerken leiten.

Die Zahl der Passagiere, die von deutschen Häfen aus eine Hochseekreuzfahrt antreten, ist im Jahr 2025 auf einen neuen Höchstwert gestiegen. Auch im EU-weiten Vergleich gab es deutliche Zuwächse, wobei Italien und Spanien die Liste anführen.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass drei Viertel der Österreicher ihre Urlaubsplanung an die gestiegenen Mobilitätskosten anpassen. Während viele auf nähere Ziele oder das Auto ausweichen, verzichten zwölf Prozent vollständig auf eine Reise.

Sachsen hat unter dem Slogan „Alles auf einen Augenblick“ eine neue Ganzjahreskampagne gestartet. Die Marketingmaßnahmen konzentrieren sich auf die UNESCO-Welterbestätten des Freistaates und umfassen neben dem deutschsprachigen Raum auch internationale Zielmärkte.

Spanien und Griechenland statt östliches Mittelmeer: Der Iran-Krieg verändert das Reiseverhalten vieler Urlauber. Beim Reisekonzern Tui wird die Sommerreise kurzfristiger gebucht.

99,99 Euro für fünf Personen – hin und zurück, egal wohin im Land. Was hinter dem neuen Familienangebot der Bahn steckt. Und wie sich generell beim Reisen auf der Schiene sparen lässt.

Fast jede fünfte Winterreise wird laut Dertour Reisebarometer allein angetreten. Besonders die Generation 50 plus und Langzeiturlauber prägen das Segment. Zu den meistgebuchten Zielen gehörten Spanien, Ägypten und die Türkei.