Entschädigung: Bei Pilotenstreiks haben Passagiere schlechte Karten

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Das oberste Gericht hat gesprochen: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) seien Streiks der Piloten „außergewöhnliche Umstände“ und von der Fluglinie nicht zu beherrschen. Und bei genau solchen Umständen gehen die Passagiere trotz Annullierung ihres Fluges leider leer aus.

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