Flug verspätet: Kein Alkohol auf Kosten der Airline

| Tourismus Tourismus

Bei langen Flugverspätungen haben Passagiere laut EU-Recht Anspruch auf «Mahlzeiten und Erfrischungen». Bietet die Airline das nicht an, können sie selbst am Flughafen etwas zu essen und zu trinken kaufen. Aber: Darf es auch Alkoholisches sein?

Im Fall von zwei Aperol Spritz, die ein Passagier während der Wartezeit für 15 Pfund an einem Londoner Airport gekauft hatte, verweigerte die Airline die Erstattung. Der Streit ging bis vor das Amtsgericht Hannover. Das gab der Fluggesellschaft Recht - und zwar aufgrund des konkreten Wortlauts «Erfrischungen» in der zugrunde liegenden EU-Fluggastrechte-Verordnung.

Sinngemäß begründete das Amtsgericht: Alkoholische Getränke zählen nicht zu Erfrischungen, weil ihre Wirkung im Regelfall das Gegenteil bewirken würde. Deshalb müssten die 15 Pfund für die Aperol Spritz von den Verpflegungskosten abgezogen werden. (Az.: 513 C 8538/22; noch nicht rechtskräftig)

Wein zum Essen? Für manche Airlines kein Problem

Also nie Bier oder Wein auf Kosten der Airline bei Verspätungen? Ganz so schwarz und weiß liegt die Sache nicht, wie Juristin Karolina Wotjal vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl erklärt.

Sie wäre zwar auch ohne das aktuelle Urteil aus Hannover zu der Einschätzung gekommen, dass es sich bei alkoholischen Getränken um Genussmittel handelt, die nicht erstattet werden müssten. Aus ihrer Beratungspraxis weiß sie aber: «Es gibt Airlines, die auch Kosten für Wein zum Essen erstatten, ohne diese in Frage zu stellen.»

Auch Gerichte seien schon zu anderen Urteilen gekommen. So hielt beispielsweise das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil von 2019 «Champagnercocktails und Dessertwein» für erstattungsfähig. (Az.: 27 C 257/18) So weit ging das Amtsgericht Memmingen 2021 zwar nicht, es urteilte aber: Zumindest bei Bier sei die Grenze zwischen Erfrischung und Genuss noch nicht überschritten. Wein indes ist nach Überzeugung dieses Gerichts kein Erfrischungsgetränk mehr. (Az.: 11 C 157/21)

Keine höhergerichtliche Rechtssprechung

Wojtal kennt nach eigenen Worten außer solchen erstinstanzlichen Urteilen keine höhergerichtliche Rechtsprechung zu der Frage, was noch als Erfrischung zählt und was schon ein Genussmittel ist - zumal das quer durch Europa sehr unterschiedlich eingeschätzt werde.

Sie weist in dem Zusammenhang noch auf andere Entscheidungen hin, bei denen es nicht um konkrete Erstattungsfragen ging, sondern wo die Verpflegungskosten geschätzt wurden.

Zehn Euro pro Person und Mahlzeit seien dabei für notwendig und angemessen gehalten worden, so die Juristin. «Inwiefern dies an einem europäischen Flughafen im Jahr 2023 realistisch ist, lasse ich einmal dahingestellt - aber man sieht schon, in welche Richtung das geht.»

Nicht über die Stränge

«Aktuell kann ich deshalb keinem Fluggast guten Gewissens dazu raten, hier über die Stränge zu schlagen», so die Verbraucherschützerin. Man darf nicht damit rechnen, dass das dann voll erstattet wird. Deshalb ist Bescheidenheit angebracht, vor allem bei Aperol Spritz und Co.

Wojtal ist zwar der Ansicht: «Kosten Bier und Wein genauso oder fast genauso viel wie Wasser und Softdrinks, sind auch diese Kosten zu ersetzen.» Wer aber auf Nummer sicher gehen will, dass es keinen Streit um die Erstattung gibt, kauft lieber Wasser oder Cola. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Schwarzwald Tourismus GmbH hat fünf Orte für ihr Projekt „Schwarzwald.Dorf.Hotel. – Albergo Diffuso“ ausgewählt. Die Modellorte sollen bis Ende 2026 bei der Umsetzung begleitet werden.

Air New Zealand führt ab November 2026 Schlafkabinen mit Etagenbetten in Langstreckenflugzeugen ein. Economy-Passagiere können die Plätze gegen Aufpreis buchen.

Die Wandersaison hat begonnen. Frische Luft, Ruhe, Hobbits, Weitblicke, Lacher, Betätigung in der Natur, Donald Trump, Bier. Wie schön! Genau das bieten Deutschlands kurioseste Wanderwege.

Fast zwei Drittel der von deutschen Gästen über Airbnb gebuchten Übernachtungen im Inland wurden im Jahr 2025 außerhalb von Städten verbracht. Doch in welchen Regionen war es dabei am günstigsten?

Die Nachfrage nach Campingurlaub zu Pfingsten steigt laut aktuellen Daten von PiNCAMP deutlich an und übertrifft das Wachstum der Sommersaison. Während beliebte Regionen bereits hohe Auslastungen melden, bleiben in vielen europäischen Destinationen noch Restkapazitäten.

Berlin-Touristen können sich künftig kleine Vorteile erarbeiten, wenn sie zum Beispiel Müll einsammeln oder sich anderweitig nachhaltig bei ihrer Reise verhalten. Noch diesen Sommer soll das Programm «BerlinPay» starten.

Der Münchner Flughafen leidet seit der Eröffnung 1992 an einem Geburtsfehler: Er ist mit Fernzügen nicht erreichbar. Bundesverkehrsminister Schnieder deutet an, dass das Manko behoben werden könnte.

Der Arbeitskampf bei der Lufthansa geht weiter. Nun streiken die Piloten. Welche Rechte haben betroffene Reisende - und was unternimmt Deutschlands größte Airline? Ein Überblick.

Eine aktuelle Analyse von Accor identifiziert das Mittelrheintal als die Region mit der höchsten Burgendichte in Deutschland. Das Ranking vergleicht zudem die Erreichbarkeit und Besichtigungsmöglichkeiten der historischen Anlagen.

Die Auslastung der Beherbergungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern lag zu Ostern 2026 laut Umfrage unter den Erwartungen. Als Gründe werden unter anderem gestiegene Kraftstoffpreise und wetterabhängige Reiseentscheidungen genannt.