Krieg und Corona sorgen für unsicheren Reisesommer

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Trotz gelockerter Corona-Regeln in vielen Urlaubsländern und einer erleichterten Einreise nach Deutschland: Unbeschwert reisen bleibt schwierig in diesen Zeiten.

Allen voran der russische Angriff auf die Ukraine schürt neue Unsicherheiten. Krieg in Europa - da ist für viele gar nicht an Urlaub zu denken. Und jene, die doch planen, fragen sich: Ist es der richtige Zeitpunkt für eine Ostsee-Kreuzfahrt? Kann ich wirklich nach Bulgarien fliegen? Und was ist, wenn ich im Sommer wegen der Weltlage lieber doch nicht nach Mallorca möchte?

Fakt ist: Angst oder dumpfe Unsicherheitsgefühle sind keine Stornogründe. Das stellt der Reiserechtler Paul Degott klar. Er empfiehlt, sich bei der Buchung abzusichern und vorher zu klären, unter welchen Umständen und wie lange im Voraus man eine Reise gegebenenfalls auch ohne Angabe von Gründen stornieren kann.

Im Zweifel lieber auf Flex-Tarife setzen

Hier hat die Coronapandemie für Reisende zumindest etwas Gutes gebracht: Pauschalreiseveranstalter sind bei den Storno- und Umbuchungsoptionen flexibler geworden.

Die sogenannten Flex-Optionen sind teilweise schon bei der Buchung inkludiert. Wenn nicht, dann sei es ratsam, sie dazu zu buchen, sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. «Ja, die Tarife kosten oft Aufpreis, aber nicht so viel, dass es einen ruiniert», sagt sie. Insbesondere bei hochpreisigen Reisen und Familienurlauben mit Kindern seien sie unbedingt zu empfehlen.

Denn der Krieg in der Ukraine mit seinen noch nicht absehbaren Folgen für die Sommerreisesaison ist das eine. Corona auf der anderen Seite ist ebenfalls noch da.

Nun sind zwar viele Länder seit vergangener Woche keine Hochrisikogebiete mehr, was die Regeln bei der Einreise nach Deutschland erleichtert. Aber es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass Länder wieder zu Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten erklärt werden, auch kurzfristig vor der Reise. Insofern ist es gut, wenn man flexibel bleibt.

Auf die Details achten

Hier liegt laut Karolina Wojtal allerdings ein Problem der Flex-Tarife: Die Möglichkeiten zu Storno und Umbuchungen sind in der Regel zeitlich begrenzt. «Das Maximale, was ich gesehen habe, sind 14 Tage vorher.» Ob der Urlaubsort zum Hotspot wird zum Beispiel, lässt sich zwei Wochen vorher jedoch oft noch nicht einschätzen.

Es gilt deshalb, die Tarifdetails genau zu lesen. Wojtal rät außerdem, explizit im Reisevertrag festhalten zu lassen, dass man die Flex-Option gebucht hat und unter welchen Umständen eine Stornierung möglich ist.

Reiseversicherung gegebenenfalls anpassen

Ergänzenden Schutz kann man sich mit Reiseversicherungen holen. Allerdings braucht es hier - im Gegensatz zu den Flex-Tarifen - einen Grund, um sie zu aktivieren, so Wojtal. Angst, Unsicherheit oder die Tatsache, dass man es sich anders überlegt hat mit der Reise, scheiden als Gründe aus.

Gängige Gründe für die Inanspruchnahme so einer Police sind eine Erkrankung, ein Unfall, der Verlust des Jobs und je nach Tarif etwa Schwangerschaften. Gerade alte Policen enthalten laut Wojtal oft auch Pandemieausschlussklauseln und schließen Reisen in Länder, für welche eine Reisewarnung besteht, oft aus. Sie rät: Das sollte man prüfen und gegebenenfalls den Versicherer um Anpassung bitten.

Noch ein Detail: Oft kann man eine Reiseversicherung (Reisekosten, Reiseabbruch oder beides kombiniert) bei der Buchung einzeln gegen Aufpreis dazu wählen - das kann sich lohnen. Man sollte nur schauen, ob das Produkt wirklich nur die eine Reise abdeckt. «Oft kann man da auch in einen Jahresvertrag reinrutschen», sagt Wojtal.

Kulanz bei Reisebüros und Veranstaltern

Mit Blick auf die Unsicherheiten durch den Krieg in der Ukraine dürften Reisebüros und Veranstalter häufiger Kulanz zeigen - etwa bei Umbuchungswünschen. Davon geht der Deutsche Reiseverband (DRV) aus, der die Branche vertritt.

Es werde eine höhere Bereitschaft geben, Unsicherheit zu nehmen, sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig vergangene Woche. Die Sensibilität der Reisebranche in dem Bereich sei groß.

Augen auf bei Individualreisen

Bei selbst zusammengestellten Reisen ist man im Gegensatz zu Pauschalreisen generell nicht so gut geschützt. «Da bin ich auf die Vertragsbedingungen des Partners angewiesen», sagt Karolina Wojtal. «Außerdem gilt zum Beispiel bei Ferienunterkünften oft das Recht des Landes, in dem die Immobilie liegt - und nicht deutsches Recht.»

Ein Beispiel: Hat man ein Hotel in einem Land gebucht, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wird, können sich Pauschalreisende je nach Situation vor Ort auf das Vorliegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände berufen. Wurden Flug und Hotel jedoch getrennt gebucht und ist das Hotel weiter geöffnet, kann es die Leistung ja anbieten.

Und dann? Wojtal sagt, in der Regel müsse der Kunde in so einem Fall trotzdem zahlen. Nur selten ließen sich die Hoteliers auf Kulanz ein. Oft reagierten sie mit Desinteresse auf eine solche Kundenanfrage, lautet die Erfahrung der Verbraucherrechtsexpertin.

Reisende sollten aus dem Grund auch bei einer selbst zusammengestellten Tour darauf achten, dass die Vertragsbedingungen der einzelnen Anbieter eine Stornierung oder zumindest eine Umbuchung ermöglichen. Das ist laut Wojtal zwar nicht so weit verbreitet wie bei Pauschalreisen, aber auch hier haben einige Anbieter ihrer Erfahrung nach schon reagiert und bieten mehr Flexibilität. (dpa)


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