Die neue Pauschalreiserichlinie die ab dem 1. Juli in Deutschland gilt, ist für die Hotellerie eine große Herausforderung. Denn das Angebot bestimmter weiterer Leistungen zur Übernachtung kann im Hotel dazu führen, dass sich Gäste auf reiserechtliche Vorschriften berufen können. Während die meisten Hotels voll in der Umsetzung stecken, veröffentlicht der Deutsche Reiseverband einen Erklärfilm, der das neue Recht aus Verbrauchersicht fast überschwänglich lobt: „Buchen Sie eine Pauschalreise, Sie waren nie sorgloser unterwegs.“
Anhand von zwei animierten Figuren, die auf Reisen gehen, erklärt der Film, was sich mit dem neuen Reiserecht bei der Reisebuchung ändert. Der Film dauert rund zweieinhalb Minuten und richtet sich an Kunden von Reisebüros und Reiseveranstaltern.
In der Hotellerie wirft das Thema auch weiterhin viele Fragen für die Betriebe auf. Wird bereits die Vermietung eines Hotelzimmers als Pauschalreise eingestuft? Falls nicht, führt das Angebot bestimmter weiterer Leistungen durch das Hotel dann dazu, dass sich Verbraucher auf reiserechtliche Vorschriften berufen können? Was sind „verbundene Reiseleistungen“ und wie unterscheiden sich diese von „Pauschalreisen“? Welche (neuen) rechtlichen Verpflichtungen und Fallstricke treffen die Hotellerie in Folge der Gesetzesänderungen?
Der Hotelverband Deutschland (IHA), der sich während des Gesetzgebungsprozesses intensiv für die Interessen der Hotellerie einsetzte, bereitet nun mit einem Merkblatt die Hotellerie in Deutschland auf die mit dem neuen Reiserecht einhergehenden Änderungen vor und beantwortet Fragen aus der betrieblichen Praxis.
Das IHA-Merkblatt „Das neue Reiserecht – Informationen & Praxistipps“ steht hier zum kostenlosen Download zur Verfügung.