Die meisten dürften das kennen: Endlich Urlaub, aber am Hotelpool sind die Sonnenliegen jeden Tag von anderen Urlaubern mit Handtüchern blockiert. Das Amtsgericht Hannover hat nun in einem solchen Fall entschieden, dass der Reiseveranstalter einschreiten muss - oder sich der Reisepreis entsprechend mindert.
Im konkreten Fall hatte ein Reisender gegen den Veranstalter geklagt und 986,70 Euro vom Reisepreis zurückgefordert - worauf er laut Gericht einen Anspruch hat. Ein Gerichtssprecher sagte, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.
Der Kläger hatte den Angaben zufolge beim Veranstalter eine Pauschalreise im August 2024 auf der griechischen Insel Kos gebucht, für 7.186 Euro. Er wandte sich vergeblich an Reiseleitung und Hotelpersonal, weil die Liegen am Pool gegen die herrschenden Regeln ab 6.00 Uhr morgens mit Handtüchern reserviert waren, ohne dass Gäste diese genutzt hätten. Dabei sei der Pool für seine Familie und die Kinder wichtig gewesen.













