Gerald Kassner, Alleininhaber des Reiseveranstalters Schauinsland, kann sich offenbar auf eine Steuerrückzahlung in Millionenhöhe freuen. Wie das Handelsblatt berichtet, hatte die Finanzverwaltung in Krefeld 2012 entschieden, dass die Gewerbesteuer auch für vermittelte Hotelzimmer zu zahlen sei. Und das auch rückwirkend. Schließlich seien die vermittelten Zimmer so zu behandeln wie gemietete Büros oder gepachtete Lagerhallen. Die Zimmer seien also ein „fiktives Anlagevermögen“.
Gerald Kassner sah das laut Handelsblatt allerdings anders: Die Übernachtungen seien für sein Unternehmen Handelsware und somit Umlaufvermögen. Trotz seiner Klage vor dem Finanzgericht zahlte er dennoch 30 Millionen Euro, was 80 Prozent der Steuerschuld entsprach. Und genau dieses Geld könnte der Unternehmen nun zurückerhalten. Zumindest dann, wenn auch der Bundesfinanzhof der Entscheidung der Vorinstanz folgt. Sechs Prozent Zinsen gäbe es laut Gesetz noch oben drauf.