Streik am Flughafen - Diese Rechte haben Betroffene

| Tourismus Tourismus

Keine guten Nachrichten für diejenigen, die schon am Freitag in die Winter- oder Faschingsferien starten: Die Gewerkschaft Verdi hat für den Münchner Flughafen einen Warnstreik angekündigt - von Donnerstag, 0 Uhr, bis Freitag, 24 Uhr. Bereits in den vergangenen Tagen kam es an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf zu Arbeitsniederlegungen. Flugreisende müssen daher mit kurzfristigen Änderungen und Flugausfällen rechnen. Die ADAC-Juristen erklären, welche Rechte Betroffene in diesem Fall haben und ob sie Ansprüche gegen die Airline geltend machen können.

Grundsätzlich haben Fluggäste bei Annullierungen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU Fluggastrechte-Verordnung. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Airline nicht kontrollieren kann.

Ob ein Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt, hängt vom Einzelfall ab:

  • Externe Streiks (zum Beispiel von Flughafenpersonal oder Fluglotsen): Diese gelten in der Regel als unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand, sodass die Airline keine Entschädigung zahlen muss.
  • Interne Streiks (zum Beispiel des Airline-Personals): Diese können als unternehmerische Entscheidung gewertet werden. In diesem Fall kann eine Entschädigungspflicht bestehen.

Unabhängig von einer möglichen Entschädigung muss die Airline jedoch die gebuchte Beförderung sicherstellen. Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, haben Reisende folgende Rechte:

  • Ersatzbeförderung: Die Airline muss eine alternative Transportmöglichkeit anbieten - wenn nötig per Bahn oder Bus. Falls sie dies nicht tut, können Reisende die Kosten für eine selbst organisierte Ersatzbeförderung zurückfordern.
  • Betreuungsleistungen: Verpflegung oder Unterbringung am Flughafen während der Wartezeit auf die Ersatzbeförderung. Hier sollten unbedingt Nachweise für die Ausgaben gesammelt werden (zum Beispiel für Getränke und Mahlzeiten).

Möchte man die Reise nicht mehr antreten, hat man alternativ zu den genannten Rechten die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und sich den Ticketpreis erstatten zu lassen.

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich direkt an den Reiseveranstalter wenden. Dieser ist dafür verantwortlich, dass Reisende ihr Ziel erreichen. Dazu gehören unter anderem die Organisation eines Ersatzflugs bis hin zu Reisepreisminderungen, falls sich die Ankunft verzögert.

Hilfe gibt es mit dem ADAC Entschädigungsrechner. Betroffene können damit ihre Rechte überprüfen und anschließend geltend machen: Entweder selbst über einen Musterbrief oder mit Hilfe des ADAC-Partners FairPlane, der den möglichen Anspruch mit seinen Vertragsanwälten durchsetzt. Benötigt werden dafür lediglich das Abflugdatum und die Flugnummer. Die Entschädigungen sind dabei bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit mehreren Neuheiten startet der Europa-Park in Rust in die neue Saison. Ein neuer Themenbereich sowie neue gastronomische Angebote winken Besucherinnen und Besuchern zum offiziellen Saisonstart am 28. März.

Sie zählt zu den eindrucksvollsten Naturerlebnissen am Bodensee: Ab Samstag soll die Marienschlucht wieder begehbar sein. Was Familien, Wanderer und Naturliebhaber dort erwartet.

Die Schwarzwald Tourismus GmbH entwickelt ein dezentrales Hotelkonzept, das bestehende Dorfstrukturen nutzt und Leerstände reduzieren soll. Das vom Land Baden-Württemberg geförderte Projekt verzichtet auf Neubauten und integriert lokale Betriebe in die touristische Wertschöpfung.

Die Schweiz plant eine zusätzliche Gebühr für Autofahrer, die das Land nur durchqueren. Das Parlament hat einer entsprechenden Transitabgabe für ausländische Reisende zugestimmt. Ein konkreter Zeitpunkt für die Einführung der Transitgebühr steht derzeit noch nicht fest.

Der Nahost-Krieg bringt Bewegung in den Reisemarkt: Urlauber meiden einzelne Regionen, wählen andere Ziele und müssen sich womöglich auf steigende Preise einstellen.

Eine aktuelle Analyse des Reiseportals Opodo belegt für das Frühjahr 2026 eine starke Nachfrage nach Reisen zwischen Deutschland und Südeuropa. Während Spanien das Hauptziel deutscher Urlauber bleibt, stellen Spanier gleichzeitig die größte Gruppe internationaler Gäste in deutschen Metropolen dar.

Eine aktuelle Auswertung von 1,7 Millionen Online-Rezensionen kürt das Frankenlagune Wellness-Center zur beliebtesten Therme Deutschlands. Während bayerische und norddeutsche Saunen die Spitzenplätze belegen, bilden Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen das Schlusslicht des Rankings.

Eine aktuelle Umfrage von Holidu unter 2.500 europäischen Gastgebern weist Deutschland als Spitzenreiter bei der Gästetreue aus. Knapp 70 Prozent der heimischen Vermieter setzen auf Stammkunden und priorisieren dabei den persönlichen Kontakt gegenüber Preisrabatten.

Alltours erweitert seine Eigenmarke Alltoura Club Hotels zur Sommersaison 2026 um zwei neue Anlagen auf Kos und Rhodos. Die Hotels setzen auf ein umfassendes All-inclusive-Konzept mit Fokus auf Sport, Wellness und Kinderbetreuung.

Ein Tag früher ankommen als gebucht, das hört sich erst mal gut an. Doch es ist auch eine zusätzliche Hotelnacht. Ob eine Fluggesellschaft dafür aufkommen muss, hat ein Gericht in Bayern beschäftigt.