Eine Urlauberin hatte sich in ihrem Türkei-Urlaub bei einem Sturz im Hotel das Fußgelenk gebrochen und daraufhin ihren Reiseveranstalter verklagt. Die geforderten 12.320 Euro bekam sie aber nicht, stattdessen eine Absage vom Gericht: Das Sturzrisiko zähle zum allgemeinen Lebensrisiko. Mit Nässe auf Wegen im Hotel sei generell zu rechnen.
n-tv












