Umstrittene Taxi-Regelung am Flughafen BER rechtswidrig

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Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Betriebserlaubnis für Berliner Taxis am Hauptstadtflughafen BER für rechtswidrig erklärt. Die Regelung sei aufgrund «schwerwiegender und offensichtlicher Fehler» nichtig und entbehre jeder Rechtsgrundlage, entschied das Gericht am Montag. Das gesamte Zulassungsverfahren müsse nun neu geregelt werden.

Eigentlich dürfen Taxifahrer Fahrgäste nur in den Landkreisen oder Kommunen aufnehmen, wo sie ihre Konzession besitzen - im Falle des BER ist das der Brandenburger Landkreis Dahme-Spreewald. Nach jahrelangem Ringen hatten sich beide Länder und der Kreis jedoch darauf verständigt, dass seit der BER-Eröffnung am 31. Oktober dort zu gleichen Teilen Taxis aus Berlin und aus dem Landkreis Fahrgäste aufnehmen dürfen. Zunächst wurde Lizenzen für jeweils 300 Fahrzeuge aus beiden Ländern erteilt.

Die Senatsverwaltung für Verkehr teilte am Montag mit, das Gerichtsverfahren sei vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) geführt worden. Es werde prüfen, ob es Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen wird. Die Verkehrsverwaltung werde dem Landesamt beratend zur Seite stehen.

Die Senatsverwaltung erklärte, das Gericht habe die Allgemeinverfügung des LABO beanstandet, mit der die Sonderzulassungen von Taxiladerechten am BER beziehungsweise deren Vergabe angekündigt wurden. Die den Berliner Taxiunternehmen bereits erteilten Laderechte seien dagegen nach Aussage des Gerichts zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig. «Das LABO wird daher in jedem einzelnen Fall prüfen, ob die Zuteilung zurückzunehmen ist oder nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für den Zeitraum von einem Jahr zu belassen ist.»

Weder der Antragsteller, der das Verfahren betrieben hat, noch andere Taxiunternehmen haben der Verkehrsverwaltung zufolge einen unmittelbaren Anspruch auf die Gewährung von Laderechten am BER.

Gegen das Zulassungsverfahren hatte ein Berliner Taxi-Unternehmer geklagt und eine erneute Auslosung der Konzessionen verlangt. Zwar wurde sein Antrag abgelehnt, das Gericht kassierte jedoch gleich die gesamte Regelung für die Berliner Taxifahrer.

Deutliche Worte kamen von der Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus: «Die Aufhebung der Vorfahrt für Berliner Taxis am BER ist ein Desaster, das Grünen-Verkehrssenatorin Günther verbockt hat», kritisierten Oliver Friederici, verkehrspolitischer Sprecher, und Christian Gräff, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, am Montag. «Frau Günther muss jetzt unverzüglich eine Lösung verhandeln.»

Henner Schmidt, infrastrukturpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, forderte, der Zugang zum BER für Berliner Taxis müsse endlich vernünftig geregelt werden. «Der Ansatz des Senats war nicht nur rechtswidrig, sondern auch unfair», weil der größte Teil der Berliner Taxis leer habe wieder zurückfahren müssen, nachdem er Passagiere am BER abgesetzt habe. Das Ziel müsse weiterhin sein, allen Berliner Taxis ein Laderecht am BER zu ermöglichen.


 

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