Unesco-Biosphärenreservat Wattenmeer wird erweitert

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Das Unesco-Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer wird um eine sogenannte Entwicklungszone erweitert. Der Landtag in Hannover beschloss am Donnerstag eine entsprechende Änderung des Gesetzes zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Die Unesco hatte das Wattenmeer 1993 auf der Fläche des Nationalparks als Biosphärenreservat anerkannt. Um diesen Titel langfristig zu sichern war nach Unesco-Vorgaben die Ausweisung einer Entwicklungszone notwendig geworden.

Bislang hat das Biosphärenreservat zwei Zonen, in denen die Natur besonders geschützt ist. In der neuen, angrenzenden Entwicklungszone werden nun auch Siedlungsräume auf den Inseln und in Teilen der Küstenregion aufgenommen werden. Künftig wird dort nachhaltiges Wirtschaften etwa im Tourismus und bei der Landnutzung modellhaft gefördert. Kommunen auf den Inseln und an der Küste können selbst entscheiden, ob sie Teil der Entwicklungszone werden wollen. Als mögliche «Biosphärengemeinden» kommen nach Angaben der Nationalparkverwaltung insgesamt 30 Gemeinden und drei kreisfreie Städte in Frage.

Die Gesetzes-Novelle trage dazu bei, Unsicherheiten bezüglich eines Beitritts zum Biosphärenreservat auszuräumen, sagte Umweltminister Olaf Lies (SPD) am Donnerstag. Einschränkungen beim Planungsrecht der Biosphärengemeinden oder Umweltauflagen würden ausgeschlossen. «Die Landwirtschaft muss sich darauf verlassen können, dass der freiwillige Beitritt der Kommunen zum Biosphärenreservat keine neuen Restriktionen mit sich bringt», sagte Lies. Es gelte, ihr Vertrauen zurückzugewinnen.

Landwirte in Ostfriesland sehen die Ausweisung der Entwicklungszone dennoch mit Sorge. «Wenn wir Landwirte das Wort "Gebietskulisse" hören, gehen bei uns die Alarmglocken an. In der Vergangenheit ist selten etwas Gutes für uns dabei herausgekommen», sagte der Präsident des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Ostfriesland (LHV), Manfred Tannen. «Oft folgen Bewirtschaftungsauflagen, die in der Regel die Kosten in die Höhe treiben, ohne die Erlössituation zu verbessern.» Auch wenn die Politik beschwichtige, dass es nicht dazu komme, fehle bei den Landwirten Vertrauen, sagte Tannen. Ein Änderungsvorschlag für den Gesetzentwurf vom Landesbauernverband hatte keine Mehrheit gefunden.

Aus Sicht der Grünen fehlte der Gesetzesänderung ein eindeutiges Verbot von Öl- und Gasbohrungen im Wattenmeer. «Wir müssen das einzigartige Wattenmeer unbedingt schützen und dazu gehört auch ein klares Verbot von Öl- und Gasbohrungen», sagte Imke Byl von den Grünen. Die Partei hatte deshalb einen Änderungsantrag vorgelegt, der aber mehrheitlich abgelehnt wurde. Bei der Abstimmung zur Novelle enthielten sich die Grünen-Abgeordneten. Umweltminister Lies versicherte, die Landesregierung lehne weitere Explorationsarbeiten ab. (dpa)


 

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