Verspätung, Ausfall, Gepäck: Diese Rechte gelten bei Reisen mit dem Fernbus

| Tourismus Tourismus

Die Fahrgastrechte bei der Deutschen Bahn und die EU-Fluggastrechte kennen viele. Doch auch Reisende, die mit dem Fernbus unterwegs sind, haben klar festgelegte Rechte.

Die EU-Fahrgastrechte im Busverkehr gelten für Strecken ab 250 Kilometern Distanz und dann, wenn Ankunfts- oder Abfahrtsort innerhalb der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen liegen. Diese Rechte gelten auch während der Corona-Pandemie.

Marktführer Flixbus teilt auf Anfrage mit, dass sich durch Corona auch an den Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen nichts geändert habe. Das Fernbus-Unternehmen Blablabus hat seine Fahrten in Deutschland voraussichtlich bis zum Frühjahr eingestellt.

Wie die Fahrgastrechte genau aussehen und wo sie zu finden sind, müssen die Busunternehmen den Passagieren spätestens bei der Abfahrt mitteilen, erklärt die Rechtsberatung des ADAC.


Anzeige

Gegen Corona-Viren: Professionelle Luftreinigung für Restaurants und Tagungsräume

Die High-Tech-Plasma-Technologie des Aircleaners beseitigt neben infektiösen Aerosolen auch Pollen, Allergene und Gerüche. Geeignet für bis zu 150m² Fläche. Leiser Betrieb dank Plasma-Technologie. Schon ab 189 Euro Leasing-Gebühr pro Monat. Tageskarte-Leser werden bevorzugt beliefert.
Jetzt mehr erfahren


Wo kann ich mich bei Problemen beschweren?

Wenn sich zum Beispiel die Abfahrt stark verspätet hat oder nach der Ankunft das Gepäck beschädigt ist, sollte man so schnell wie möglich handeln. «Zunächst den Busfahrer ansprechen oder das Unternehmen direkt kontaktieren», rät Johannes Parwulski, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) in Kehl.

Außerdem sollten der Busfahrer oder das Terminalpersonal die Mängel schriftlich bestätigen. Der ADAC rät, die Mängel zusätzlich auf Fotos festzuhalten und die Kontaktdaten anderer Fahrgäste als Zeugen zu notieren. Die Ansprüche müssen schließlich innerhalb von drei Monaten nach der Fahrt gegenüber dem Busunternehmen geltend gemacht werden.

«Zur besseren Nachweisbarkeit die Fahrscheine und Quittungen aufbewahren und schriftlich beim Unternehmen beschweren», sagt auch Tamás Ignácz, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Rostock.

Sollte dieser Versuch erfolglos geblieben sein, können sich Reisende an das Eisenbahn-Bundesamt wenden - das ist die zuständige Durchsetzungsstelle in Deutschland.

Was tun bei Verspätung oder Ausfall der Fahrt?

Die Fahrgastrechte gelten nur eingeschränkt, wenn sich der Bus wegen eines Staus verspätet oder die Fahrt ausfällt aufgrund eines Unwetters oder anderer Gründe, für die das Busunternehmen nichts kann. Das ist ähnlich wie bei den Fluggastrechten: Bestimmte Störungen liegen außerhalb des Einflussbereiches der Unternehmen.

Liegen solche Gründe nicht vor, zählt die Verzögerung bei der Abfahrt: Das Busunternehmen muss spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtzeit über die Verzögerung informieren. Bei mehr als 90 Minuten Verspätung haben Reisende Anspruch auf einen kostenlosen Imbiss und Getränke.

Bei mehr als 120 Minuten Verspätung oder einer Annullierung oder Überbuchung der Fahrt, kann das Unternehmen verschiedene Möglichkeiten anbieten: die kostenlose Rückbeförderung zum Abfahrtsort, eine kostenlose alternative Beförderung zum Zielort und eine Erstattung des Fahrpreises.

Bietet das Unternehmen überhaupt keine dieser Möglichkeiten an, besteht für den Passagier zusätzlich der Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises.

Was gilt, wenn ich außerplanmäßig irgendwo übernachten muss?

Auch das ist möglich: Der Bus hat eine Panne, die Fahrt endet abrupt, ein Ersatzfahrzeug ist nicht so schnell zu beschaffen. In diesem Fall kann die Übernachtung in einem Hotel nötig werden.

Die Kosten für das Hotel und den Transfer dorthin muss dann das Busunternehmen übernehmen - sie sind auf 80 Euro pro Person und pro Nacht begrenzt. Die Unterbringung ist auf höchstens zwei Nächte beschränkt. Dann sollte die Reise meist weitergehen.

Wer sich in so einem Fall selbst um eine Übernachtungsmöglichkeit kümmert, sollte die Belege aufbewahren. «Eine Kopie sollte dann beim Busunternehmen eingereicht werden», rät der ADAC.

Was steht mir zu, wenn das Gepäck gestohlen oder beschädigt wurde?

Das Gepäck ist bei Busreisen meistens im Frachtraum untergebracht. Dort könne es leicht geklaut werden, denn nicht jedes Unternehmen kontrolliere, welcher Koffer zu wem gehört, sagt Johannes Parwulski vom EVZ. Wertsachen daher besser im Handgepäck verstauen und den Koffer beispielsweise mit Namensschild und Aufklebern kennzeichnen. Grundsätzlich steht Reisenden bei Verlust eine Entschädigung zu.

Wer vor Fahrtantritt ein Foto vom Kofferinhalt macht, ist ebenfalls auf der sicheren Seite. «Dann hat man bei Gepäckverlust bessere Chancen auf eine entsprechend hohe Entschädigungszahlung», sagt Tamás Ignácz. Denn Reisende müssen den Wert des verlorenen Gepäcks selbst nachweisen. Wichtig zu wissen: Die maximale Entschädigungssumme liegt bei mindestens 1200 Euro pro Gepäckstück.

Bei Verlust oder Beschädigung eines Rollstuhls oder anderer Mobilitätshilfe muss das Busunternehmen die gesamten Kosten für die Reparatur übernehmen und schnellstmöglich für Ersatz sorgen.

Was passiert bei einem Verkehrsunfall?

Wenn der Bus unterwegs einen Unfall hat, muss das Busunternehmen den Fahrgästen Erste Hilfe und Unterstützung leisten. Das betrifft Verpflegung, Kleidung und weitere Beförderung. Zudem besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Die genaue Höhe hängt von Gesetzgebung des jeweiligen Landes ab, der Höchstbetrag sollte aber nicht unter 220.000 Euro pro Fahrgast liegen. (dpa)
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der US-Fahrdienstvermittler Uber hat die Übernahme des Berliner Unternehmens Blacklane angekündigt. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt behördlicher Genehmigungen und soll voraussichtlich bis Ende 2026 abgeschlossen werden.

Eine Studie von BCD Travel zeigt, dass Transportunfälle und Krankheiten die größten Sorgen auf Geschäftsreisen sind. Trotz des Vertrauens in gebuchte Hotels wissen viele Mitarbeiter nicht, wie sie im Notfall Hilfe erhalten.

Eine aktuelle Analyse vergleicht europäische Städte für die Osterfeiertage 2026 hinsichtlich der Kosten für Ferienhäuser und des zu erwartenden Wetters. Ziele in Spanien und Italien überzeugen durch ein vorteilhaftes Preis-Wetter-Verhältnis.

Obwohl sie pünktlich zwei Stunden vor Abflugzeit am Flughafen waren, verpassten zwei Reisende ihren Flug - weil die Schlangen am Check-in zu lang waren. Nicht ihre Schuld, sagt ein Gericht.

Die Zahl der Camping-Übernachtungen in Deutschland ist 2025 laut Destatis auf 44,7 Millionen gestiegen. Besonders gefragt bleiben Ostsee und Schwarzwald, während auch die Preise deutlich zugelegt haben.

Lonely Planet hat eine neue App und buchbare Reiseangebote vorgestellt. Das Unternehmen baut damit laut eigenen Angaben seine Ausrichtung auf eine digitale Reiseplattform weiter aus.

Seit Beginn des Iran-Kriegs zieht es mehr Urlauber nach Westeuropa. Eurowings stockt das Angebot kräftig auf – ein Klassiker ist besonders gefragt. Aus Spanien kommen aber schlechte News.

Die Stiftung Deutsche Sporthilfe und Aldiana setzen ihre Zusammenarbeit im Jahr 2026 fort. Im September findet die traditionelle Ehrung der erfolgreichsten deutschen Olympia- und Paralympics-Teilnehmer im ägyptischen Aldiana Club Naga Bay statt.

Mit mehreren Neuheiten startet der Europa-Park in Rust in die neue Saison. Ein neuer Themenbereich sowie neue gastronomische Angebote winken Besucherinnen und Besuchern zum offiziellen Saisonstart am 28. März.

Sie zählt zu den eindrucksvollsten Naturerlebnissen am Bodensee: Ab Samstag soll die Marienschlucht wieder begehbar sein. Was Familien, Wanderer und Naturliebhaber dort erwartet.