Was nach dem Urlaub im Risikogebiet droht

| Tourismus Tourismus

Noch gibt es Reisewarnungen für Länder wie die Türkei und Ägypten. Sobald diese aufgehoben werden, dürften wieder deutlich mehr Urlauber dorthin reisen. Doch die Staaten stehen, wie Dutzende weitere, aktuell auch auf der Liste mit Risikogebieten des Robert Koch-Instituts (RKI). Im Urlaub selbst gibt es dadurch keine Probleme - aber eventuell danach. Wichtige Fragen und Antworten dazu.

Was bedeutet überhaupt Risikogebiet?

Bekannt ist bislang die Reisewarnung - ein dringender Appell des Auswärtigen Amtes (AA), von einer Reise in ein Land abzusehen. Für die meisten europäischen Länder wurde die in der Corona-Pandemie ausgesprochene Warnung aufgehoben, für mehr als 160 Länder weltweit gilt sie bis zum 31. August 2020. Die Liste wird regelmäßig geprüft.

Darüber hinaus gibt es noch die RKI-Liste mit Risikogebieten. Sie enthält Länder, in denen entweder ein erhöhtes Risiko besteht, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, oder in denen die Fallzahlen zwar niedrig sind, es aber zum Beispiel zu wenige Testkapazitäten gibt.

Auf dieser Liste, die von den zuständigen Ministerien wöchentlich überprüft wird, stehen auch einige beliebte Urlaubsziele - wie die Türkei und Ägypten.

Wichtig für Urlauber: Ein Land kann als Risikogebiet bewertet sein, ohne dass eine handfeste Reisewarnung vorliegt. Urlauber sollten daher stets prüfen, in welche Kategorie ihr Reiseland fällt.

Denn das hat praktische Auswirkungen bei der Rückkehr nach Deutschland: Laut Infektionsschutzverordnung müssen sich Reisende, die in einem Risikogebiet waren, bei der Rückkehr nach Deutschland für 14 Tage in Isolation begeben.

Was droht Schülern bei Rückkehr aus einem Risikogebiet?

Wer mit seinen Kindern in den Ferien in ein Risikogebiet fährt, sollte an den Unterrichtsbeginn denken. Es ist ratsam, spätestens 14 Tage vor dem ersten Schultag von der Reise zurückzukehren.

In bestimmten Fällen lässt sich die Quarantäne allerdings umgehen: Die Pflicht zur häuslichen Isolation fällt weg, wenn Familien sofort nach Einreise ein ärztliches Attest in deutscher und englischer Sprache darüber vorlegen können, dass keine Anzeichen für eine Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus vorliegen.

Dem ärztlichen Zeugnis muss ein Abstrich-Test (PCR) zugrunde liegen, der in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem anderen vom RKI empfohlenen Land gemacht wurde. Der Test darf bei Einreise nach Deutschland nicht länger als 48 Stunden zurückliegen.

Ob man am Urlaubsort ohne Weiteres einen solchen Test über ein entsprechend zertifiziertes Labor durchführen lassen kann, wie es das RKI vorsieht, steht jedoch auf einem anderen Blatt.

Alternativ kann man sich auch bei oder nach der Einreise in Deutschland testen lassen. Sobald ein negatives Testergebnis vorliegt, in der Regel nach 24 oder 48 Stunden, entfällt die Pflicht zur Quarantäne. Jedoch betont das Gesundheitsministerium auf Anfrage: Maßgeblich sei, ob und wie das jeweilige Bundesland die Regelungen der entsprechenden Musterverordnung übernommen hat.

Sollten sich Familien in Quarantäne begeben müssen und dies mit dem Unterrichtsbeginn zusammenfallen, können Kinder als unentschuldigt fehlend gelten. So hat es zum Beispiel das Land Berlin festgelegt.

Was bedeuten die Bestimmungen für Familien mit Kita-Kindern?

Die Bestimmungen lassen sich nicht eins zu eins auf die Situation mit nicht schulpflichtigen Kindern übertragen. Denn für sie besteht keine Pflicht, eine Tageseinrichtung zu besuchen. Außerdem liege es in der Verantwortung der jeweiligen Träger, die Hygienebestimmungen einzuhalten, teilt die Berliner Senatsverwaltung auf Anfrage mit.

Sollten Eltern mit jüngeren Kindern in den Ferien ein Risikogebiet besucht haben, ist aber auch hier eine Isolation für 14 Tage nötig, falls kein Attest vorgelegt werden kann.

Generell gelten etwa in Berlin die allgemeinen Bestimmungen für Rückkehrer aus Risikogebieten. Wie Kitas sonst im Einzelfall vorgehen, fällt in die Verantwortung der Träger.

Für Eltern bedeutet das nicht nur eine Ungewissheit, sondern auch ein großes Hin und Her: Nach der Rückkehr aus dem Urlaub müssen sie zum einen individuell mit ihrer Einrichtung klären, unter welchen Voraussetzungen ihr Kind wieder in die Kita darf. Zum anderen ist für Eltern damit nicht abzusehen, ob sie wieder wie geplant arbeiten können. 

Welche Konsequenzen ergeben sich für Arbeitnehmer?

Eine allgemeine Quarantäne-Verordnung für alle Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten kann unter Umständen auch für Arbeitnehmer zum Problem werden: Beschäftigte, die nach einem Urlaub für 14 Tage zu Hause bleiben müssen, gehen das Risiko ein, für diese Zeit keinen Lohn zu erhalten. Darauf weist der Bund-Verlag hin.

Denn Beschäftigte dürfen im Falle einer Quarantäne ihren Arbeitsplatz nicht aufsuchen - und ohne Arbeitsleistung erhalten sie nach Paragraf 614 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) keinen Lohn.

Lohn-Entschädigungen im Quarantänefall gibt es nach Paragraf 56 im Infektionsschutzgesetz nur bei einer behördlich und individuell angeordneten Quarantäne, wie sie zum Beispiel ein Gesundheitsamt nach Kontakt mit einer Risikoperson anordnen kann. Der Arbeitgeber zahlt dann für die Zeit Leistungen in Höhe des Verdienstausfalls an den Arbeitnehmer.

Über eine Quarantäne-Pflicht für Reise-Rückkehrer entscheiden jeweils die Bundesländer (Paragraf 32 IfSG). Für solche allgemeingültigen Landesverordnungen greift die Entschädigungsregelung aber nicht.

Eine Möglichkeit kann es für manche Berufstätige sein, für die Zeit der Quarantäne von zu Hause aus zu arbeiten. Das geht dem Bund-Verlag zufolge dann, wenn es entsprechende Vereinbarungen im Betrieb gibt. Dann bekommen Beschäftigte auch weiter Lohn.

Eine Reise ins Risikogebiet verbieten dürfen Arbeitgeber allerdings nicht: «Wie Arbeitnehmer ihren Urlaub gestalten, liegt außerhalb des Weisungsrechts des Arbeitgebers», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Was sollte man generell zum PCR-Test wissen?

Ein negativer PCR-Test bedeutet, dass zum Zeitpunkt des Abstrichs keine Viren in der entsprechenden Menge nachgewiesen wurden. Dadurch ist aber etwa nicht ausgeschlossen, dass man sich kurze Zeit vor dem Abstrich noch mit dem Coronavirus angesteckt haben könnte - und man kann sich natürlich auch nach dem Test jederzeit infizieren.

Zu beachten ist auch: Von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung können beim Sars-CoV-2-Virus 1 bis 14 Tage vergehen - im Mittel 5 bis 6 Tage, erläutert das Portal Infektionsschutz.de, das die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betreibt.

Wichtig zu wissen: Wer Krankheitszeichen hat, ist ansteckend. Doch ein Übertragungsrisiko besteht den Angaben nach schon zwei Tage vor Auftreten der Symptome - und einen Tag vorher sei es am höchsten. Ein negativer PCR-Test ist somit kein Freifahrtschein. Wer also Tage danach doch Symptome zeigt, sollte rasch das Gesundheitsamt informieren, sich isolieren und erneut auf das Virus testen lassen.

Und was ist mit den Kosten?

Wer sich nur vorsorglich testen lässt, um eine Quarantäne zu vermeiden, muss die Kosten von in der Regel mehr als 100 Euro gegebenenfalls selbst tragen - außer, die Verordnungen im jeweiligen Bundesland sehen etwas anderes vor. Zeigt man dagegen Symptome und wird deshalb getestet, zahlt die Krankenkasse den Test. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Schlösser, Natur, zweisprachiges Theater: Polnische Touristen haben Brandenburg als Urlaubsregion entdeckt. Welche Orte besonders gefragt sind und was sie dort anzieht.

Die deutsche Fluggesellschaft Condor ist auf der Suche nach neuen Eigentümern. Ihr Chef kann sich auch einen Verkauf an Airlines vom Golf vorstellen.

Mehr als 29.400 Beschwerden in nur sechs Monaten: Die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr meldet einen Rekord – vor allem Flugreisende fordern Entschädigung nach Ausfällen und Verspätungen.

Trotz inflationsbedingter Belastungen plant die Mehrheit der Hamburger eine Sommerreise, achtet dabei jedoch verstärkt auf Rabatte und das Preis-Leistungs-Verhältnis. Der klassische Strandurlaub bleibt dabei die beliebteste Urlaubsform.

Mittelgebirge, Städte, Freizeitparks: Sachsen hat im Sommer viel für einen abwechslungsreichen Urlaub zu bieten. Die Tourismusbranche rechnet mit weiteren Buchungen in den kommenden Wochen.

Eine aktuelle Umfrage von SAP Concur zeigt, dass deutsche Geschäftsreisende touristische Hotspots zunehmend meiden. Hohe Kosten, überfüllte Innenstädte und eingeschränkte Verfügbarkeiten beeinflussen demnach die Reiseplanung.

Klinik und Bett statt Strand: Für ein Paar endete der Traumurlaub auf Mauritius schon auf dem Hinflug - mit gebrochenen Wirbeln und Schmerzen. Im Nachgang klagen sie gegen den Reiseveranstalter.

Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber hat eine neue Initiative zur strategischen Neuausrichtung des Tourismus gestartet. Grundlage der kommenden Beratungen sind die Ergebnisse einer branchenweiten Umfrage mit über 1.100 Teilnehmern.

Zum Start der Sommerferien hat ECPAT Deutschland eine Kampagne gegen Kindesmissbrauch im Tourismus gestartet. Gemeinsam mit Behörden und Reiseveranstaltern sollen Reisende für Zivilcourage sensibilisiert werden.

Eine aktuelle Auswertung von Airbnb identifiziert die beliebtesten deutschen Strandorte für den Sommer 2026. Dabei dominieren vor allem Ziele an der Ostseeküste das Ranking der Suchanfragen.