Business Class: Schmerzensgeld nach Suppen-Unfall im Flieger?

| War noch was…? War noch was…?

Wer sich auf einem Flug mit heißer Suppe verbrüht, hat nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Hier kommt es auf das Mitverschulden des Fluggasts an: Ist man selbst schuld, hat man keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Das zeigt ein Urteil des Landesgerichts Köln, auf das das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV) anwaltauskunft.de aufmerksam macht.

In dem verhandelten Fall flog die Klägerin in der Business Class von München nach New York. Zum Abendessen wurde ihr eine Suppe in einer Porzellanschale auf einem Tablett gereicht. Durch ein Missgeschick, dessen genaue Umstände unklar sind, ergoss sich die Suppe auf den Brustbereich der Passagierin und verursachte dort Verbrennungen zweiten Grades. Die Frau ging nach der Landung in ein Krankenhaus.
 

Die Reisende ging vor Gericht und verlangte Schmerzensgeld. Ihre Argumentation: Sie habe aufrecht gesessen und die Porzellanschale in die linke Hand genommen, um mit dem Löffel in der rechten Hand einen möglichst kurzen Weg zum Mund zu haben. Die Schüssel sei aber so heiß gewesen, dass sie schnell wieder abgesetzt werden musste. Hierbei habe die Frau einen Ruck verursacht. Daraufhin habe sich die heiße Flüssigkeit in ihren Ausschnitt ergossen. Die Klägerin beschwerte sich über fehlende Unterstützung an Bord und nach der Landung.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Frau sich ein überwiegendes Mitverschulden anrechnen lassen musste. Die Klägerin habe ihre Suppe, die nicht zu heiß gewesen sei, in einer stark zurückgeneigten Position zu sich genommen. Anders seien die Verbrennungen nicht zu erklären gewesen. Die angeblich unzureichende und zögerliche Nachsorge der Verletzungen an Bord habe nicht erkennbar zu einem zusätzlichen Schaden geführt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der FC Bayern München verbleibt vor dem Heimspiel gegen Paris Saint-Germain in seinem Stammhotel in Unterschleißheim. Der französische Meister weicht nach Medienberichten auf eine Unterkunft am Schwabinger Tor aus.

Blumen für Christina Block, dann beginnt wieder der Prozessalltag. Wie bewerten Verteidiger und Nebenklage die Aussage eines mutmaßlichen Fahrers bei der Entführung der Kinder?

Nach der Befragung eines mutmaßlichen Fahrers bei der Entführung der Block-Kinder haben Verteidigung und Nebenklage diese Zeugenaussage ganz unterschiedlich bewertet. Es gebe zahlreiche Widersprüche, sagte der Anwalt der Angeklagten Christina Block.

Schlaftourismus boomt weltweit. Statt mit Action oder Sightseeing locken immer mehr Hotels mit erholsamen Nächten bis hin zu medizinischen Schlaf-Retreats. Je erholsamer die Nächte, desto schöner der Urlaub: Die Erfolgsformel ist simpel. Die Zielgruppe ist riesig.

Für unzählige Frauen in Ägypten sind Reisen allein völlig normal. Als eine Journalistin trotzdem kein Hotelzimmer allein buchen kann, zieht sie vor Gericht - und hat schließlich Erfolg.

Vom Handwerker-Ausweichquartier zu einem der berühmtesten Vergnügungsviertel der Welt: Die Hamburger Reeperbahn hat in 400 Jahren einiges an Wandel erlebt. Grund genug, sich dafür zu feiern.

Nach dem tödlichen Vorfall mit einer vergifteten Champagnerflasche hat das Landgericht Weiden den Angeklagten freigesprochen. Die Beweislage reichte der Strafkammer für eine Verurteilung nicht aus.

Unbekannte haben in München ein israelisches Restaurant angegriffen. Die Polizei verspricht nun eine Belohnung von 5.000 Euro für entscheidende Zeugenhinweise – und geht einer neuen Spur nach.

Bei einem Brand in einem Schnellrestaurant in Ludwigsburg sind fünf Menschen leicht verletzt worden. Angestautes Fett in der Dunstabzugshaube sei in Brand geraten, teilte die Polizei mit.

In einem Hotel in München-Neuperlach sind rund 200 Gäste wegen eines Brandes evakuiert worden. Ein Mann wurde laut Polizei leicht verletzt, das Feuer konnte schnell gelöscht werden.