Deutsche Gerichte im Sorgerechtsstreit um Block-Kinder nicht mehr zuständig

| War noch was…? War noch was…?

Im Sorgerechtsstreit zwischen der Hamburger Unternehmerin Christina Block und ihrem Ex-Mann sind deutsche Gerichte nach einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) nicht mehr zuständig. Nach einem am Dienstag bekannt gegebenen Beschluss vom Montag fehlt es den deutschen Gerichten wegen des inzwischen verfestigten Lebensmittelpunktes der beiden Kinder in Dänemark an der internationalen Zuständigkeit für Entscheidungen über das Sorgerecht. (12 UF 139/23) 

Das OLG bestätigte die entsprechende erstinstanzliche Entscheidung des Familiengerichts, gegen die die Mutter Beschwerde eingelegt hatte. Mit Beschluss vom 17. Oktober 2023 hatte das Familiengericht die Sorgerechtsanträge beider Elternteile als unzulässig zurückgewiesen.

Der Fall hatte zuletzt für Aufsehen gesorgt, weil die Kinder in der Silvesternacht von bislang Unbekannten aus Dänemark nach Deutschland gebracht worden waren. Sie waren wenige Tage bei der Mutter in Hamburg und wurden dann nach einer Gerichtsentscheidung zurück zum Vater nach Dänemark gebracht. Christina Block und der Vater ihrer Kinder hatten im August 2005 geheiratet, etwa zehn Jahre später folgte die Scheidung. Der Vater hatte die Kinder im Sommer 2021 nach einem vereinbarten Besuch nicht zurück nach Deutschland geschickt.

Grundlage für die Regelung der elterlichen Sorge ist nach Gerichtsangaben das Haager Kinderschutzübereinkommen von 1996. Zuständig für sorgerechtliche Entscheidungen, die über Eilanordnungen hinausgehen, sind danach die Behörden des Landes, in dem die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Dieser habe sich in Deutschland befunden, als die Kinder im August 2021 von einem Besuchswochenende in Dänemark entgegen der Absprache nicht zurückgebracht wurden.

Inzwischen sei der Aufenthaltsort der Kinder aber Dänemark. Dabei komme es nicht darauf an, dass der Wechsel der Obhut im Jahr 2021 unrechtmäßig gewesen sei, führte das Gericht aus. Entscheidend sei, dass alle rechtlichen Schritte in Dänemark zur Rückführung der Kinder erfolglos geblieben seien und die Kinder sich in zweieinhalb Jahren in ihrem neuen Umfeld eingelebt hätten.

Gegen die Entscheidung ist nach Angaben des Oberlandesgerichts kein Rechtsmittel mehr möglich. Fragen des Sorgerechts würden nun voraussichtlich durch ein dänisches Gericht geklärt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Magazin Time Out hat den besten Burger der Welt gekürt. Platz eins geht an ein Restaurant in Tokio, gefolgt von Betrieben in Kapstadt und Madrid.

Nach einem Fahrzeugbrand in der Tiefgarage des Steigenberger Hotels Petersberg in Königswinter musste das Gebäude vorsorglich geräumt werden. Der Hotelbetrieb konnte noch am selben Abend wieder aufgenommen werden.

Ein Hakenkreuz aus veganem Hack sorgt beim AfD-Landesparteitag für Aufregung. Aktivisten hatten sich für die Aktion heimlich in ein Hotel eingebucht. Die Parteiführung reagiert empört.

Ein 37-jähriger Hotelangestellter auf Kreta gerät ins Visier der Ermittler: Verdacht auf Terror-Ausbildung, Sprengstoffpläne und Verbindungen nach Zypern. Was steckt dahinter?

Wer trug Verantwortung beim Inferno von Crans-Montana? Das Betreiberpaar muss sich gemeinsam Fragen stellen – auch zu fehlenden Kontrollen und verschlossenen Fluchtwegen.

Nach dem Diebstahl von drei Pizzen in Gau-Odernheim verfolgten ein Zeuge und der Wirt die mutmaßlichen Täter. Die Polizei stoppte das Fluchtfahrzeug wenig später und stellte weitere mutmaßliche Verstöße des Fahrers fest.

Das Kärntner Weingut Lenzbauer.wine hat 300 Weinflaschen in der Veldener Bucht des Wörthersees versenkt. Die Weine sollen dort ein Jahr lang in rund 30 Metern Tiefe unter Wasser reifen.

in Hotel in Bayern hat eine Buchung aus Israel mit einer antisemitischen Begründung abgelehnt. Nach Kritik entschuldigte sich das Hotel in der Oberpfalz per E-Mail bei dem Gast und lud diesen zu einem kostenlosen Urlaub ein.

Eine Frau aus Virginia fordert 1,5 Millionen US-Dollar Schadenersatz von Outback Steakhouse. Sie gibt an, in einer Filiale auf verschüttetem Kartoffelpüree ausgerutscht zu sein und dabei schwere Verletzungen erlitten zu haben.

Nach dem Tod eines baden-württembergischen Touristen am Gardasee hat die Rechtsmedizin in Deutschland eine Leichenschau durchgeführt. Berichten zufolge hatte der Mann über starke Beschwerden geklagt, nachdem er in einem Restaurant Fisch gegessen hatte.