Ermittlungen gegen Statiker wegen Hoteleinsturz in Kröv

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Rund zehn Monate nach dem Einsturz eines Hotels in Kröv mit zwei Toten ermittelt die Staatsanwaltschaft Trier gegen einen Statiker. Der Einsturz hätte nach Einschätzung eines Sachverständigen durch fachgerechte statische Maßnahmen verhindert werden können, teilte die Staatsanwaltschaft Trier mit.

In dem Hotel im Moselort Kröv war am 6. August 2024 spätabends ein komplettes Stockwerk in sich zusammengebrochen. Eine 64-jährige Frau und der 59 Jahre alte Hotelbetreiber starben. Sieben weitere Menschen waren über Stunden in den Trümmern gefangen. Bei der 24-stündigen Rettungsaktion waren rund 250 Einsatzkräfte dabei. Nach dem Einsturz folgten wochenlange Abrissarbeiten.

Ein Gutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ursache für den Einsturz «Materialversagen innerhalb einer durch die Aufstockung des Hotelgebäudes in den 1980er Jahren überlasteten Altbausubstanz» gewesen sei, hieß es. Demnach sollen damals verschiedene Vorgaben des Prüfstatikers nicht beachtet worden sein. Die Last der neuen Konstruktion sei für die alte Bausubstanz zu hoch gewesen und habe zu einer Überlastung der Struktur geführt, hieß es.

Die Konstruktion habe jahrelang funktioniert, bis tragende Holzbauteile durch Holzfäule nachgegeben hätten, schreibt die Staatsanwaltschaft zur Einschätzung des Sachverständigen. Dabei hätten sich auch erkennbare Risse gebildet. 

«Die Hotelbetreiber hatten daraufhin einen Statiker mit der Prüfung der Rissbildung beauftragt», hieß es in der Mitteilung. «Durch die unter Leitung des Statikers veranlassten Bauarbeiten sei das Gebäude in einen labilen Zustand geraten, der letztlich zum Einsturz geführt habe.» 

Fehlerhafte Einschätzung des Statikers?

Die Staatsanwaltschaft schreibt zum Gutachten: «Für einen Fachkundigen sei während der Bauarbeiten erkennbar gewesen, dass ein labiler Zustand des Gebäudes vorliege.» Die angeordneten Abstützmaßnahmen seien unzureichend gewesen. Auch der Hotelbetrieb sei wegen der falschen Einschätzung nicht eingestellt worden.

Gegen den Statiker, der mit der Beurteilung der Risse in der Giebelwand beauftragt worden war, ermittelt die Staatsanwaltschaft nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Baugefährdung. Der für den Umbau in den 1980er Jahren verantwortliche Architekt sei bereits verstorben, so dass gegen ihn nicht mehr ermittelt werden könne. (dpa)


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