Das Münchner Landgericht hat den Betreiber einer Vereinsgaststätte wegen des illegalen Besitzes und der Lagerung von Betäubungsmitteln zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt. Wie die Bild-Zeitung berichtet, habe der 44-jährige Pizzabäcker über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg erhebliche Mengen Rauschgift in den Räumlichkeiten des Restaurants gelagert. Die Ermittler seien dem Mann im vergangenen Sommer auf die Spur gekommen und hätten das Lokal, welches an die Sportstätten des TSV Unterhaching angegliedert ist, durchsucht. Die Volleyball-Herren des Vereins spielen in der ersten Bundesliga.
Kokain und Waffen in Vereinsgaststätte
Die Kriminalbeamten stellten bei der Durchsuchung des Gastronomiebetriebs auf dem Vereinsgelände des TSV Unterhaching erhebliche Mengen an Beweismitteln sicher. In einer Abstellkammer des Lokals stießen die Polizisten demnach auf knapp drei Kilogramm Kokain, die direkt neben herkömmlichen Küchenzutaten wie Mehl deponiert gewesen seien. Zudem habe die Polizei unmittelbar neben dem Pizzaofen eine Feinwaage sowie typische Verpackungsmaterialien für den Drogenhandel aufgefunden.
Neben den illegalen Substanzen entdeckten die Einsatzkräfte in dem Restaurant auch gefährliche Gegenstände. Nach Informationen der Zeitung beschlagnahmte die Polizei eine Schreckschusspistole sowie einen Teleskopschlagstock direkt im Gebäude. Im Rahmen der anschließenden Durchsuchung der privaten Wohnung des Gastronomen stellten die Beamten zudem Bargeld in Höhe von ungefähr 1.500 Euro sicher, welches aus vorangegangenen Drogengeschäften stammen solle.
Rechtfertigungen des Angeklagten
Der Angeklagte versuchte im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Landgericht, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu entkräften. So habe der Mann habe vor Gericht beteuert, die Drogen hätten einem namentlich nicht näher genannten Freund gehört. Er selbst habe das Kokain lediglich in seinen Räumen gelagert und sei dafür mit einer Teilmenge der Droge für den eigenen Konsum entschädigt worden.
Die gefundene Feinwaage habe der Gastronom laut seiner Aussage im Prozess nicht für das Abwiegen von Rauschgift genutzt. Vielmehr erklärte der Mann vor den Richtern, das Messgerät sei für das präzise Abmessen von Backzutaten bei der Zubereitung von Desserts in der Restaurantküche notwendig gewesen. Die zuständige Strafkammer bewertete diese Einlassungen jedoch als Schutzbehauptungen und schenkte den Ausführungen des Beschuldigten keinen Glauben.
Das juristische Nachspiel hat für den Betrieb der Sportgaststätte beim TSV Unterhaching bereits personelle Konsequenzen zur Folge gehabt. Das Vereinslokal des Volleyball-Bundesligisten werde inzwischen nicht mehr von dem Verurteilten, sondern von einer neuen Führung geleitet.
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