Gericht: Pizzeria darf sich nicht nach Mafiajäger Falcone nennen

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Eine Frankfurter Pizzeria darf sich nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) nicht nach dem ermordeten Mafiajäger Giovanni Falcone nennen. Die Inhaberin des Restaurants habe es zu unterlassen, die Bezeichnung «Falcone» für das Betreiben ihres Lokals im Kontext mit der Mafia zu benutzen, teilte das OLG am Montag in Frankfurt mit.

Die Beklagte sei Inhaberin der Pizzeria «Falcone & Borsellino» gewesen und habe im Lokal Bilder der beiden Mafiajäger, aber auch aus dem Film «Der Pate» genutzt. Die Speisekarte sei mit Einschusslöchern versehen gewesen. Die Pizzeria werde gegenwärtig nicht betrieben. (Az.: 6 U 211/20 - Beschluss vom 7. Juli).

Geklagt hatte die Schwester des früheren Ermittlungsrichters. Falcone und Paolo Borsellino bekämpften dem Gericht zufolge in den 1980er und 1990er Jahren die Organisierte Kriminalität.

Beide seien 1992 bei Attentaten der Mafia getötet worden. Die Schwester wandte sich gegen die Benutzung des Namens im Mafia-Kontext und berief sich auf Namens- und postmortales Persönlichkeitsrecht. Das Landgericht Frankfurt hatte dies in erster Instanz zurückgewiesen. Die Entscheidung des OLG ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)


 

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