Gerichtsurteil: Döner-Imbiss ist kein Spezialitätenrestaurant

| War noch was…? War noch was…?

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die geplante Anstellung als Koch in einem Döner-Imbiss nicht als Beschäftigung in einem Spezialitätenrestaurant anzusehen ist, für die ein Visum erteilt werden könnte. Der Kläger ist türkischer Staatsangehöriger und gelernter Koch. Er beantragte beim Generalkonsulat der Bundesrepublik in Izmir die Erteilung eines Visums zur längerfristigen Einreise nach Deutschland, um hier als Spezialitätenkoch in einem Selbstbedienungsrestaurant in München zu arbeiten.

Dort würden nur landestypische traditionelle Gerichte nach Originalrezepten angeboten, und das Lokal habe einen erheblichen Bedarf an Köchen. Das Generalkonsulat lehnte die Erteilung des Visums ab, weil Imbissbetriebe und Schnellrestaurants mit Selbstbedienung keine Spezialitätenrestaurants seien.

Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat die Auffassung des Generalkonsulats bestätigt und die Klage abgewiesen. Dabei könne offenbleiben, ob der schwerpunktmäßige Verkauf von Dönerprodukten und türkischer Pizza überhaupt als Angebot landestypischer und unverfälschter Gerichte der türkischen Küche angesehen werden könne. Denn es handele sich bei dem Betrieb der Arbeitgeberin bereits nicht um ein Restaurant. Darunter sei nach allgemeinem Sprachempfinden eine Gaststätte zu verstehen, in der Essen serviert werde und in der Gäste im Allgemeinen eine gewisse Zeit verweilten.

Diese Voraussetzungen erfülle der Döner-Schnellimbiss mit Selbstbedienung nicht. Vielmehr würden vor einem typischen Dönerspieß an einem Imbiss-Verkaufstresen mit Frischwarenvitrine und Taschenabstellmöglichkeit Speisen auf offen einsehbaren Fertigungsflächen zubereitet und zum Mitnehmen oder zum Verzehr vor Ort an vorhandenen Sitzmöglichkeiten abverkauft.

Weder werde das Essen serviert bzw. würden die Gäste an den Tischen bedient noch sei der Betrieb – zumindest schwerpunktmäßig – auf das Verweilen von Gästen über die kurzfristige Nahrungsaufnahme hinaus erkennbar eingerichtet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Koch kann versuchen, eine weitere Prüfung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu erreichen. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Schluck aus der falschen Flasche: In einem Schnellrestaurant in Kassel bekam ein Kleinkind Desinfektionsmittel statt Wasser. Die Staatsanwaltschaft ermittelte – was kam dabei heraus?

Ein Mann soll seine ungeliebte Ehefrau von dem Balkon eines Frankfurter Hotelzimmers im 22. Stock in die Tiefe gestoßen haben – nun hat im Frankfurter Landgericht ein aufwendiger Indizienprozess gegen den 60-Jährigen begonnen.

Ochsenknecht war ohne Verurteilung davongekommen. Das könnte nur ein vorläufiger Schlussstrich gewesen sein: Für die Staatsanwaltschaft ist die Causa rund um eine Hotelrechnung noch nicht erledigt.

Eine aktuelle Analyse bewertet 633 deutsche Rastmöglichkeiten auf Basis von Google-Rezensionen. Während ostdeutsche Bundesländer und inhabergeführte Betriebe Spitzenplätze belegen, bilden Standorte in Ballungsräumen häufig das Ende der Skala.

Mit einem vergifteten Döner soll eine 35-Jährige versucht haben, ihren Stiefvater zu töten. Wegen versuchten Mordes muss sich die Frau nun in einem Berufungsverfahren von Mittwoch an vor dem Landgericht Zwickau verantworten.

Vogel-Schwärme, Hängebrücken, Spinnen: Phobien können stark einschränken - und auch Urlaubsfreude trüben. Wie Betroffene lernen, wieder neue Orte zu entdecken.

Kamelmilch, geräucherter Dattelhonig und Polenta: Mit dieser ungewöhnlichen Eis-Kreation holt Thomas Micolino einen Kreativ-Preis in Las Vegas. Wonach schmeckt denn so ein Eis?

In Thüringen ist wieder Saison für die Bratwurst: Beim traditionellen Angrillen im Bratwurstmuseum Mühlhausen bissen am Samstag nicht nur Ministerpräsident Mario Voigt, Bratwurstkönig Norbert Abt und Wurstkönigin Nicole Schenk in die Thüringer Nationalspeise.

Ferran Adrià hat sich bei Veranstaltungen in Zaragoza zu wirtschaftlichen Herausforderungen in der Gastronomie geäußert. Im Fokus standen fehlende Planung, steigende Kosten und der Einsatz von Technologie.

Die Leonardo Hotel Group nimmt am 28. März an der Earth Hour teil und setzt damit ein Zeichen im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie. Bis 2027 plant das Unternehmen zudem, seine Energieeffizienz um zehn Prozent zu steigern.