Google-Fonts-Abmahnungen: Hotelier erteilt „virtuelles Hausverbot“ für Abmahnerin

| War noch was…? War noch was…?

Vor zwei Jahren wurden tausende Mahnschreiben an Unternehmen verschickt, die Google-Schriften auf ihren Websites nutzten (Tageskarte berichtete). Auch eine Wienerin und ihr Anwalt forderten von Betrieben je 190 Euro. Jetzt hat ein Anwalt ein „virtuelles Hausverbot“ für die Website seines Mandanten gegen die Frau erwirkt.

Die Wienerin und ihr Anwalt argumentierten laut „Kärnten.ORF“, dass die Nutzung von Google Fonts dazu führen könne, dass Daten von Website-Nutzern in die USA übertragen würden, ohne darauf hinzuweisen. Daher verlangten sie 100 Euro plus 90 Euro Anwaltskosten. Das Bezirksgericht Wien-Favoriten beurteilte die Abmahnschreiben in einem Zivilprozess im vergangenen Herbst jedoch als rechtsmissbräuchlich. Die Wienerin wurde verpflichtet, die Gerichtskosten von rund 3.000 Euro zu tragen, und ihr Anwalt kündigte Berufung an.

In einem neuen Urteil konnte ein Oberkärntner Mandant jetzt sogar ein „virtuelles Hausverbot“ gegen die Wienerin durchsetzen. Die Bezirksrichterin Eva Heisinger entschied, dass die Wienerin die Homepage des Kärntner Touristikers nicht besuchen dürfe, ähnlich dem Hausrecht einer Gastwirtin. Marcus Hohenecker, Anwalt der Wienerin, plant erneut in Berufung zu gehen.

Hohenecker betont gegenüber „Kärnten.ORF“, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs immer eindeutiger werde und er von einer Aufhebung des fehlerhaften erstinstanzlichen Urteils ausgehe. Laut Hohenecker würde ein Webseitenbetreiber nur dann nicht haften, wenn er nachweisen könne, dass er in keiner Weise für die Datenweiterleitung verantwortlich sei.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer trug Verantwortung beim Inferno von Crans-Montana? Das Betreiberpaar muss sich gemeinsam Fragen stellen – auch zu fehlenden Kontrollen und verschlossenen Fluchtwegen.

Nach dem Diebstahl von drei Pizzen in Gau-Odernheim verfolgten ein Zeuge und der Wirt die mutmaßlichen Täter. Die Polizei stoppte das Fluchtfahrzeug wenig später und stellte weitere mutmaßliche Verstöße des Fahrers fest.

Das Kärntner Weingut Lenzbauer.wine hat 300 Weinflaschen in der Veldener Bucht des Wörthersees versenkt. Die Weine sollen dort ein Jahr lang in rund 30 Metern Tiefe unter Wasser reifen.

in Hotel in Bayern hat eine Buchung aus Israel mit einer antisemitischen Begründung abgelehnt. Nach Kritik entschuldigte sich das Hotel in der Oberpfalz per E-Mail bei dem Gast und lud diesen zu einem kostenlosen Urlaub ein.

Eine Frau aus Virginia fordert 1,5 Millionen US-Dollar Schadenersatz von Outback Steakhouse. Sie gibt an, in einer Filiale auf verschüttetem Kartoffelpüree ausgerutscht zu sein und dabei schwere Verletzungen erlitten zu haben.

Nach dem Tod eines baden-württembergischen Touristen am Gardasee hat die Rechtsmedizin in Deutschland eine Leichenschau durchgeführt. Berichten zufolge hatte der Mann über starke Beschwerden geklagt, nachdem er in einem Restaurant Fisch gegessen hatte.

Der neue ungarische Ministerpräsident Peter Magyar hat sich bei seinem Besuch in Berlin eine Currywurst und eine Flasche Pils gegönnt. Die Berliner Spezialität aß der 45-Jährige zusammen mit Begleitern gleich im Stehen an einer Bude gegenüber dem Hotel Adlon.

Tui hat ein Ranking zu deutschen Freibädern vorgelegt, das auf Nutzerbewertungen basiert. Dabei wurden über 1.000 Anlagen anhand verschiedener Bewertungskriterien analysiert.

In Italien sind die Autobahnen teuer: Auch deutsche Urlauber kennen das. Jetzt soll es dort bei Staus infolge von Baustellen Geld zurück geben. Allerdings ist die Sache nicht einfach.

Ein Sorgerechtsstreit, der in einer Entführung endet: Seit fast einem Jahr beschäftigt der Fall Block das Landgericht Hamburg. Einer mutmaßlichen Täterin werfen Anwälte widersprüchliche Aussagen vor.