Keine Mordlust bei Kneipenabend - Gericht: versuchter Totschlag

| War noch was…? War noch was…?

 Für die Staatsanwaltschaft war durch eine «Faszination an der Tötung eines anderen Menschen» der Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt, die Richter jedoch schlossen sich dieser Auffassung nicht an. Das Tübinger Landgericht hat einen 25-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung verurteilt. Die Kammer sah es am Freitag als erwiesen an, dass er im Herbst einen anderen Mann mit einem Messer angegriffen und dessen Begleiter niedergeschlagen hat. Damit blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Diese hatte zuvor eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren beantragt und sah durch eine «Faszination an der Tötung eines anderen Menschen» ein Mordmerkmal als erfüllt an. Die beiden Geschädigten hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Die Nebenklage hatte jeweils eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert. Die Verteidigung des Angeklagten hatte eine Strafe zwischen drei Jahren und drei Jahren und sechs Monaten beantragt.

Nach Ansicht des Gerichts begegneten sich der Angeklagte und die beiden Männer in einer Gaststätte, wobei es zur Auseinandersetzung gekommen sein muss. Die Kammer geht davon aus, dass der Angeklagte den beiden Männern folgte, als sie das Lokal verließen. Demnach schlug er anschließend den Begleiter des Mannes nieder und versetzte dem anderen Mann zwei Stiche in den Bauch und einen in den Schulterbereich. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte geschwiegen. Der attackierte Mann sagte, er könne sich nicht an den vollständigen Ablauf des Angriffs erinnern. Der Angeklagte sei ihm mit einem Lächeln entgegengetreten.

Der Deutsche hat der Staatsanwältin zufolge bereits Wochen vor dem Angriff eine Faszination dafür entwickelt, einen anderen Menschen mit einem Messer umzubringen. Experten sprechen in solchen Fällen oft von «Mordlust». Das eher seltene Mordmerkmal werde als unnatürliche Freude an der Vernichtung des menschlichen Lebens definiert. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Kunde beschwert sich über ein zu leichtes halbes Brot. Das hat teure Folgen für den Bäckermeister. Jetzt muss jede Scheibe gewogen werden. Macht die Regelung die Kunden glücklich?

Etliche Menschen klagten in einem Hotel in Weibersbrunn über Magen-Darm-Probleme. Zahlreiche Rettungskräfte rückten an. Mittlerweile ist die Ursache für die Beschwerden bekannt.

Für das Hotel Palace in Luzern war ein angebliches Verkaufsinserat über 275 Millionen Euro aufgetaucht. Das Hotelmanagement dementierte einen Verkauf und bezeichnet das Angebot als vollständig erfunden.

Warum für eine besondere Kelterei in Erfurt nun offiziell göttlicher Segen erbeten wurde – und das gleich auch noch auf ökumenischem Wege.

Berlin erreicht im internationalen Work from Anywhere Index der International Workplace Group den 30. Platz und ist damit die einzige deutsche Stadt in der Top 50. Bangkok führt das weltweite Ranking vor Tokio und Barcelona an.

In der Bamberger Altstadt ist ein Auto in ein Haus gekracht und hat dabei die Außenwand durchbrochen. Wie Augenzeugen vor Ort einer dpa-Reporterin schilderten, fuhr der Wagen zunächst durch den Außenbereich einer Gaststätte

Eigentlich wollen sie in die Berge fahren, doch als bei einer Pause ihre geliebte Katze davonläuft, schmeißt eine Familie ihre Pläne über den Haufen. Nun heißt es Autobahn statt Gipfelkreuz.

Nach einem Polizeieinsatz in Leipzig ist Freibergs Oberbürgermeister abgetaucht. Auch eine Sondersitzung des Stadtrates bringt nicht mehr Klarheit. Das Rathaus ist im Krisenmodus.

Am Feiertag Nyepi steht die Urlaubsinsel still - auch für Touristen. Ein Mann aus der Schweiz ärgert sich im Internet über die Regeln. Dafür muss er nun ein Jahr ins Gefängnis.

Muss in einer Gießener Vereinsgaststätte Alkohol ausgeschenkt werden oder reicht ein alkoholfreies Angebot? Nun beschäftigt der Fall das Oberlandesgericht in Frankfurt.