Keine Mordlust bei Kneipenabend - Gericht: versuchter Totschlag

| War noch was…? War noch was…?

 Für die Staatsanwaltschaft war durch eine «Faszination an der Tötung eines anderen Menschen» der Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt, die Richter jedoch schlossen sich dieser Auffassung nicht an. Das Tübinger Landgericht hat einen 25-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung verurteilt. Die Kammer sah es am Freitag als erwiesen an, dass er im Herbst einen anderen Mann mit einem Messer angegriffen und dessen Begleiter niedergeschlagen hat. Damit blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Diese hatte zuvor eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren beantragt und sah durch eine «Faszination an der Tötung eines anderen Menschen» ein Mordmerkmal als erfüllt an. Die beiden Geschädigten hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Die Nebenklage hatte jeweils eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert. Die Verteidigung des Angeklagten hatte eine Strafe zwischen drei Jahren und drei Jahren und sechs Monaten beantragt.

Nach Ansicht des Gerichts begegneten sich der Angeklagte und die beiden Männer in einer Gaststätte, wobei es zur Auseinandersetzung gekommen sein muss. Die Kammer geht davon aus, dass der Angeklagte den beiden Männern folgte, als sie das Lokal verließen. Demnach schlug er anschließend den Begleiter des Mannes nieder und versetzte dem anderen Mann zwei Stiche in den Bauch und einen in den Schulterbereich. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte geschwiegen. Der attackierte Mann sagte, er könne sich nicht an den vollständigen Ablauf des Angriffs erinnern. Der Angeklagte sei ihm mit einem Lächeln entgegengetreten.

Der Deutsche hat der Staatsanwältin zufolge bereits Wochen vor dem Angriff eine Faszination dafür entwickelt, einen anderen Menschen mit einem Messer umzubringen. Experten sprechen in solchen Fällen oft von «Mordlust». Das eher seltene Mordmerkmal werde als unnatürliche Freude an der Vernichtung des menschlichen Lebens definiert. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sommelier Mirko Rainer hat in Girlan bei Eppan einen neuen Weltrekord im Sabrieren aufgestellt. Innerhalb einer Minute öffnete er nach Angaben der Veranstalter 96 Sektflaschen mit einem Säbel.

Im Block-Prozess hat eine mutmaßliche Entführerin aus Israel als Zeugin geschildert, dass ihr Team bei der Rückholaktion an Silvester 2023/24 eine ganz andere Reaktion der Kinder erwartet habe.

Christina Block wusste von der geplanten Rückholaktion ihrer Kinder nach Deutschland - so hat es eine mutmaßliche Entführerin vor Gericht ausgesagt. Sie widerspricht damit der Angeklagten.

Sie soll an der Entführung der Block-Kinder beteiligt gewesen sein und bekam als wichtige Zeugin sicheres Geleit: Die unter den Alias-Namen «Olga» oder «Doris White» bekannte Frau sagt nun weiter aus.

Wiesn-Chef Scharpf stellt klar: Der Kultsong bleibt! Warum «Skandal im Sperrbezirk» für ihn zur Münchner Musikgeschichte gehört – und was das mit alten Verboten zu tun hat.

Jahrelang stritten eine Urlauberin und ein italienisches Luxushotel über (k)ein Glas Leitungswasser zum Abendessen - jetzt hat Italiens oberstes Gericht dem juristischen Zank ein Ende gesetzt.

Die US-Strafverfolgungsbehörden haben Anklage gegen einen Mann erhoben, dem als Kopf einer proiranischen Terrorgruppierung die Beteiligung an dem Angriff auf ein israelisches Restaurant in München im März vorgeworfen wird.

Ihre Befragung wurde im Block-Prozess mit Spannung erwartet: Eine mutmaßliche Entführerin aus Israel, die sich in Hamburg Olga nannte, hat ihre Sicht geschildert. Tränen fließen.

Mehr als 20 Jahre lang liefen die Ermittlungen in einem Mordfall in Ostwestfalen ins Leere. Dann brachte moderne DNA-Technik einen Durchbruch. Für die Richter waren die Beweise eindeutig.

In Hamburg beginnt die mit Spannung erwartete Vernehmung einer wichtigen Zeugin aus Israel – sie soll an der Entführung beteiligt gewesen sein. Vor Gericht erzählt die Frau von der Vorgeschichte.