Mäusejagd mit verbotenen Klebefallen - Gastwirt muss zahlen

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Weil er Mäusen und Ratten mit verbotenen Klebefallen zu Leibe rücken wollte, muss ein 42 Jahre alter Gastwirt 2000 Euro Geldstrafe (40 Tagessätze) zahlen. Ein entsprechender Strafbefehl wurde am Donnerstag vor dem Amtsgericht Frankfurt rechtskräftig, nachdem der Beschuldigte nicht zum Gerichtstermin erschienen war. (Aktenzeichen 8920 Js 210670/21)

Lebensmittelkontrolleure hatten die Fallen im Januar dieses Jahres in einem Lagerraum der Gaststätte in Frankfurt-Bockenheim entdeckt. Zwei tote Tiere auf den Klebestreifen hatten einen längeren Todeskampf hinter sich. Laut Staatsanwaltschaft verstoßen die im Internet angebotenen Fallen gegen das Tierschutzgesetz, weil sie Wirbeltieren starke Schmerzen und Qualen bereiten.


 

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