Nazi-Parolen gegrölt - darf der Arbeitgeber kündigen?

| War noch was…? War noch was…?

Eine Gruppe junger Menschen grölt rassistische Parolen in einer Bar auf Sylt. Seitdem ein Video davon öffentlich wurde, wird nicht nur deutschlandweit über Rassismus debattiert, auch Polizei und Staatsschutz ermitteln mittlerweile wegen des Verdachts der Volksverhetzung (Tageskarte berichtete). Und: Einige Personen, die im Video identifizierbar sind, sollen von ihren Arbeitgebern eine Kündigung erhalten haben. 

Aber was gilt arbeitsrechtlich? Dürfen Arbeitgeber Mitarbeitern eine Kündigung aussprechen, die sich auf potenziell rechtswidriges Verhalten im Privaten bezieht? 

Ganz so einfach ist es nicht. Eine Kündigung wegen privaten Verhaltens eines Arbeitnehmers sei nicht ohne weiteres möglich, wie Prof. Michael Fuhlrott in einer Mitteilung des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) erläutert. Was ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht, sei grundsätzlich Privatsache. 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schulden lediglich ihre ordnungsgemäße Arbeitsleistung, aber kein Wohlverhalten in der Freizeit, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das gelte im Grundsatz selbst in «derartig krassen Fällen wie bei dem aktuellen Geschehen», heißt es vom VDAA weiter. 

Besteht ein Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit?

Anders sieht es aus, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Handlungen außerhalb ihres Berufslebens «einen Bezug zum Arbeitsverhältnis» herstellen - und zum Beispiel Dienstkleidung tragen. Dann kann auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. «Das gleiche gilt, wenn ich über mein Profil in den sozialen Medien, das den Arbeitgeber nennt, solche Inhalte poste», so Fuhlrott.

Auch ein Pressesprecher oder CEO, die sich rassistisch äußern, müssen damit rechnen, dass aufgrund ihrer Funktion ein dienstlicher Bezug hergestellt wird - weil sie für die Öffentlichkeit mit einem Unternehmen «untrennbar» verbunden seien. Der Bezug zum Arbeitsverhältnis müsse aber je nach Einzelfall beurteilt werden, erklärt der Rechtsexperte.

«Dass eine Handlung keine Kündigung rechtfertigt, ist natürlich keine Aussage über die Rechtmäßigkeit einer solchen Äußerung», so Fuhlrott. Vielmehr gelte, dass solche Fälle durch das Strafrecht zu behandeln seien – und im Grundsatz nicht durch das Arbeitsrecht. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

In Leinfelden-Echterdingen löste ein Kaminbrand am Freitagabend einen umfangreichen Rettungseinsatz aus. Um etwa 21.30 Uhr wurden Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei in die Filderbahnstraße gerufen, nachdem die Brandmeldeanlage eines dort ansässigen Hotels Alarm geschlagen hatte.

Am 11. November kommt vielerorts als Erinnerung an den heiligen Martin traditionell die Martinsgans auf den Tisch. Trotz Vogelgrippe-Welle ist das traditionelle Festessen auch in diesem Jahr gesichert.

Christina Block soll den Auftrag erteilt haben, ihre beim Vater lebenden Kinder zu entführen. Nun wirft sie der Nebenklage einen Nötigungsversuch vor. Im Gerichtssaal erklärt sie, was dahintersteckt.

Vom 16. November 2025 bis zum 3. Januar 2026 präsentiert der Komiker Otto Waalkes seine Werke in einer Kunstausstellung im Hotel Taschenbergpalais Kempinski Dresden. Die Ausstellung mit dem Titel "ORESTIEN" ist Sachsens größte Einzelausstellung des Künstlers.

Gab Christina Block den Auftrag, ihre Kinder aus der Obhut ihres Ex-Manns in Dänemark entführen zu lassen? Mit der Vernehmung zweier Zeugen will das Landgericht Hamburg der Wahrheit näher kommen.

Der Hamburger Unternehmerin Christina Block wird von der dänischen Justiz weiterhin der Kontakt zu ihren beiden minderjährigen Kindern untersagt. Ein Berufungsgericht in Viborg bestätigte nach Angaben der beiden Konfliktparteien das Urteil einer Vorinstanz in Sønderborg. Christina Block zeigte sich erschüttert von dem Urteil.

Etwa 95.000 Menschen sind in Brandenburg und Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Teil von Karnevalsvereinen. Was diese Tradition besonders macht.

Ex-Sternekoch Wohlfahrt zaubert Gerichte für den Supermarkt – und erzählt, dass ihm die Sterne nicht fehlen. Ihn treibt vieles an, ein Getriebener ist er nicht mehr. Eine Legende wird 70 Jahre alt.

Im Januar sterben in einem Skihotel in der Türkei Dutzende Menschen. Der Hotelbesitzer, seine Familie, der stellvertretende Bürgermeister der Gemeinde und weitere wurden nun zu dutzendfacher lebenslanger Haft verurteilt. Doch zentrale Verantwortliche bleiben ungestraft, meinen Kritiker.

Drei mutmaßliche Mitglieder einer internationalen Diebesbande sollen Luxushotels in Hessen und NRW als Jagdrevier betrachtet haben. In Düsseldorf stoppten Zivilfahnder den Beutezug.