Nicht jedes Schwein aus Hohenlohe ist Hohenloher Landschwein

| War noch was…? War noch was…?

Darf ein Metzgerei-Unternehmen Produkte als «Hohenloher Landschwein» verkaufen? Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat zugunsten der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall entschieden, die dem Unternehmen dies untersagen will.

Darf ein Metzgerei-Unternehmen Produkte als «Hohenloher Landschwein» und «Hohenloher Weiderind» verkaufen? Das Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart hat am Donnerstag nach Angaben einer Sprecherin zugunsten der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall entschieden, die dem Unternehmen dies untersagen will. Der Zusammenschluss aus rund 1450 landwirtschaftlichen Betrieben ist Inhaber der Kollektivmarken «Hohenloher Landschwein» und «Hohenloher Weiderind». Deren Benutzung ist den Mitgliedern gestattet, wenn diese die Erzeugerrichtlinien zu Zucht, Haltung, Fütterung, Transport und Schlachtung einhalten.

Die gleichnamigen Fleischprodukte des Unternehmens, das kein Mitglied dieses Verbunds ist, entsprächen nicht den Standards, argumentierte der Gründer der Erzeugergemeinschaft, Rudolf Bühler. Die Bezeichnung «Hohenlohe» stehe für Qualität und dürfe nicht einfach von jedem abgegriffen werden - «dann sind wir die Dummen, die teuer produzieren und vermarkten», hatte er zu Beginn des Berufungsverfahrens im Februar (Az. 2 U 73/18) erklärt.

«Der Begriff Hohenlohe kann nicht komplett gesperrt werden», erklärte der Vorsitzende Richter. Herkunftsangaben dürften auch von anderen verwendet werden, auch wenn sie Inhalt einer Kollektivmarke sind.

Allerdings nur, wenn die Benutzung nicht gegen die guten Sitten oder anständige Gepflogenheiten in Handel und Gewerbe verstoße. Genau so ein Verstoß liege vor. «Bei «Hohenloher Landschwein» und «Hohenloher Weiderind» haben wir eine gewisse Besonderheit, das sind jetzt ungewöhnliche Begriffe», erklärte der Richter. Es bestehe die Gefahr, dass die angesprochenen Verbraucher die Produkte des Beklagten mit der Erzeugergemeinschaft gedanklich in Verbindung brächten. Zugleich nutze der Beklagte durch die Verwendung der beiden Bezeichnungen den guten Ruf der beiden Kollektivmarken in unlauterer Weise aus. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Leinfelden-Echterdingen löste ein Kaminbrand am Freitagabend einen umfangreichen Rettungseinsatz aus. Um etwa 21.30 Uhr wurden Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei in die Filderbahnstraße gerufen, nachdem die Brandmeldeanlage eines dort ansässigen Hotels Alarm geschlagen hatte.

Am 11. November kommt vielerorts als Erinnerung an den heiligen Martin traditionell die Martinsgans auf den Tisch. Trotz Vogelgrippe-Welle ist das traditionelle Festessen auch in diesem Jahr gesichert.

Christina Block soll den Auftrag erteilt haben, ihre beim Vater lebenden Kinder zu entführen. Nun wirft sie der Nebenklage einen Nötigungsversuch vor. Im Gerichtssaal erklärt sie, was dahintersteckt.

Vom 16. November 2025 bis zum 3. Januar 2026 präsentiert der Komiker Otto Waalkes seine Werke in einer Kunstausstellung im Hotel Taschenbergpalais Kempinski Dresden. Die Ausstellung mit dem Titel "ORESTIEN" ist Sachsens größte Einzelausstellung des Künstlers.

Gab Christina Block den Auftrag, ihre Kinder aus der Obhut ihres Ex-Manns in Dänemark entführen zu lassen? Mit der Vernehmung zweier Zeugen will das Landgericht Hamburg der Wahrheit näher kommen.

Der Hamburger Unternehmerin Christina Block wird von der dänischen Justiz weiterhin der Kontakt zu ihren beiden minderjährigen Kindern untersagt. Ein Berufungsgericht in Viborg bestätigte nach Angaben der beiden Konfliktparteien das Urteil einer Vorinstanz in Sønderborg. Christina Block zeigte sich erschüttert von dem Urteil.

Etwa 95.000 Menschen sind in Brandenburg und Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Teil von Karnevalsvereinen. Was diese Tradition besonders macht.

Ex-Sternekoch Wohlfahrt zaubert Gerichte für den Supermarkt – und erzählt, dass ihm die Sterne nicht fehlen. Ihn treibt vieles an, ein Getriebener ist er nicht mehr. Eine Legende wird 70 Jahre alt.

Im Januar sterben in einem Skihotel in der Türkei Dutzende Menschen. Der Hotelbesitzer, seine Familie, der stellvertretende Bürgermeister der Gemeinde und weitere wurden nun zu dutzendfacher lebenslanger Haft verurteilt. Doch zentrale Verantwortliche bleiben ungestraft, meinen Kritiker.

Drei mutmaßliche Mitglieder einer internationalen Diebesbande sollen Luxushotels in Hessen und NRW als Jagdrevier betrachtet haben. In Düsseldorf stoppten Zivilfahnder den Beutezug.