One-Night-Stand im Einzelzimmer: Drohen Probleme mit Hotel?

| War noch was…? War noch was…?

Im Hotelzimmer gelten ähnliche Regeln wie bei Mietwohnungen. Heißt: Privat ist privat – aber mit Grenzen, zum Beispiel mit Blick auf Besucher. Dürfen Freunde also für ein paar Stunden mit hinein und was ist mit One-Night-Stands? Rechtsanwalt Paul Degott gibt im Interview Antworten.

Herr Degott, man hat für sich allein ein Hotelzimmer gebucht. Doch dann trifft man am Abend jemand Nettes und verbringt die Nacht gemeinsam in dem Zimmer. Ist das aus rechtlicher Sicht ein Problem?

Paul Degott: Aus menschlicher Sicht ist das natürlich völlig in der Ordnung. Aus rechtlicher Sicht schätze ich es so ein: Wenn jemand nur über die Nacht bleibt und dann vor dem Frühstück wieder verschwindet, sollte das kein Problem sein. Wenn das jedoch zu einer dauerhaften Nutzung wird, möglicherweise auch mit Frühstück, dürfte der Hotelier sagen: Ihr nehmt jetzt doppelte Leistungen in Anspruch und das will ich auch bezahlt haben.

Der Beherbergungsvertrag, den man bei der Buchung mit dem Hotel abschließt, geht - zumindest in Deutschland - aufs normale Mietrecht zurück. Das ist quasi ein Unterfall eines Mietvertrages. Ich miete also eine Sache zum vertragsgemäßen Gebrauch, wie das im Gesetz heißt. Und wenn ich ein Einzelzimmer buche und ausnahmsweise eine andere Person bei mir schläft, dürfte das in diesem Rahmen sein. Es darf eben kein Dauerzustand werden – sondern es sollte bei einer Nacht bleiben.

Darf ein Hotelier eigentlich klopfen und schauen, ob noch jemand im Zimmer ist?

Degott: Das wird nicht gehen. Nein, nein. Das ist Privatsphäre. Wenn ich das Hotelzimmer buche, ist das, als wenn ich eine Wohnung miete. Und die ist ja mein privater Bereich: Der Vermieter kann nicht einfach mal unangekündigt kommen und gucken, was so los ist.

Wenn auf Dauer mehr Personen im Zimmer sind als gebucht, dürfte der Hotelier das aber auf kurz oder lang mitbekommen – durch die Reinigungskräfte, die das Zimmer saubermachen zum Beispiel. Und dann kann er schon auf den Gast zukommen und sagen: Sie haben nur ein Einzelzimmer gebucht, doch hier wohnen ja zwei Leute. Er kann dann mehr Geld verlangen – und gegebenenfalls den Gast auch des Hotels verweisen, weil der gegen die Vertragsbedingungen verstoßen hat.

Was ist, wenn ich Freunde treffe, die woanders untergebracht sind, und ihnen vorschlage: Komm, wir gehen kurz in mein Zimmer und hängen zusammen ab. Kann das Hotel so etwas verbieten?

Degott: Dass mal jemand zu Besuch kommt, vielleicht länger sitzen bleibt und ein Bier trinkt: Das dürfte kein Problem und Teil einer vertragsgemäßen Nutzung sein. Es darf aber nicht ausufern. Wenn Gäste etwa randalieren und Sachen kaputtschlagen, kann der Hotelier vom Gast Schadenersatz verlangen. Und auch hier könnte zudem der Rauswurf aus dem Hotel drohen.

ZUR PERSON: Der Rechtsanwalt Paul Degott ist auf Reiserecht spezialisiert. Er führt eine Kanzlei in Hannover.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Bald soll sich entscheiden, ob der an Krebs erkrankte Alfons Schuhbeck zurück ins Gefängnis muss. Das Landgericht München hatte den Fernsehkoch und Gastronomen im Juli unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts verurteilt.

Die Polizei in Siegburg sah sich am Montagmorgen mit einem ungewöhnlichen Fall konfrontiert, nachdem eine Zeugin an der Wahnbachtalstraße den Diebstahl von gebrauchtem Frittierfett aus einem Restaurantlager meldete. Sowohl der Transporter als auch die Ölfässer wurden als Beweismittel beschlagnahmt.

Er hatte auf Millionen aus dem Erbe seiner Mutter gehofft, doch der Brauerei-Spross wird wohl weiter leer ausgehen. Zu einem Berufungsverfahren im Erbschaftsstreit wird es jedenfalls nicht kommen.

Ein leichter Tritt - schon ist der Job weg. Eine Abmahnung ist nicht nötig. Das geht aus einem aktuellen Fall hervor. Hier war ein Arbeitnehmer in Rage geraten, weil der Chef ihm das Handy verbot.

Das Magazin Merian präsentiert in der aktuellen Ausgabe eine kuratierte Auswahl der schönsten Weihnachtsmärkte Deutschlands für das Jahr 2025. Die Zusammenstellung beleuchtet sowohl Märkte mit jahrhundertealter Tradition als auch neue, teils unkonventionelle Adventserlebnisse.

Am späten Abend kam es in einem Burgerrestaurant im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel zu einer Schussabgabe, bei der ein Mitarbeiter schwer verletzt wurde. Der Täter ist laut Polizeiangaben vom Morgen weiterhin auf der Flucht.

Das Ermittlungsverfahren nach dem Hoteleinsturz in Kröv mit zwei Toten vom August 2024 zieht sich bis ins neue Jahr. Eine Einlassung des beschuldigten Statikers liege noch nicht vor, teilte die Staatsanwaltschaft Trier mit.

Ein Schwelbrand auf dem Flachdach des Cliff Hotels in Sellin erforderte den Einsatz mehrerer Freiwilliger Feuerwehren. Die Brandursache wird in den laufenden Dacharbeiten am Gebäude vermutet. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zur Klärung des genauen Hergangs aufgenommen, der Sachschaden wird auf etwa 15.000 Euro geschätzt.

Ein Abend mit verheerendem Ende: In einem Lokal befindet sich statt Champagner hochgiftiges MDMA in einer Flasche. Ein Mann stirbt nach dem Trinken. Nun kommt ein 46-Jähriger vor Gericht.

Zuerst vermuteten die Behörden eine Lebensmittelvergiftung bei der Hamburger Familie. Ein Gutachten stellt nun klar: Eine Vergiftung durch Insektizide im Hotel ist die Ursache.