Das Amtsgericht Freiburg hat die Inhaberin eines Freiburger Gastronomieunternehmens sowie ihren Geschäftsführer wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Lörrach ergaben, dass über einen Zeitraum von 41 Monaten Sozialversicherungsbeiträge in erheblicher Höhe nicht korrekt abgeführt wurden.
Systematische Falschangaben bei den Lohnmeldungen
Die Inhaberin des auf exotische Speisen spezialisierten Betriebes meldete für ihre Angestellten über fast dreieinhalb Jahre hinweg zu niedrige Löhne an die zuständigen Einzugsstellen. Durch diese Differenz zwischen den tatsächlich gezahlten Gehältern und den offiziell gemeldeten Summen entstand den Sozialkassen ein Schaden von rund 98.000 Euro. Laut den Ermittlungsbehörden agierte der Geschäftsführer dabei als maßgeblicher Akteur, da er die personellen Entscheidungen traf und den Betrieb nahezu eigenverantwortlich leitete.
Urteil des Amtsgerichts Freiburg ist rechtskräftig
Auf Basis der Ermittlungsergebnisse erhob die Staatsanwaltschaft Freiburg Anklage. Das Amtsgericht sah die Vorwürfe als erwiesen an und verhängte gegen beide Beschuldigten jeweils eine Haftstrafe von einem Jahr. Das Gericht setzte die Vollstreckung der Strafen für eine Dauer von zwei Jahren zur Bewährung aus. Diese Urteile sind mittlerweile rechtskräftig.
Rückforderung der vorenthaltenen Beiträge
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen für die Verantwortlichen hat das Verfahren finanzielle Folgen für das Unternehmen. Die zuständigen Sozialversicherungsträger fordern die vorenthaltenen Beiträge in Höhe von etwa 98.000 Euro zurück.













