Steuerfreie Trinkgelder? Im Millionenbereich ist Schluss

| War noch was…? War noch was…?

Ob Kellner, Taxifahrer oder Friseure: Angestellte, die von ihrer Kundschaft Trinkgelder erhalten, müssen diese nicht versteuern. Doch obwohl die Steuerfreiheit von Trinkgeldern keine Höchstgrenze mehr kennt, ist irgendwann trotzdem Schluss. Das zeigen zwei nicht zugelassene Revisionen des Finanzgerichts Köln (Az.: 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20), auf die der Bund der Steuerzahler verweist.

Zugegeben: Einen solches Ereignis dürften wohl nur die wenigsten Angestellten in ihrem Alltag erleben. Denn in dem konkreten Fall ging es um fünf- bis siebenstellige Trinkgelder - Zahlungen, die ein als Prokuristen bei einer GmbH angestelltes Ehepaar von einer anderen GmbH bekommen hatte, die zeitweise Gesellschafterin der ersten Gesellschaft war.

Diese vermeintlichen Trinkgelder in Millionenhöhe hatten die beiden Prokuristen für eine gute Zusammenarbeit im Rahmen der Veräußerung von GmbH-Anteilen erhalten. Anhängig war je eine Danksagung und der Hinweis auf eine mögliche Schenkungsteuerpflicht. Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht schloss die Trinkgeld gebende GmbH aus. Das Finanzamt und das Finanzgericht sahen das anders.

 

Zahlungen unterliegen der Einkommensteuerpflicht

«Trinkgelder sind Zahlungen, die dem Arbeitnehmer anlässlich einer Arbeitsleistung von dritter Seite freiwillig und ohne Rechtsanspruch zusätzlich zu dem geschuldeten Arbeitsentgelt gewährt werden», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. So argumentierte auch das Ehepaar und erläuterte, dass das Trinkgeld als Dankeschön der Arbeitsleistung und der persönlichen Beziehung zum Kunden geleistet wurde.

Das Finanzgericht vertrat allerdings dieselbe Ansicht wie das Finanzamt und argumentierte, dass die Zahlungen schon aufgrund ihrer Höhe, aber auch unter Berücksichtigung der Gesamtumstände keine steuerfreien Trinkgelder im Sinne des Gesetzes mehr darstellen. Nach Auffassung des Gerichts überschritten die Zahlungen - obwohl es keine Höchstgrenze mehr gibt - deutlich den Rahmen dessen, was nach allgemeinem Begriffsverständnis als Trinkgeld verstanden werden kann. Die Zahlungen müssen daher als Einkommen versteuert werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bei einem Brand in einem Schnellrestaurant in Ludwigsburg sind fünf Menschen leicht verletzt worden. Angestautes Fett in der Dunstabzugshaube sei in Brand geraten, teilte die Polizei mit.

In einem Hotel in München-Neuperlach sind rund 200 Gäste wegen eines Brandes evakuiert worden. Ein Mann wurde laut Polizei leicht verletzt, das Feuer konnte schnell gelöscht werden.

Noch keine Rettungsschwimmer am Strand, starke Strömung, dramatische Szenen: Wie ein deutscher Urlauber bei dem Versuch, Leben zu retten, selbst ums Leben kam.

Acht Ordensfrauen kehren nach einer Wallfahrt im Dönerladen ein. Für Schwester Irmingard wird es mit über 90 Jahren eine Premiere – und im Netz ein Millionenhit.

Der Möbelkonzern Ikea hat gemeinsam mit Chupa Chups einen limitierten Köttbullar-Lolli angekündigt. Nach Angaben des Unternehmens geht die Idee auf einen Aprilscherz vom 1. April in sozialen Netzwerken zurück.

Beim GastroFrühling 2026 des DEHOGA Bayern haben Teilnehmer im Hippodrom-Festzelt auf dem Münchner Frühlingsfest erneut eine öffentliche Geste gegenüber Bayerns Ministerpräsident Markus Söder gezeigt. Rund 2.500 Gäste aus Gastronomie und Hotellerie zogen den Hut vor dem Politiker. Es ging auch um aktuelle Herausforderungen der Branche.

Beim Berlin Firefighter Stairrun im Park Inn Berlin Alexanderplatz haben 802 Teilnehmer aus elf Ländern 770 Stufen in voller Ausrüstung bewältigt. Das schnellste Team kam aus Polen.

Die Kaulitz-Brüder von Tokio Hotel erzählten in ihrem Podcast von einer ausgearteten Aftershow-Party in einem Hotel im Europa-Park. Eine Woche später stellen sie die Situation nun etwas anders dar.

Eine vierköpfige Familie stirbt an einer Vergiftung, laut Gutachten durch Insektizide im Hotelzimmer. Nun stehen sechs Angeklagte vor Gericht - und weisen die Schuld strikt von sich.

Wegen seiner Krebserkrankung bleibt der wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung verurteilte Star-Koch Alfons Schuhbeck weiter auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft München I hat entschieden, die Unterbrechung der Haft bis mindestens zum vierten September zu verlängern.