Tritt in Richtung Chef rechtfertigt fristlose Kündigung

| War noch was…? War noch was…?

Körperliche Angriffe – auch leichte – gegen Vorgesetzte oder Kollegen können den Arbeitsplatz kosten. Wer andere stößt, schubst oder tritt, riskiert eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung. Das geht nun aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hervor, auf das der Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte hinweist.

In dem konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer sich seinem Chef gegenüber aggressiv verhalten. Dieser hatte ihn zuvor angesprochen, weil er trotz eines betrieblichen Verbots sein privates Handy nutzte. Daraufhin sagte der Arbeitnehmer zu seinem Vorgesetzten «Hau ab hier», stieß ihn mit der Hand gegen die Schulter und trat in seine Richtung. Der Tritt berührte den Vorgesetzten leicht.

Arbeitnehmer fühlte sich provoziert

Der Arbeitgeber sprach sofort eine außerordentliche fristlose Kündigung aus. Der Arbeitnehmer wehrte sich mit einer Kündigungsschutzklage: Die Kündigung sei zu hart, er sei provoziert worden und der Arbeitgeber hätte ihn zuerst abmahnen müssen.

Das LAG gab dem Arbeitgeber recht. Die fristlose Kündigung sei wirksam. Wichtig war für das Gericht vor allem der Tritt. Auch wenn der Tritt nur leicht war, zeigte er nach Ansicht des Gerichts eine klare Missachtung des Vorgesetzten.

Ein tätlicher Angriff sei eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Auch eine leichte Tätlichkeit könne eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn sie den Respekt und den Betriebsfrieden massiv stört. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Auch in diesem Jahr stellte das aja Resort Garmisch-Partenkirchen wieder einen festlich geschmückten Wunschbaum im Foyer auf – mit Weihnachtswünschen von rheumakranken Kindern, die im Deutschen Zentrum für Kinder- und Jugendrheumatologie behandelt wurden.

Der Chef einer Sicherheitsfirma, der die Entführung der Block-Kinder organisiert haben soll, sagt im Gericht aus. Die Richterin will wissen: Wer zahlte für die Unterbringung im Luxushotel der Familie?

Nach einem Brand im Augsburger Hotelturm am 3. Dezember 2025, bei dem ein Bewohner und ein Feuerwehrmann verletzt wurden, ist ein 32-jähriger Tatverdächtiger wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung in Untersuchungshaft genommen worden. Ursprünglich wurde von einem technischen Defekt ausgegangen.

Ohne Coca-Cola gäbe es gar keinen Weihnachtsmann, behaupten manche. Warum sein Ursprung nichts mit dem US-Getränkehersteller zu tun hat und bei der Optik ein Pfälzer seine Finger im Spiel hatte.

Die aktuelle Mannschaft der Forschungsstation Neumayer III kann sich auf Hochrippe vom Rind mit Sauce béarnaise, Marktgemüse und Herzoginkartoffeln freuen. Das sagt der Koch, Thorben Koeppen, der ein Jahr lang auf Station gekocht und viele besondere Momente erlebt hat.

McDonald's hat einen mit KI hergestellten Reklamespot nach heftiger internationaler Kritik zurückgezogen. Der Spot erweckt den Eindruck, dass er in Amsterdam gedreht wurde. Doch in Wahrheit war er mit KI am Computer hergestellt worden.

Der mutmaßliche Chef der Entführer widerspricht als Zeuge zentralen Äußerungen von Christina Block. Er berichtet von einer Lagebesprechung und einem besonderen Teddy.

Die Mook-Gruppe, die hochwertige Restaurants wie Zenzakan, Ivory Club, Mon Amie Maxi und das M-Steakhouse betreibt, hatte es jüngst mit Gästen zu tun, die, ohne zu bezahlen, die Restaurants verließen. Da die Fahndung der Polizei ergebnislos blieb, nahmen die Gastronomen die Sache selbst in die Hand – mit Erfolg.

Fast fünf Monate nach Beginn des Block-Prozesses ist überraschend der mutmaßliche Kopf der Entführer als Zeuge beim Landgericht Hamburg erschienen. Für seine freiwillige Aussage sicherten ihm die Ermittlungsbehörden sicheres Geleit zu.

Der wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung verurteilte Star-Koch Alfons Schuhbeck bleibt weiter auf freiem Fuß. Grund sind eine Krebserkrankung des 76-Jährigen und notwendige Behandlungen außerhalb einer Justizvollzugsanstalt.