Vorfall im Leipziger Westin-Hotel - Ofarim  hält an eigener Darstellung fest

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Trotz einer Verleumdungsklage hält der Musiker Gil Ofarim laut seinem Anwalt an seiner Darstellung eines mutmaßlich antisemitischen Vorfalls in einem Leipziger Hotel fest. «Davon können Sie ausgehen», sagte der Anwalt Markus Hennig dem NDR-Medienmagazin «Zapp» auf die Frage, ob Ofarim bei seiner Version des Vorfalls bleibe.

Nach wie vor prüft das Leipziger Landgericht, ob sie die Klage der Staatsanwaltschaft gegen Ofarim zulassen wird.

Ein halbes Jahr nach den Antisemitismus-Vorwürfen des Musikers Gil Ofarim hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage erhoben - gegen den Künstler selbst. Nach umfangreichen Ermittlungen wirft sie Ofarim falsche Verdächtigung und Verleumdung vor, wie sie am Donnerstag mitteilte. Demnach habe sich der angebliche Antisemitismus-Vorfall in dem Leipziger Hotel «The Westin» nicht so zugetragen, wie Ofarim es in einem Video geschildert hatte. Das Ermittlungsverfahren gegen einen Hotelmitarbeiter wurde eingestellt.

Der Musiker hatte im vorigen Oktober in einem viralen Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen das Leipziger Hotel erhoben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hat sich der Vorfall aber nicht so wie geschildert zugetragen. Sie hat den Musiker wegen Verleumdung angeklagt.

«Herrn Ofarim ging es ursprünglich ohnehin nicht darum, jetzt hier eine einzelne Person verantwortlich zu machen, sondern ihm ging es darum, auf etwas aufmerksam zu machen, was ihm passiert ist und was er für inakzeptabel hält in den heutigen Zeiten», sagte Anwalt Hennig weiter. (Mit Mateiral der dpa)


 

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