Ab wann Fehlverhalten den Job kosten kann

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Häufig zu spät kommen oder gar nicht auf der Arbeit auftauchen, ohne sich zu entschuldigen: Das kann einen den Job kosten. Das haben dieses Jahr schon mehr als 500 Beschäftigte von Volkswagen erfahren müssen. Sie seien wegen Fehlverhaltens gekündigt worden, hieß es von dem Autobauer. Einer der Gründe laut einem Konzernsprecher: unentschuldigtes Fehlen. Doch ab wann ist das ein Kündigungsgrund?

Anruf bei Nathalie Oberthür: Die Fachanwältin für Arbeitsrecht hat solche Fragen täglich auf dem Tisch und macht zunächst eine Abstufung bei der Art des Fehlverhaltens. Klar pflichtwidrige Dinge seien das gravierendste: Diebstahl, Beleidigung des Vorgesetzten oder Arbeitszeitbetrug – also: Ich gebe vor, ich sitze am Rechner, gehe jedoch Einkaufen. 

«Das führt sehr zuverlässig zur Kündigung, und da brauchen Sie in der Regel auch keine vorherige Abmahnung», sagt sie. Denn das sei eine bewusste Pflichtverletzung, bei der der Arbeitnehmer nicht damit rechnen könne, dass die Arbeitgeberin dies hinnehmen werde.

Unentschuldigt fehlen: Versäumnis oder Vorsatz?

Bei unentschuldigten Fehlzeiten kommt es darauf an, ob man bewusst weggeblieben ist oder einfach versäumt hat, sich abzumelden. 

Ein Beispiel macht es deutlich: Wer krank ist und versäumt, seine Krankmeldung einzureichen, wird dafür nicht direkt gekündigt werden können. Hier wird es höchstens eine Abmahnung geben, also eine Warnung. «Wenn sie aber in Bangkok Urlaub machen und hängen einfach sehenden Auges zwei Tage dran, dann könnte das schon für eine Kündigung reichen – auch ohne Abmahnung», so Oberthür.

Ständig fünf Minuten zu spät - Job in Gefahr

Und wie es mit Zuspätkommen? Das kommt darauf an. Passiert es ein-, zweimal, ist das noch kein den Job bedrohendes Problem. Aber die Menge macht es.

«Wenn Sie über Monate hinweg jede Woche zweimal fünf Minuten zu spät kommen, ist das theoretisch auch ein Kündigungsgrund», sagt Nathalie Oberthür. Hier gilt allerdings wieder: Vorher muss es eine Abmahnung geben.

Abwägung: Wie schwerwiegend war das Verhalten?

Am Ende, so die Anwältin, hänge eine außerordentliche Kündigung im Einzelfall davon ab, wie schwerwiegend ein Verhalten sei und ob der Arbeitnehmer davon ausgehen musste, dass das schlicht nicht geduldet werden könnte. «Wenn das nicht so schwerwiegend ist, dann braucht es vorher eine Warnung.»

Bei der Frage, ob Kündigung oder nicht, kommt noch eine andere Sache ins Spiel: die Interessenabwägung. Die Arbeitsrechtlerin macht auch das an einem Beispiel deutlich: 

  • «Haben Sie jemanden, der seit 30 Jahren im Unternehmen beschäftigt ist und bislang noch nie gefehlt hat?»
  • «Oder haben Sie jemanden, der gerade neun Monate da und immer unpünktlich ist?» Die Hürde liegt in diesem Fall bei dem Langzeitmitarbeiter deutlich höher.

Kein Fehlverhalten - und dennoch kann Kündigung drohen

Wovon Fehlverhalten abzugrenzen ist, ist Unvermögen. Auch das kann einen den Job kosten. «Wenn ich gesundheitlich nicht in der Lage bin, früh aufzustehen und pünktlich zu sein, dann ist das nichts, was man abmahnen muss oder kann, weil es nicht steuerbar ist», so Oberthür. Allerdings sei derjenige dann für die Anforderungen des Jobs ungeeignet – das kann ein Rechtfertigungsgrund für eine Kündigung sein.

Auch ein Führerscheinentzug kann einen die Arbeit unmöglich machen. Das sei dann aber keine verhaltensbedingte Kündigung, sondern eine personenbedingte, erklärt die Anwältin. 

Ob die dann gerechtfertigt ist, hängt nach ihren Worten von der Tätigkeit ab. Und davon, wie lange man nicht hinters Steuer darf und ob es der Firma zuzumuten ist, diese Zeit irgendwie zu überbrücken. «Wenn jemand als Berufsfahrer sechs Monate nicht Auto fahren kann, wird es schwierig.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.

Für einen Liter Benzin musste ein durchschnittlicher Arbeitnehmer im April fünf Minuten arbeiten. Der Ölpreisanstieg durch den Iran-Krieg ist aber weniger heftig als nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs.

Bei den Firmenpleiten in Deutschland zeichnet sich aktuell keine Entspannung ab: Neue Höchstwerte gab es im April in den Bereichen Hotel und Gastronomie sowie Grundstücks- und Wohnungswesen.

Nur noch dies und das erledigen, immer ansprechbar sein und dann auch noch Meetings: Viele Menschen leiden unter zermürbendem Stress im Job. Leider lässt sich der nicht immer vermeiden. Aber: Mit ein paar einfachen Strategien lässt er sich besser managen.

Meta nutzt öffentliche Beiträge auf Facebook und Instagram, um seine KI zu schulen. Was Sie verhindern können, was dabei wichtig ist - und wie es mit WhatsApp aussieht.