Arbeitgeber darf Betriebsrat nicht abmahnen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Arbeitgeber darf keine arbeitsrechtlichen Schritte gegenüber dem Betriebsrat androhen. Das besagt ein Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts, worauf die DGB Rechtsschutz GmbH verweist.

Der Betriebsrat des besagten Falles hatte interne Unterlagen verändert und diese einer gekündigten Mitarbeiterin ausgehändigt. Konkret ging es um das Word-Dokument «Jahresplanung», das vom Urlaubsjahr 2019 auf 2020 angepasst wurde.

Die Arbeit im Betriebsrat ist gesetzlich festgelegt

Obwohl laut Betriebsverfassungsgesetz Mitglieder des Betriebsrats in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert sowie wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden dürfen, mahnte der Arbeitgeber den Betriebsrat in einer E-Mail entsprechend ab.

Dieser kritisierte laut DGB Rechtsschutz GmbH, es sei indiskutabel, interne Firmenunterlagen zu verändern und diese ungeprüft und ungefragt weiterzugeben. Das Schreiben endete mit dem Verweis, arbeitsrechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen, sollte sich so ein Fall wiederholen.

Urteil weist Arbeitgeber zurecht

Zu Unrecht, wie das hessische Landesarbeitsgericht urteilte und damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts aufhob, das den Antrag zurückgewiesen hatte. Eine «betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung wegen einer betriebsverfassungsrechtlichen Amtspflichtverletzung ist generell unzulässig», lautete die Begründung der Richter.

Zudem, so stellten sie klar, dürfe der Betriebsrat Formulare des Arbeitgebers - wie in diesem Fall die Jahresurlaubsplanung - anpassen oder verändern. Schließlich sei es ein Hilfsmittel für Arbeitnehmer, um die Urlaubswünsche dem Betrieb mitzuteilen und so die Planung zu erleichtern. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 72 Prozent der deutschen Unternehmen die Frauenförderung organisatorisch verankert haben, wobei in fast jedem zweiten Betrieb die Geschäftsführung direkt zuständig ist.

Die Sächsische Landesbibliothek hat den Nachlass der DDR-Kochbuchautorin Ursula Winnington übernommen. Die Sammlung der DDR-Kochbuchikone soll künftig im Deutschen Archiv der Kulinarik für Forschung und Öffentlichkeit zugänglich sein.

Wenn die Kita zu ist, muss das Kind zu Hause betreut werden. Aber wie, wenn die Eltern doch eigentlich arbeiten müssen? Eine mögliche Lösung: Urlaub beantragen. Aber muss der Arbeitgeber den auch zwingend genehmigen?

Der Personalmangel in der deutschen Wirtschaft zwingt Unternehmen zunehmend zum Umdenken bei der Arbeitsplatzgestaltung. Eine aktuelle Studie des Digitalverbands Bitkom liefert dazu nun Zahlen aus der Industrie, die als Blaupause für andere Branchen dienen könnten.

Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, Loyalität und Fachwissen: Solche Eigenschaften galten früher im Job als unabdingbar. Und heute? Was verbirgt sich hinter den «Future Skills» - und wer braucht sie?

Seit Mitte März gibt es in Deutschland frischen Spargel. Die Lust auf das Stangengemüse ist 2025 aber etwas gesunken, wie neue Daten zeigen. Besonders eine Gruppe kann mit Spargel wenig anfangen.

Der reale Umsatz im deutschen Gastgewerbe blieb im Februar 2026 gegenüber dem Vormonat unverändert, während er im Vorjahresvergleich preisbereinigt deutlich sank. Besonders die Gastronomie verzeichnete im Vergleich zum Februar 2025 spürbare reale Einbußen.

Die Umsätze im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe liegen 2025 weiterhin unter dem Niveau von 2016. Das zeigen vorläufige Zahlen des Landesamts IT.NRW.

Auch im Schreiben wächst die Nachfrage nach intensiveren, persönlich ausgerichteten Formaten, fernab vom Alltag. Die Autorin Sylvia Deloy veranstaltet gemeinsam mit der Coachin Anja Eigen das Schreibretreat „Zeit für Geschichten“. Es findet vom 7. bis 10. Juni 2026 im Wellnesshotel Bayerwaldhof im Bayerischen Wald statt.

Im Jahr 2025 haben in Deutschland rund 461.800 Personen eine duale Berufsausbildung aufgenommen. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, entspricht dies einem Rückgang von 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.