Arbeitgeber mit Beschwerde zu Nachtzuschlägen erfolgreich

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im Streit um tarifliche Nachtzuschläge bei Schichtarbeit haben zwei Unternehmen am Bundesverfassungsgericht einen Erfolg eingefahren. Sie hatten sich mit Verfassungsbeschwerden gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nach Karlsruhe gewandt. Das Gericht hatte sie zur Zahlung höherer als der tariflich vereinbarten Zuschläge für Nachtschichtarbeit verurteilt. Der Erste Senat in Karlsruhe hob die Urteile nun auf und verwies die Sachen ans BAG zurück.

Nach den betroffenen Tarifverträgen erhalten Nachtschichtarbeiter in den Unternehmen für Nachtarbeit einen Zuschlag von 25 Prozent, während Nachtarbeitern ein Zuschlag von 50 Prozent zusteht. Dagegen hatten zwei betroffene Arbeitnehmer geklagt - zunächst mit Erfolg. 

Das BAG entschied, die Zuschlagsregelungen für regelmäßige Nachtschichtarbeit seien angesichts der jeweils höheren Zuschlagsvergütungen für unregelmäßige Nachtarbeit mit dem Gleichheitsgrundrecht nicht vereinbar. Die Zuschläge der Nachtschichtarbeiter müssten «nach oben» angepasst werden. Den dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden der Arbeitgeber gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nun statt.

Frage der Tarifautonomie

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts können die Urteile aus Erfurt so nicht stehen bleiben. Das BAG habe die Bedeutung der Tarifautonomie nicht ausreichend berücksichtigt. Dieses im Grundgesetz verankerte Recht erlaubt es Gewerkschaften und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden, ohne staatliche Einflussnahme Verträge zwischen ihren Mitgliedern selbstständig zu regeln.

Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit sei zwar nicht schrankenlos gewährleistet, betonte der Karlsruher Senat. Zu den Grenzen der Tarifautonomie gehöre bei der Vereinbarung von Tarifnormen auch die grundsätzliche Bindung der Vertragsparteien an den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz. Die Mitglieder der Koalitionen hätten schließlich oft keinen unmittelbaren Einfluss auf das Ergebnis der Tarifverhandlungen und seien darauf angewiesen, dass ihre Interessen angemessen repräsentiert werden.

Grundsätzlich müsse aber eine autonome Aushandlung von Tarifregelungen möglich sein, so das Bundesverfassungsgericht. Die Vergütung von Nachtarbeit liege im Kernbereich der Gestaltungskompetenz der Tarifvertragsparteien. Zwar bewirkten die betroffenen Tarifverträge eine Ungleichbehandlung zwischen Nachtarbeitnehmern und Nachtschichtarbeitnehmern. Da den Gerichten hier aber lediglich eine Willkürkontrolle zustehe, sei die hier nicht zu beanstanden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.

McDonald's Deutschland hat die Ergebnisse der fünften Ausbildungsstudie veröffentlicht. Diese offenbaren eine zunehmende Verunsicherung und eine skeptische Haltung bezüglich der gesellschaftlichen Durchlässigkeit und der Wirkung von Leistung.

Viele Beschäftigte winken bei Weiterbildungen ab – weil sie weder mehr Gehalt noch Aufstiegschancen erwarten. Experten sehen darin eine Bürde für die Wirtschaftskraft - und wollen Hürden abbauen.

Künstliche Intelligenz macht im Beruf vieles einfacher – aber wer steht gerade, wenn die Tools fehlerhafte Ergebnisse ausspucken? Eine Rechtsexpertin ordnet ein.

Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Erhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.

Jedes zwölfte Unternehmen in Deutschland fürchtet nach einer aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts akut um die eigene Existenz. Als größte Gefahr sehen die Unternehmen demnach branchenübergreifend Auftragsmangel, der finanzielle Engpässe nach sich zieht.

Der Arbeitgeber fordert eine Krankschreibung - jetzt muss es schnell gehen. Doch auf Angebote im Netz sollte man sich nicht ungeprüft einlassen, zeigt ein Urteil. Die Folgen können erheblich sein.

Sind Schnee, Schneematsch oder Glätte vorhergesagt, wird der Arbeitsweg unter Umständen zur Geduldsprobe. Aber was passiert, wenn Beschäftigte zu spät zur Arbeit kommen?

Die Konjunkturlage im Gastgewerbe zeigt eine anhaltende Abschwächung. Nachdem das Statistische Bundesamt (Destatis) heute für den September 2025 einen Umsatzrückgang meldete, bestätigt der aktuelle DATEV Mittelstandsindex für Oktober 2025 diesen negativen Trend und zeigt eine weitere deutliche Verschlechterung in der Branche.

Der Anteil der von Fachkräftemangel betroffenen Unternehmen in Deutschland hat sich weiter verringert. Trotz des allgemeinen Rückgangs bleibt der Wert im Dienstleistungssektor, insbesondere in der Gastronomie und Hotellerie, weiterhin hoch.