Arbeitskleidung bei 30 Grad? - Wann der Dresscode bröckelt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

30 Grad oder mehr: Wer bei solchen Temperaturen etwa einen Anzug tragen muss, fühlt sich wahrscheinlich nicht so richtig wohl. Doch wenn das zur vorgeschriebenen Arbeitskleidung gehört, kann man sich nicht einfach etwas anderes anziehen. «Arbeitnehmer dürfen das Tragen berechtigterweise vorgegebener Kleidung nicht eigenmächtig unterlassen», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Für diese Faustregel ist aber grundsätzlich zwischen einfacher Arbeitskleidung und Arbeitsschutzkleidung zu unterscheiden. Arbeitsschutzkleidung muss wegen rechtlicher Bestimmungen zum Schutz der Angestellten verpflichtend getragen werden. Ohne sie könnten potenzielle Gefahrensituationen entstehen, daran ändert auch die Wetterlage nichts.

Mehr Spielraum bei einfacher Arbeitskleidung

Bei einfacher Arbeitskleidung sieht das etwas anders aus. Dabei handelt es sich um Kleidung, die vom Arbeitgeber aus betrieblichem Interesse vorgegeben wird, um etwa das Erscheinungsbild zu vereinheitlichen, so Nathalie Oberthür. Solange die Persönlichkeitsrechte der Angestellten gewahrt werden, können Arbeitgeber das Tragen bestimmter Kleidung verlangen.

Treten dann aber besondere Witterungsverhältnisse auf, wie etwa extreme Hitze, können Arbeitgeber dazu verpflichtet sein, zum Schutz der Angestellten entsprechend zu reagieren und die Kleidungsvorschriften etwas zu lockern oder anzupassen.

Auch einfache Arbeitskleidung nicht eigenmächtig ablegen

Wichtig: Beschäftigte sollten nicht eigenmächtig ihre einfache Arbeitskleidung ablegen und gegen eine andere, vermeintlich besser geeignete tauschen. Nur in Absprache mit der oder dem Vorgesetzten dürfen Oberthür zufolge Änderungen vorgenommen werden.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Künstliche Intelligenz macht im Beruf vieles einfacher – aber wer steht gerade, wenn die Tools fehlerhafte Ergebnisse ausspucken? Eine Rechtsexpertin ordnet ein.

Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Erhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.

Jedes zwölfte Unternehmen in Deutschland fürchtet nach einer aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts akut um die eigene Existenz. Als größte Gefahr sehen die Unternehmen demnach branchenübergreifend Auftragsmangel, der finanzielle Engpässe nach sich zieht.

Der Arbeitgeber fordert eine Krankschreibung - jetzt muss es schnell gehen. Doch auf Angebote im Netz sollte man sich nicht ungeprüft einlassen, zeigt ein Urteil. Die Folgen können erheblich sein.

Sind Schnee, Schneematsch oder Glätte vorhergesagt, wird der Arbeitsweg unter Umständen zur Geduldsprobe. Aber was passiert, wenn Beschäftigte zu spät zur Arbeit kommen?

Die Konjunkturlage im Gastgewerbe zeigt eine anhaltende Abschwächung. Nachdem das Statistische Bundesamt (Destatis) heute für den September 2025 einen Umsatzrückgang meldete, bestätigt der aktuelle DATEV Mittelstandsindex für Oktober 2025 diesen negativen Trend und zeigt eine weitere deutliche Verschlechterung in der Branche.

Der Anteil der von Fachkräftemangel betroffenen Unternehmen in Deutschland hat sich weiter verringert. Trotz des allgemeinen Rückgangs bleibt der Wert im Dienstleistungssektor, insbesondere in der Gastronomie und Hotellerie, weiterhin hoch.

Hochverarbeitete Lebensmitteln sind praktisch und allgegenwärtig. Doch was auf den ersten Blick nach bequemer, schneller Mahlzeit aussieht, kann der Gesundheit langfristig schaden. Die zunehmend von hochverarbeiteten Lebensmitteln dominierte Ernährung trage zum Anstieg von Fettleibigkeit, Diabetes und psychischen Erkrankungen bei, so eine Studie.

Eine aktuelle Studie zur Kundenzufriedenheit europäischer Fernbahnen zeigt: Die Deutsche Bahn belegt im Ranking den letzten Platz. Ein britischer und ein tschechischer Anbieter führen die Liste an.

Die Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH (VEA) versendet aktuell an zahlreiche Betriebe Schreiben, in denen die Lizenzierung von Urheberrechten gefordert wird. Der DEHOGA Bayern rät dringend zur rechtlichen Prüfung.