Arbeitsrecht: 5 Urlaubsregelungen, die Sie kennen sollten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Deutschland startet in die Ferienzeit. Auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht der Jahresurlaub an. Wer diese Regeln kennt, ist bestens vorbereitet: 

1. Das Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub

Entspannt liegt man am Sandstrand, plötzlich klingelt das Handy: Muss ich rangehen, wenn die Chefin oder der Chef mich im Urlaub anruft? Nein. Denn Beschäftigte müssen in der Regel nur zu den vereinbarten Arbeitszeiten erreichbar sein, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). In der Freizeit - und damit auch während des Urlaubs - sind Beschäftigte demnach nicht verpflichtet, erreichbar zu sein. Grundsätzlich kommt es aber immer darauf an, was im Arbeitsvertrag geregelt ist.

2. Kein Anspruch auf Urlaubsgeld 

Urlaub macht besonderen Spaß, wenn der Arbeitgeber die Reisekasse mit einer Finanzspritze aufbessert. Einen allgemeinen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es in Deutschland aber nicht, so der VDAA. Vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die er zusätzlich zum regulären Gehalt zahlt, um einen Urlaub zu ermöglichen. 

Anspruch haben Beschäftigte nur dann, wenn es entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag gibt. Außerdem gibt es den Sonderfall der sogenannten betrieblichen Übung. Zahlt der Arbeitgeber mindestens über drei Jahre hinweg wiederholt und vorbehaltlos Urlaubsgeld, ist er auch in der Zukunft dazu verpflichtet.

3. Krank im Urlaub: Urlaubstage werden gutgeschrieben

Das Phänomen ist bekannt: Kaum hat man Urlaub, liegt man flach. Die gute Nachricht: Werden Beschäftigte im Urlaub krank, bekommen sie die Urlaubstage wieder gutgeschrieben, so der Bund-Verlag. Die Urlaubstage gelten dann als nicht genommen. Voraussetzung ist aber, dass eine Erkrankung vorliegt, die zur Arbeitsunfähigkeit führt. Zusätzlich brauchen Beschäftigte einen ärztlichen Nachweis, also ein Attest.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Nicht jede Krankheit muss zu einer Arbeitsunfähigkeit führen. Laut Bund-Verlag kommt es darauf an, ob Beschäftigte daran gehindert gewesen wären, ihren konkreten Tätigkeiten nachzukommen. Beispiel: Verletzt sich ein Beschäftigter im Urlaub den kleinen Finger, muss aber beruflich keinerlei manuelle Tätigkeiten oder Schreibarbeiten leisten, kann es sein, dass die Erkrankung gar nicht zur Arbeitsunfähigkeit führt.

4. Urlaubsanspruch bei Arbeitsplatzwechsel

Der Jahresurlaub steht Beschäftigten jährlich nur einmal zu. Darauf macht Arbeitsrechtsanwalt Volker Görzel aufmerksam. Relevant wird das, wenn Beschäftigte ihren Arbeitgeber wechseln. Vom neuen Arbeitgeber können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer laut Görzel dann folglich nur den Urlaub verlangen, den sie noch nicht bei ihrem alten Arbeitgeber genommen haben. 

Der alte Arbeitgeber muss Beschäftigen deshalb bescheinigen, welchen Urlaub sie im laufenden Kalenderjahr bereits gewährt bekommen haben. Diese Urlaubsbescheinigung legen Beschäftigte dann beim neuen Arbeitgeber vor, um nachzuweisen, welcher Urlaubsrestanspruch noch besteht. 

5. Auch Minijobber haben Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer steht bezahlter Erholungsurlaub zu. Das gilt auch im Minijob, wie die Minijob-Zentrale erklärt. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt jährlich vier Wochen. Für diese Urlaubstage müsse die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Verdienst weiterzahlen. 

Für den persönlichen Urlaubsanspruch ist entscheidend, an wie vielen Tagen in der Woche Beschäftigte im Minijob arbeiten. Berechnen lässt sich das mit einer einfachen Formel: Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Woche mal 24 durch 6. Wer also zum Beispiel an drei Tagen pro Woche arbeitet, kommt auf einen Urlaubsanspruch von 12 Tagen.ternet


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland ist 2025 auf 252 Stück gestiegen. Trotz sinkender Hennenbestände konnte die heimische Produktion durch eine höhere Legeleistung stabil gehalten werden.

Wer von der Firma ein Fahrrad gestellt bekommt, muss dafür in der Regel auf einen Teil seines Bruttolohns verzichten. Und das ist noch nicht alles. Echte Diensträder indes sind eher selten.

Rund 7,7 Millionen Menschen – knapp jeder fünfte Arbeitnehmer – verdienten im vergangenen Jahr weniger als 15 Euro brutto pro Stunde. Besonders betroffen zeigt sich das Gastgewerbe, in dem über 1,1 Millionen Beschäftigte unter dieser Marke liegen.

Die vierte Premier Inn-Schlafstudie offenbart eine deutliche Zunahme von Einschlafproblemen bei Männern und ein wachsendes Nord-Süd-Gefälle bei der nächtlichen Ruhezeit der Deutschen.

Zehntausende Urlauber können nicht zur Arbeit, weil sie im Nahen Osten noch auf eine Gelegenheit zur Rückreise warten. Bezahlt werden Sie nicht. Gibt es wenigstens staatliche Unterstützung?

Die Mittagspause in Deutschland schrumpft: Laut einer neuen Compass-Studie nehmen sich immer weniger Beschäftigte Zeit für eine Hauptmahlzeit, während der Stresspegel steigt. Die Ergebnisse verdeutlichen eine wachsende Schere zwischen dem Wunsch nach Erholung und der betrieblichen Realität.

Düsseldorf meldet für 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 5,67 Millionen. Während die Internationalisierung und das Messegeschäft boomen, kämpft die Hotellerie trotz Rekordnachfrage mit sinkenden Raten.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe sinkt erstmals seit einem Jahr wieder unter das Vorkrisenniveau. Während die Zahl der offenen Stellen leicht steigt, melden Hotellerie und Gastronomie wachsende Arbeitslosenzahlen.

Wer gerade im Nahen Osten festsitzt, kann höchstens mobil arbeiten. Warum das arbeitsrechtlich womöglich heikel ist und welche Risiken Arbeitgeber und Beschäftigte in solchen Fällen kennen sollten.

Struktureller Wandel bei der dfv Mediengruppe: Die eigenständige redaktionelle Arbeit der Fachmedien tw tagungswirtschaft und m+a report wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die Marken werden in die veranstaltungsorientierte dfv Conference Group überführt.